Or­tungs­funk

Ortungsfunk hoher Leistung (EIRP ≥ 50 Watt)

Ortungsfunkanlagen hoher Leistung sind insbesondere Radaranlagen. Beispielhafte Anwendungsbereiche sind Wetter- und Schiffsbeobachtung, bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung und Drohnenerkennung.

Anträge auf Frequenzzuteilung können mit diesem Formular gestellt werden:

Antrag Ortungsfunk (P >= 50W EIRP) (pdf / 345 KB)

Die Bundesnetzagentur hat für den Ortungsfunk hoher Leistung in einigen Anwendungsbereichen konkrete Zuteilungsregelungen festgelegt.

Für Radare für die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen gelten folgende Zuteilungsregelungen:

Verfügung 54/2017 aus dem Amtsblatt 12/2017 (pdf / 335 KB)

Nichtnavigatorischer Ortungsfunk

Nichtnavigatorischer Ortungsfunk dient der Funkortung außerhalb der Navigation. Zu dieser Funkanwendung zählen Funk-Bewegungsmelder, Funkanwendungen für Vermessungszwecke sowie Wand- und Füllstandsradare.

Füllstandsradar

Ein Füllstandsradar ist eine professionelle Anwendung auf Basis der Ultraweitband (UWB)-Technologie, die speziell dafür entwickelt wurde, vertikale Veränderungen unterschiedlichster Substanzen, meist Flüssigkeiten oder Granulate, zu messen.

Nichtnavigatorischer Ortungsfunk für Füllstandsradare (pdf / 53 KB)

Wandradar

Ein Wandradar ist ein Feldstörungssensor, der zur Untersuchung von Wänden auf verdeckte Objekte oder physikalische Eigenschaften verwendet wird. Die zu untersuchenden Wände müssen ausreichend dick und dicht sein, um den größten Teil der Aussendung zu absorbieren. Die Nutzung dieser Ultraweitband (UWB) Anwendung ist beschränkt auf Bau-, Bergbaufirmen, Materialprüfungsämter sowie andere Unternehmen und Behörden, die sich professionell mit der zerstörungsfreien Untersuchung von Wänden - wie z. B. Brückenpfeilern, Hauswänden, Tunnelwänden - beschäftigen.

Nichtnavigatorischer Ortungsfunk für Wandradare (pdf / 47 KB)
Nichtnavigatorischer Ortungsfunk Wand- und Bodenradare in den Schutzzonen (pdf / 77 KB)

Funk-Bewegungsmelder

Funk-Bewegungsmelder werden ortsfest oder mobil zum Erfassen von Abständen, bei Geschwindigkeitsmessungen, Verkehrszählungen oder für den Schutz von Objekten eingesetzt. Die Funkanwendungen für Vermessungszwecke dienen der Land- und Seevermessung und werden mobil betrieben.

Antrag - Nichtnavigatorischer Ortungsfunk für Vermessungszwecke und Funkbewegungsmelder (pdf / 158 KB)

Zuteilung von Frequenzen

Für die Zuteilung von Frequenzen sind einmalig Gebühren und jährliche Frequenznutzungsbeiträge zu entrichten (Gebühren und Beiträge).

Die Frequenzzuteilung erfolgt in der Regel in den

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der Bundesnetzagentur.

Details sind den Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk sowie für Radare und Navigationssysteme zu entnehmen:

Verwaltungsvorschriften für den nichtöffentlichen mobilen Landfunk (VVnömL) - Stand Oktober 2024 (pdf / 4 MB)

Erklärung zur Firmenänderung und Antrag auf Übertragung der Frequenzzuteilung (pdf / 46 KB)

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