Die Nummernzuteilung beinhaltet alle Verkehrskreise im Funkverkehr wie z.B. Schiff-Schiff, Schiff-Hafen, Not- und Dringlichkeitsverkehr.
Wenn Telefongespräche von der Funkstelle auf dem Schiff bei einer Küstenfunkstelle zur Vermittlung zu einem Teilnehmer ins öffentliche Telekommunikationsnetz angemeldet werden sollen (öffentlicher Nachrichtenaustausch), ist für die Gesprächsabrechnung ein Vertrag mit einer anerkannten Abrechnungsgesellschaft abzuschließen. Die Abrechnungskennung (AAIC) der jeweiligen Abrechnungsgesellschaft ist im Antrag auf Nummernzuteilung anzugeben, eine Kopie des Abrechnungsvertrages oder eine Bestätigung der Abrechnungsgesellschaft ist beizufügen.