Warum muss ich mein Funkgerät anmelden?

Eine Nutzung der Frequenzen des See- und Binnenschifffahrtsfunks ist nur mit gültiger Ship Station Licence zulässig.

Welche Funkausrüstung muss ich anmelden?

-Grundsätzlich alle Sendefunkanlagen des See- und Binnenschifffahrtsfunks. Folgende Liste dient als Anhaltspunkt:

  • fest eingebautes UKW-Sprechfunkgerät
  • UKW-Handsprechfunkgerät
  • AIS Transponder
  • EPIRB zur Alarmierung in Seenotfällen
  • Grenz- und Kurzwellenfunkanlage

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zu Funkanlagen im Antrag auf Zuteilung von Nummern des See- und Binnenschifffahrtsfunks (Ship Station Licence).

Darf ich ein Handsprechfunkgerät als alleiniges Gerät an Bord betreiben?

Seefunk: Ja.

Binnenschifffahrtsfunk: In Deutschland ist die Verwendung von UKW-Handfunkgeräten an Bord von Kleinfahrzeugen (kleiner als 20 m) nicht gestattet. Bei Fahrten außerhalb Deutschlands ist der Einsatz in einigen Ländern (z. B. Niederlande und Belgien) erlaubt. Nähere Auskunft erteilt die zuständige Behörde des jeweiligen Landes.

Ich möchte eine PLB anmelden. Ist dies möglich?

In Deutschland ist keine Registrierung möglich. Notfallalarmierungen durch PLBs sind in der bestehenden Rettungskette nicht vorgesehen.

Welche Funkanlagen dürfen in der Sportschifffahrt betrieben werden?

Es dürfen nur See- und Binnenschifffahrtsfunkanlagen an Bord verwendet werden, die für den Betrieb in Deutschland vorgesehen sind. Sie müssen mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Alle Funkanlagen (auch ältere Funkanlagen, die z.B. beim Kauf eines Schiffes übernommen werden) müssen die von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Bedingungen erfüllen. Siehe Hinweise zu See- und Binnenschifffahrtsfunkanlagen (pdf / 103 KB)
UKW-Sprechfunkanlagen, die vor dem 01.01.2000 erworben wurden, halten in der Regel die Bedingungen nicht ein und dürfen deshalb nicht mehr betrieben werden. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an den Fachhandel.

Kann ich ein Funkgerät für gecharterte Schiffe anmelden?

Nein, die Bundesnetzagentur teilt nur dem Eigentümer eines Schiffes Nummern zu (Ship Station License). Eine personengebundene Zuteilung ohne Verbindung zum eigenen Schiff (z.B. Handsprechfunkgerät für die Verwendung auf einem gecharterten Schiff) ist nicht möglich.

Ich habe meinen Wohnsitz im Ausland, kann ich trotzdem eine Nummernzuteilung beantragen?

Ja, wenn Sie ein deutsches Schiff besitzen und das Recht haben die deutsche Flagge zu führen. Dazu müssen folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • das Schiff ist im Eigentum eines deutschen Staatsangehörigen oder
  • es ist mit einem gültigen deutschen Kennzeichen für Kleinfahrzeuge versehen oder
  • es ist im deutschen See- oder Binnenschiffsregister eingetragen

Bei Wohnsitz im Ausland ist immer eine Person (Empfangsbevollmächtigter) mit deutscher Anschrift zu benennen.

Was ist eine Kontaktperson?

Die Angabe dieser Person ist wichtig für Nachfragen bei der Koordinierung von Rettungsmaßnahmen durch die Seenotleitung (MRCC) Bremen der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS). Nur die Seenotrettungsdienste weltweit und die Bundesnetzagentur haben Zugriff auf diese Daten.

Da die Kontaktaufnahme nur im Notfall erfolgt, macht es wenig Sinn den Schiffseigentümer anzugeben, da dieser in den meisten Fällen selbst an Bord ist und somit vom Notfall betroffen ist.

Was ist öffentlicher Nachrichtenaustausch?

Die Nummernzuteilung beinhaltet alle Verkehrskreise im Funkverkehr wie z.B. Schiff-Schiff, Schiff-Hafen, Not- und Dringlichkeitsverkehr.

Wenn Telefongespräche von der Funkstelle auf dem Schiff bei einer Küstenfunkstelle zur Vermittlung zu einem Teilnehmer ins öffentliche Telekommunikationsnetz angemeldet werden sollen (öffentlicher Nachrichtenaustausch), ist für die Gesprächsabrechnung ein Vertrag mit einer anerkannten Abrechnungsgesellschaft abzuschließen. Die Abrechnungskennung (AAIC) der jeweiligen Abrechnungsgesellschaft ist im Antrag auf Nummernzuteilung anzugeben, eine Kopie des Abrechnungsvertrages oder eine Bestätigung der Abrechnungsgesellschaft ist beizufügen.

Muss ein Antrag im Original eingereicht werden?

Nein, der Antrag kann auch per Fax oder als Scan im Anhang einer E-Mail als PDF eingereicht werden.

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