Wet­ter­hil­fen­funk

Um Wetterdaten zu erfassen, werden Funksonden, die auch als Wetter- oder Radiosonden bezeichnet werden, bei aerologischen Messflügen (Ballonaufstieg, am Fallschirm u. ä.) eingesetzt. Die hierfür vorgesehenen Frequenzen können von Institutionen genutzt werden, zu deren Aufgaben die Erfassung von meteorologischen Daten gehört.

Antrag Wetterhilfefunk (pdf / 59 KB)

Erklärung zur Firmenänderung und Antrag auf Übertragung der Frequenzzuteilung (pdf / 46 KB)

Für die Zuteilung von Frequenzen sind einmalig Gebühren und jährliche Frequenznutzungsbeiträge zu entrichten (Gebühren und Beiträge).

Die Frequenzzuteilung erfolgt in der Regel in den

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der Bundesnetzagentur.

Details sind den Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk zu entnehmen. Verwaltungsvorschriften für den nichtöffentlichen mobilen Landfunk (VVnömL) - Stand Oktober 2024 (pdf / 4 MB)

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