Regulierungskonzept zur Kuper-Glas-Migration
Mit ihrem Regulierungskonzept hat die Bundesnetzagentur das Zielbild für einen fairen, transparenten und wettbewerbskonformen Wechselprozess entworfen. Dieser sollte regelgebunden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen vor Ort starten. Um dies umzusetzen, benötigt die Bundesnetzagentur aber zusätzliche Instrumente und erweiterte rechtliche Spielräume. Aufbauend auf dem im April 2025 veröffentlichten Impulspapier der Bundesnetzagentur und den Eckpunkten für ein Gesamtkonzept zur Kupfer-Glas-Migration des BMDS von Oktober 2025 macht das Regulierungskonzept konkrete Vorschläge für Änderungen am aktuellen Rechtsrahmen.
Die Bundesnetzagentur sieht es als zentral an, eine (nahezu) flächendeckende Glasfaserabdeckung zu erreichen und die Auswahlmöglichkeit der Endkundinnen und Endkunden zwischen verschiedenen Diensteanbietern auch in der Glasfaserwelt zu ermöglichen.
Um für die ausbauenden Unternehmen gleiche Voraussetzungen im Ausbauwettbewerb und damit verlässliche Investitionsbedingungen zu schaffen, sollten die Kupfernetze in einem Gebiet abgeschaltet werden, sobald dort objektive Kriterien bzw. Voraussetzungen im Hinblick auf Netzabdeckung und Vorleistungsangebot erfüllt sind. Wichtig ist, dass dies unabhängig davon geschieht, welcher Netzbetreiber im betreffenden Gebiet Glasfaser ausgebaut hat.
Die Konsultation des Regulierungskonzepts markiert keinen Endpunkt der Diskussionen um die Ausgestaltung der Kupfer-Glas-Migration. Sobald klare Vorgaben des nationalen und des europäischen Gesetzgebers vorliegen, muss die Bundesnetzagentur analysieren, was dann ihre konkreten Aufgaben sind und wie dementsprechend die nächsten Schritte gestaltet werden müssen. Klar ist aber, dass das Regulierungskonzept nicht bereits jetzt im Vorfeld des Abschlusses der gesetzgeberischen Maßnahmen finalisiert werden kann. Ungeachtet dessen werden alle Kommentierungen in die weitere öffentliche Diskussion um die neuen Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene Eingang finden.
Die Bundesnetzagentur hat 28 Stellungnahmen zum Regulierungskonzept erhalten.
Stellungnahmen
Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher
Momentan wird der überwiegende Teil der Endkundennachfrage über das bestehende Kupfernetz (VDSL), das bestehende TV-Kabelnetz (HFC) und die entstehenden Glasfasernetze (FttH/B) bedient, die miteinander im Infrastrukturwettbewerb stehen. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Nachfrage langfristig über reine Glasfasernetze bedient werden wird. Die notwendigen Bandbreiten und Geschwindigkeiten werden nur über Glasfaser abbildbar sein. Der Weiterbetrieb des Kupfernetzes wird auch betriebswirtschaftlich unprofitabel. Perspektivisch wird es zu einer Stilllegung des Kupfernetzes kommen. Es ist aktuell noch unklar, wann in den ersten Gebieten das Kupfernetz abgeschaltet wird. Dafür muss insbesondere sichergestellt sein, dass Glasfasernetze vor Ort ausgebaut und Häuser und Wohnungen an das jeweilige Glasfasernetz angeschlossen sind. Derzeit schreitet der Glasfaserausbau in Deutschland weiter voran. Ein erheblicher Teil des Glasfaserausbaus muss aber noch erfolgen.
Durch die Ausbaudynamik der Glasfasernetze kommen immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher mit den Themen des Glasfaserausbaus und des Technologiewechsels in Berührung.