Ori­en­tie­rungs­punk­te Open-Ac­cess-Ent­gel­te

Orientierungspunkte für Entgeltprinzipien und -maßstäbe im Hinblick auf faire, angemessene und nicht-diskriminierende Open-Access-Vorleistungsangebote

Ziel der Bundesnetzagentur ‒ und gleichzeitig zwingende Voraussetzung für den Technologiewechsel von Kupfer auf Glas ‒ ist die Wahrung des Wettbewerbs auf den neuen Glasfasernetzen. Basis hierfür ist ein bundesweit funktionierender Markt für den freiwillig ausgehandelten Zugang von Diensteanbietern zu den errichteten Glasfasernetzen (sog. „Open Access“). Mit dem im September 2026 veröffentlichten Papier zu Open-Access-Entgeltprinzipien und -maßstäben startet die Bundesnetzagentur einen Konsultationsprozess zu den kommerziellen Aspekten des Netzzugangs. Ziel ist es, das Zustandekommen marktverhandelter Zugangsvereinbarungen zu fördern.

Entgeltgrundsätze und Orientierungspunkte

Die zur Diskussion gestellten Prinzipien stellen einen marktnahen Ansatz in den Mittelpunkt, der Diensteanbietern einen fairen Wettbewerb auf Augenhöhe ermöglicht, gleichzeitig aber die Investitionsanreize für ausbauende Unternehmen aufrechterhält. Ausgehend von dem im Markt bekannten FRAND-Maßstab werden Orientierungspunkte zur praktischen Ausgestaltung fairer, angemessener und nicht-diskriminierender Zugangspreise abgeleitet und zur Diskussion gestellt.

Im Zentrum der Überlegungen steht der Nachbildbarkeitsansatz. Dieser besagt, dass der Abstand („die Marge“) zwischen dem Endkundenpreis eines Netzausbauers und dem zu zahlenden Vorleistungspreis groß genug sein muss, um einem Zugangsnachfrager die kostendeckende Vermarktung eines gleichwertigen Endkundenproduktes zu ermöglichen. Um konkrete Orientierungspunkte zur Förderung von Open Access zu entwickeln und zur Diskussion zu stellen, hat die Bundesnetzagentur Marktdaten zu aktuellen Endkundenpreisen und vereinbarten Vorleistungsentgelten ausgewertet und die sich hieraus ergebenden prozentualen Margen ermittelt.

Konsultation

Die Bundesnetzagentur sieht die dargestellten Überlegungen als Ausgangspunkt eines Diskussionsprozesses zu den anwendbaren Entgeltprinzipien im Bereich des freiwilligen Open Access zu Glasfasernetzen. Die Überlegungen stellen weder eine verbindliche Festlegung dar, noch greifen sie der Entscheidungspraxis der Beschlusskammern vorweg.

Die Bundesnetzagentur lädt alle interessierten Akteure und Marktteilnehmer ein, bis zum 16. November 2026 mit ihren Beiträgen an der Konsultation teilzunehmen.

Die Stellungnahmen sind in elektronischer Form an:
110-postfach@bnetza.de
zu richten.

Wenn Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt wird, wird davon ausgegangen, dass die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und unverändert veröffentlicht werden kann. Soweit in dem Dokument personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des / der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

Hintergrund: Freiwilliger Open Access

Die deutsche Ausbaulandschaft zeichnet sich durch eine besondere Vielzahl und Vielfalt an ‒ häufig regional ‒ ausbauenden Unternehmen aus. Für die Diensteanbieter führt dies zu der Herausforderung, mit einer beträchtlichen Anzahl an Netzbetreibern über Zugangskonditionen zu ihren Glasfasernetzen verhandeln zu müssen. Um einen bundesweit funktionierenden Wettbewerb um Endkundinnen und Endkunden auf der Glasfaser zu ermöglichen, müssen daher die Verhandlungs- und Transaktionskosten im Markt für Vorleistungsprodukte gesenkt werden. Im Rahmen des Gigabitforums der Bundesnetzagentur wurden insbesondere technische und prozessuale Aspekte des Zugangsangebots thematisiert, kommerzielle Aspekte jedoch nicht betrachtet. Der mit den Orientierungspunkten angestoßene Diskussionsprozess versucht diese Lücke zu schließen.

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