Kupfer-Glas-Migration
Der Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland schreitet kontinuierlich fort. Somit rückt auch der Übergang von Kupfer- auf Glasfasernetze, die sogenannte Kupfer-Glas-Migration in den Fokus des Marktes und der Bundesnetzagentur. Während der Technologiewechsel bereits vielfach freiwillig stattfindet, wird es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer regulatorisch kontrollierten Abschaltung des Kupfernetzes kommen. Die Bundesnetzagentur bereitet mit dem hier veröffentlichten Impulspapier frühzeitig den Weg für eine öffentliche Diskussion über die anstehende Kupfer-Glas-Migration sowie über die dafür notwendigen Regulierungsverfahren.
- Impulse zur regulierten Kupfer-Glas-Migration
- Hintergrund: Breitbandversorgung in Deutschland
- Regulatorische Vorgehensweise bei der Abschaltung des Kupfernetzes und dem Übergang auf alternative Zielnetze
- Weitere Aktivitäten zum Übergang von Kupfer- auf Glasfasernetze
Impulse zur regulierten Kupfer-Glas-Migration
Das Impulspapier enthält Hinweise zum regulierten Übergang von Kupfer- auf Glasfasernetze. Gleichzeitig erhalten alle Marktteilnehmer die Gelegenheit, zu materiellen Aspekten des künftigen Verfahrens zur Abschaltung des Kupfernetzes Stellung zu nehmen.
Das zur Konsultation stehende Impulspapier soll Transparenz über Struktur und Abläufe der komplexen Verfahren zur Außerbetriebnahme bzw. Ersetzung des Kupfernetzes nach § 34 TKG schaffen. So könnten zukünftig durchzuführende Beschlusskammerverfahren beschleunigt werden.
Da der gesamte Markt von der schrittweise erfolgenden Kupfer-Glas-Migration betroffen ist, kommt es darauf an, bereits jetzt die Belange aller Akteure in den Blick zu. Dies erhöht die Chance, in einem frühen Stadium den Austausch zwischen Netzbetreibern anzustoßen, um das Potenzial für Marktlösungen auszuloten und einen möglichst reibungslosen Übergang auf die neuen Netze zu gewährleisten.
Dargestellt werden zum einen mögliche Verfahrensabläufe. Zum anderen werden die Anforderungen an einen vom Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht vorzulegenden transparenten Zeitplan der Migration sowie die angemessenen Bedingungen der Migration und der Abschaltung thematisiert. Letzteres umfasst insbesondere auch die Anforderungen an alternative Zugangsprodukte sowie die Verteilung der Kosten der Migration.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ausführungen im Impulspapier keinerlei Bindungswirkung im Hinblick auf künftig zu führende Verfahren der Beschlusskammern entfalten, noch deren Entscheidungen vorzeichnen.
Alle Marktteilnehmer sind eingeladen, sich zum Verfahren zur zukünftigen Abschaltung des Kupfernetzes zu äußern.
Frist für Stellungnahmen: 23. Juni 2025
Hintergrund: Breitbandversorgung in Deutschland
Ende 2024 waren ca. 47 Prozent der Haushalte und Unternehmensstandorte mit Glasfaseranschlüssen (FttH/B) versorgt bzw. unmittelbar erreichbar. Das bedeutet, die Glasfaserinfrastruktur wird im Laufe dieses Jahres für etwa die Hälfte der Bevölkerung zumindest bis nahe an ihre Grundstücksgrenze heranreichen (Homes passed). Im Umkehrschluss bedeutet das allerdings auch, dass trotz einer aktuell hohen Ausbaudynamik ca. die Hälfte der Haushalte in Deutschland bislang noch nicht unmittelbar mit Glasfasernetzen erreichbar ist. Ein erheblicher Teil des Erstausbaus muss insofern noch erfolgen.
Momentan wird der überwiegende Teil der Endkundennachfrage über das bestehende Kupfernetz (VDSL), das bestehende TV-Kabelnetz (HFC) und die entstehenden Glasfasernetze (FttH/B) bedient, die miteinander im Infrastrukturwettbewerb stehen. Langfristig geht die Bundesnetzagentur davon aus, dass die Nachfrage überwiegend über reine Glasfasernetze bedient werden wird, da die zukünftig erforderlichen Bandbreiten und Geschwindigkeiten nur über Glasfaser abbildbar sein werden und der Weiterbetrieb des Kupfernetzes auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht unprofitabel wird. Perspektivisch wird es also zu einer Abschaltung des Kupfernetzes kommen. Da der Ausbau von Glasfasernetzen und die Nachfrage nach Glasfaseranschlüsse regional sehr unterschiedlich ausgeprägt ist, ist derzeit noch unklar, wann in den ersten Gebieten das Kupfernetz abgeschaltet wird. Das von der EU-Kommission in ihrem Weißbuch zu digitalen Infrastrukturen formulierte Ziel der vollständigen Abschaltung aller Kupfernetze bis 2030 erscheint vor dem Hintergrund der Entwicklung des Ausbaus von und Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen für Deutschland jedoch als unrealistisch.
Regulatorische Vorgehensweise bei der Abschaltung des Kupfernetzes und dem Übergang auf alternative Zielnetze
Der Übergang von Kupfer auf Glas sowie die letztendliche Abschaltung des Kupfernetzes wird in einem mehrjährigen Prozess in jedem Fall schrittweise und nicht für die gesamte Bundesrepublik auf einmal erfolgen. Der Übergangsprozess hat mit dem freiwilligen Wechsel vieler Endkundinnen und Endkunden von kupferbasierten DSL Anschlüssen zu Glasfaseranschlüssen bereits begonnen.
Erst zu einem weiter fortgeschrittenen Zeitpunkt im Prozess wird es zur hier thematisierten regulatorisch begleiteten Abschaltung von ersten Teilen des Kupfernetzes kommen. Für die Abschaltung eines bestimmten Teils des Kupfernetzes muss der entsprechende Netzbetreiber (die Deutsche Telekom) mit ausreichend Vorlauf einen Antrag bei der Bundesnetzagentur stellen. Dieser Antrag muss einen Plan für die Migration enthalten, welcher die Bedingungen und den Ablauf der Migration für das (jeweilige) Abschaltegebiet umfassend darstellt. Die Bundesnetzagentur wird daraufhin den vorgelegten Migrationsplan prüfen und die Migrationsbedingungen festlegen. Das genaue Verfahren ist in § 34 TKG geregelt und wird im veröffentlichten Impulspapier näher beschrieben. Ein solcher Antrag wurde von der Deutschen Telekom bisher nicht gestellt.
Nach der Phase des freiwilligen Übergangs wird es im Zuge der regulierten Abschaltung des Kupfernetzes zu einer forcierten Migration der bis dahin ggf. auf dem Kupfernetz im jeweiligen Gebiet verbliebenen Endkundinnen und Endkunden kommen. Die Endkundinnen und Endkunden werden frühzeitig über die geplante Abschaltung und die alternativen Produkte informiert, sodass sie über ihre zukünftigen Anbieter auf der alternativen Infrastruktur entscheiden können. Je weniger Endkundinnen und Endkunden nach der Phase des freiwilligen Wechsels noch auf der herkömmlichen Infrastruktur verbleiben, desto einfacher dürfte das – in § 34 TKG geregelte – förmliche Verfahren der Abschaltung ablaufen.
Die Bundesnetzagentur wird im gesamten Übergangsprozess und in den konkreten Abschalteverfahren ihrer Aufgabe des Wettbewerbsschutzes (und damit auch des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher) nachkommen. Dies betrifft insbesondere auch die rechtzeitige und transparente Kommunikation gegenüber Markt und Verbraucherinnen und Verbrauchern. Das veröffentlichte Impulspapier soll dazu frühzeitig vor ersten Verfahren zur Abschaltung einen wichtigen Beitrag leisten.
Weitere Aktivitäten zum Übergang von Kupfer- auf Glasfasernetze
Im Rahmen des von der Bundesnetzagentur moderierten Gigabitforums wurden im vergangenen Jahr drei Pilotprojekte hinsichtlich des Migrationsprozesses durchgeführt. Zentrale, im Rahmen der Evaluierung der Piloten herausgearbeitete Handlungsfelder werden aktuell im Gigabitforum weiterverfolgt. Dies betrifft insbesondere die praktische Zusammenarbeit bei der technischen Umsetzung der Migration, die Beschleunigung des Ausbaus und die Kundenansprache.