Die Bundesnetzagentur hatte u.a. im Rahmen ihres Vorhabenplans 2006 darauf hingewiesen, dass insbesondere die zunehmende Bedeutung von Pauschalentgelten und Bündelangeboten eine weitere Konkretisierung der Prüfmaßstäbe des § 28 TKG erforderlich mache. In diesem Zusammenhang wurden im August 2005 bereits Hinweise zur sachlich ungerechtfertigten Bündelung veröffentlicht.
Auf der Grundlage der damaligen praktischen Erfahrungen ist 2006 eine Ausarbeitung zu Preis-Kosten-Scheren i.S.d. § 28 Abs. 2 Nr. 2 TKG erstellt worden, deren Ziel es ist, einen Beitrag zur Herstellung eines gemeinsamen Verständnisses der zugrunde liegenden Problematik zu leisten sowie Leitlinien für die Anwendung von Preis-Kosten-Scheren-Tests darzulegen.
Hierzu wird zunächst ein kurzer Überblick über Charakteristika und Wettbewerbswirkungen von Preis-Kosten-Scheren gegeben. Auf dieser Grundlage werden verschiedene Prüfansätze zur Bestimmung der Kosten eines effizienten Wettbewerbsunternehmens diskutiert, wobei die grundsätzliche Auseinandersetzung mit verschiedenen Konzepten im Fokus steht. Schließlich wird auch die Frage nach einem geeigneten Anknüpfungspunkt für Preis-Kosten-Scheren-Tests auf der Produkt- bzw. Tarifebene erörtert. Dabei spiegeln die Darstellungen den in 2006 gegenwärtigen Diskussionsstand wider und waren insoweit entwicklungsoffen gehalten.
Sofern im Hinblick auf die nachfolgenden Ausführungen ein Kommentierungsbedarf gesehen wurde, wurde gebeten, insbesondere auf folgende Fragen einzugehen:
- Welche Geschäftsmodelle sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei der Prüfung der (flächendeckenden) Nachbildbarkeit von Angeboten des marktbeherrschenden Unternehmens durch effiziente Wettbewerber in Bezug auf verschiedene Tarifmaßnahmen konkret berücksichtigungsfähig? Wie lässt sich eine hinreichende Operationalisierbarkeit der Maßgabe flächendeckender Nachbildbarkeit gewährleisten? Welche Rolle spielt hierbei die Frage, ob ein Geschäftsmodell auf angeordneten oder freiwillig angebotenen Vorleistungsprodukten basiert? Auf welche Weise können dynamische Marktentwicklungen im Zeitablauf bei der Prüfung der Nachbildbarkeit durch effiziente Wettbewerber angemessen Berücksichtigung finden?
- Inwieweit können sich wettbewerberspezifische Kosten in der Kalkulation von Preis-Kosten-Scheren niederschlagen, wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die (langfristigen) Kosten des effizienten Wettbewerbers in der Summe nicht höher liegen können als die des marktbeherrschenden Unternehmens?
- Inwieweit und unter welchen Bedingungen können aus Tarifvergleichen mit Wettbewerberangeboten auf dem gleichen Markt Schlussfolgerungen hinsichtlich der Missbräuchlichkeit von Tarifmaßnahmen eines marktbeherrschenden Unternehmens bzw. des Vorliegens von Preis-Kosten-Scheren gezogen werden? Welche Bedeutung kommt – nationalen und internationalen Tarifvergleichen im Falle mangelhafter oder nicht vorhandener Kostenunterlagen des effizienten Wettbewerbers zu?
Wie kann mit Blick auf Bündelprodukte, die sich aus regulierten und unregulierten Bestandteilen zusammensetzen, der Problematik begegnet werden, dass der Bundesnetzagentur im Regelfall für einen Teil der Leistungen a priori keine ausreichende Informationsbasis für etwaige Kostenbetrachtungen zur Verfügung steht? Inwieweit kann einem solchen Defizit gegebenenfalls durch die Verwendung von Sicherheitsmargen Rechnung getragen werden?
- Anhand welcher Kriterien ist – insbesondere mit Blick auf marktübergreifende Bündelangebote der jeweils sachgerechte Anknüpfungspunkt für die Durchführung von Preis-Kosten-Scheren-Tests zu bestimmen?
Entsprechende Stellungnahmen konnten bis zum 14. Februar 2007 der Bundesnetzagentur vorgelegt werden.
Entwurf der Hinweise zu Preis-Kosten-Scheren (pdf / 188 KB)
Alle interessierten Kreise waren eingeladen, die Hinweise zu Preis-Kosten-Scheren zu kommentieren. Es sind dreizehn Stellungnahmen eingegangen, die nachfolgend abrufbar sind.
Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf (zip / 3 MB)