Be­trei­ber­kenn­zah­len

Rufnummern für Betreiberauswahl (Call-by-Call), Betreibervorauswahl und entsprechende Dienste; 010xy, 0100yy

Nutzungszweck

Betreiberkennzahlen werden grundsätzlich für eine Betreiberauswahl nach § 3 Nr. 8 TKG und eine Betreibervorauswahl nach § 3 Nr. 9 TKG genutzt.

Seit dem 25.01.2018 dürfen sie auch für entsprechende Dienste von Unternehmen erbracht werden, die selbst über keine unmittelbare Zusammenschaltung mit dem Unternehmen verfügen, das seinen Teilnehmern eine Betreiberauswahl oder Betreibervorauswahl anbietet.

Die Betreiberkennzahl hat den Charakter eines Präfixes. Sie kann von Teilnehmern einer Rufnummer (einschließlich der Verkehrsausscheidungsziffer 0 bzw. 00) bzw. bei Anrufen innerhalb desselben Ortsnetzes der Teilnehmerrufnummer (ohne die Ortsnetzkennzahl) vorangestellt werden, um im Einzelwahlverfahren einen Betreiber auszuwählen. Daneben kann die Betreiberkennzahl zur technischen Realisierung der Betreibervorauswahl und der oben beschriebenen entsprechenden Dienste genutzt werden.

Rechtsgrundlage für die Zuteilung

Rechtsgrundlage für die Zuteilung und Nutzung von Betreiberkennzahlen ist der Nummernplan Betreiberkennzahlen. Darin ist festgelegt, welche Betreiberkennzahlen zur Verfügung stehen, wie diese strukturiert sind, für welchen Zweck sie zu nutzen sind, wie das Antragsverfahren grundsätzlich organisiert ist und welche Nutzungsbedingungen zu beachten sind. Das Antragsverfahren für Betreiberkennzahlen beschreibt im Einzelnen, wie Betreiberkennzahlen von der Bundesnetzagentur zugeteilt werden. Nachfolgend finden Sie die seit dem 25.01.2018 geltenden konsolidierten Fassungen.

Nummernplan Betreiberkennzahlen (pdf / 25 KB)
Antragsverfahren Betreiberkennzahlen (pdf / 32 KB)

Welche Betreiberkennzahlen sind zugeteilt?

Unter dem "Verzeichnis der zugeteilten Betreiberkennzahlen" macht die Bundesnetzagentur die von ihr zugeteilten Nummern in diesem Nummernbereich bekannt.

Verzeichnis der zugeteilten Betreiberkennzahlen

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