(0)700

Die Persönliche Rufnummer

Persönliche Rufnummern sind Rufnummern, insbesondere des Rufnummernbereichs (0)700, durch die ein Zugang zu und von allen Telekommunikationsnetzen unter einer Rufnummer – unabhängig von Standort, Endgerät, Übertragungsart und Technologie – möglich ist (§ 3 Nr. 46 Telekommunikationsgesetz, TKG).

Seit dem 1. Dezember 2021 gilt für Anrufe zu persönlichen Rufnummern eine Preishöchstgrenze von 0,09 Euro pro Minute (§ 112 Abs. 5 Satz 1 TKG).

Jeder, der die Schaltung einer Persönlichen Rufnummer bei einem Anbieter von Telekommunikationsdiensten beauftragen möchte, kann bei der Bundesnetzagentur eine solche Rufnummer beantragen.

Rechtsgrundlage für die Zuteilung:

Rechtsgrundlage für die Zuteilung und Nutzung einer (0)700-Rufnummer sind die Zuteilungsregeln. Diese gelten als Nummernplan im Sinne von § 1 Telekommunikations-Nummerierungsverordnung.
Regeln für die Zuteilung von Persönlichen Rufnummern (pdf / 50 KB)

Antragsverfahren:

Online-Antragstellung (wird empfohlen):
Zur Online-Antragstellung klicken Sie hier: Online-Antrag (0)700
Nachdem Sie Ihre Daten eingegeben und elektronisch zu uns gesendet haben, bekommen Sie das ausgefüllte Antragsformular ebenfalls elektronisch zur Anzeige in Ihren Browser zugeschickt. Damit Ihr Browser dieses Formular anzeigen kann, benötigen Sie ein PDF-Plugin oder einen PDF-Reader. Drucken Sie das Formular aus und schicken es mit den entsprechenden Anlagen unterschrieben an die angegebene Anschrift.

Offline-Antragstellung:
Wenn Sie Ihren Antrag offline stellen möchten, können Sie sich hier das Antragsformular laden:
Antrag auf Zuteilung einer Rufnummer (0)700 (pdf / 1 MB)

Danach gibt es zwei Möglichkeiten, den Antrag auszufüllen: Entweder mit einem PDF-Reader oder mit der Hand. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular schicken Sie gemeinsam mit den entsprechenden Anlagen an die unten angegebene Anschrift.

Wichtige Informationen zum Ausfüllen der Formulare und der erforderlichen Nachweise können Sie dem folgenden Hinweisblatt entnehmen. Für die Bearbeitung ist es wichtig, dass die Anträge vollständig mit allen Nachweisen eingehen.
Hinweisblatt zum Antragsverfahren (pdf / 59 KB)

Suche nach Rufnummern:

Welche Rufnummern für die Zuteilung zur Verfügung stehen, können Sie unter folgendem Link recherchieren:
Rufnummernsuche 0700

Welche Rufnummern bereits vergeben sind oder waren und wie lange eine evtl. Sperrfrist dauert finden Sie hier:
Datei der vergebenen 0700er-Rufnummern

Anzeigepflicht bei Änderungen des Zuteilungsnehmers:

Wer durch Rechtsnachfolge Inhaber einer direkten oder originären Zuteilung von Nummern wird, hat unverzüglich schriftlich die Bestätigung der Zuteilung und deren Berichtigung zu beantragen oder der Bundesnetzagentur schriftlich mitzuteilen, dass eine weitere Nutzung nicht beabsichtigt ist. Die Bestätigung und Berichtigung der Zuteilung einer (0)700er-Rufnummer können Sie mit folgendem Formblatt beantragen:
Antragstellung bei Rechtsnachfolgen (Bestätigung und Berichtigung der Zuteilung) (pdf / 1 MB)

Weitere Informationen zu diesem Verfahren erhalten Sie in dem Hinweisblatt.
Hinweisblatt für die Bestätigung und Berichtigung der Zuteilung (pdf / 29 KB)

Kontakt

Bundesnetzagentur
Dienstleistungszentrum 22 Nürnberg, Standort Fulda
Marquardstr. 27-29
36039 Fulda

Telefon 0661 / 9730-290
Telefax 0661 / 9730-180

E-Mail: nummernverwaltung@bnetza.de

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