Num­mern für Cam­pus­net­ze

Campusnetze sind lokale, nichtöffentliche Mobilfunknetze, für die eine Frequenzzuteilung der Bundesnetzagentur gemäß der Verwaltungsvorschrift für Frequenzzuteilungen für lokale Frequenznutzungen im Frequenzbereich 3.700 - 3.800 MHz (VV Lokales Breitband) besteht.

Nummernplan Campusnetze

Mit dem Nummernplan Campusnetze (Verfügung Nr. 15/2022, Bundesnetzagentur Amtsblatt 04/2022 vom 23.02.2022, ohne Begründung) (pdf / 206 KB) stellt die Bundesnetzagentur nationale Nummernressourcen für den Betrieb von Campusnetzen bereit.

Die vollständige Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur zum „Nummernplan Campusnetze“ ist unter www.bundesnetzagentur.de/nummerierung-vfg abrufbar.

Die Ergebnisse der zugrundeliegenden öffentlichen Anhörung sind in einer Amtsblattmitteilung veröffentlicht: Mitteilung Nr. 31/2022

Zuteilungsnehmer von lokalen Breitbandfrequenzen für Campusnetze können Teilblöcke mit je 10.000 Internationalen Kennungen für Mobile Teilnehmer (International Mobile Subscriber Identities, IMSIs) mit der Blockkennung 262 98 sowie fünf weitere Netzkennungen beantragen.

Diese weiteren Netzkennungen sind zur Nutzung in Kombination mit den IMSIs der Blockkennung 262 98 vorgesehen. Sie sind beschrieben in der Spezifikation 3GPP TS 23.003 V16.8.0 (2021-12) 3rd Generation Partnership Project; Technical Specification Group Core Network and Terminals; Numbering, addressing and identification (Release 16):

  • Closed Subscriber Group-IDs (CSG-IDs, siehe Abschnitt 4.7 der Spezifikation)
  • Tracking Area Identities (TAIs, siehe Abschnitte 19.4.2.3 und 28.6 der Spezifikation)
  • E-UTRAN Cell Global Identification (ECGI, siehe Abschnitt 19.6 der Spezifikation)
  • Globally Unique Mobility Management Entity Identifier (GUMMEI, siehe Abschnitt 2.8.1 der Spezifikation)
  • Network Identifiers (NIDs) mit dem Zuteilungsmodus „2“ (siehe Abschnitt 12.7 der Spezifikation)

Die Spezifikation 3GPP TS 23.003 V16.8.0 (2021-12) ist im 3GPP- Internetangebot abrufbar. Den Direktlink zum Download finden sie hier.

Die Bundesnetzagentur erwägt, zukünftig auch NG-RAN Cell Global Identities (NCGIs), ECGIs in einer veränderten Struktur und Globaly Unique AMF ID (GUAMI) zuzuteilen. Hierfür läuft aktuell eine öffentliche Anhörung (Mitteilung (229/2023)) (pdf / 279 KB) .

Antragsverfahren

Eine Beschreibung des Antragsverfahren für IMSIs sowie das zu verwendende Antragsformular enthält die Amtsblattmitteilung Nr. 30/2022:

Antragsverfahren Nummernressourcen für Campusnetze (pdf / 153 KB)

Verzeichnis über die Nutzung der Mobilen Landeskennzahl (MCC) 999

IMSIs mit der Mobilen Landeskennzahl (MCC) 999 können aufgrund einer entsprechenden weltweit gültigen Allgemeinzuteilung der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) genehmigungsfrei für Campusnetzen genutzt werden.

Die Bundesnetzagentur bietet die Aufnahme in ein Verzeichnis über die Nutzung von IMSIs mit dem MCC 999 an. Das Verzeichnis dient der gegenseitigen Information von Campusnetzbetreibern mit dem Ziel, Netzstörungen durch die koordinierte Nutzung von Netzkennungen zu vermeiden.

Amtsblattmitteilung zum Verzeichnis - Mitteilung Nr. 100/2020 (pdf / 9 KB)

Die Zuteilungsnehmer von Frequenzen (einschließlich Versuchsfunk-Frequenzen), die den MCC 999 in Deutschland nutzen, werden gebeten, die Nutzung mittels des bereitgestellten Formulars auf freiwilliger Basis anzuzeigen.
Formular (pdf / 514 KB) Dazu ist das ausgefüllte Formular an die E-Mail-Adresse mcc999info@bnetza.de zu senden.

[ENDE]

Verzeichnis über die verwendeten SIM-Kennungen GID und SPN

Bei der Endgerätekonfiguration gemäß der GSMA-Spezifikation TS.32 können Campusnetzbetreiber mit Endgeräteherstellern unter anderem die folgenden SIM-Kennungen vereinbaren:

  • Group Identifier (GID)
  • Service Provider Name (SPN)

Um Doppelnennungen gegenüber den Herstellern zu vermeiden, bietet die Bundesnetzagentur die freiwillige Registrierung in einem Verzeichnis über die verwendeten SIM-Kennungen GID und SPN an. Das Verzeichnis enthält keine weiteren Daten. Anhand der eingegangenen Meldungen führt die Bundesnetzagentur das Verzeichnis fort und veröffentlicht es auf dieser Internetseite.

Amtsblattmitteilung zum Verzeichnis - Mitteilung Nr.84/2022 (pdf / 22 KB)

Campusnetzbetreiber können die von ihnen genutzten GID und SPN unter Angabe einer zugrundeliegenden Frequenzzuteilungsnummer (Lokales Breitband für Campusnetze) mit einer E-Mail an die folgende Adresse formlos anzeigen: GID-SPN-Info@bnetza.de

Mastodon