Kurz­wahl­num­mern im Mo­bil­funk

Kurzwahlnummern im Mobilfunk sind Nummern mit vier bis sechs Ziffern, unter denen gegenüber Mobilfunk-Kunden verschiedenartige Sprach- und SMS-Dienste erbracht werden. Im Falle von Sprachdiensten sind die Nummern grundsätzlich nur netzintern erreichbar. Somit kann grundsätzlich jeder Mobilfunknetzbetreiber eigenständig entscheiden, welche Nummer in seinem Netz durch wen für welchen Dienst genutzt wird.

Trotz der - abgesehen vom Fall des Roamings - nur internen technischen Vermittlung sind die angebotenen Dienste regelmäßig für die Kunden aller Mobilfunkanbieter unter derselben kurzstelligen Rufnummer erreichbar. Um diese übergreifende Erreichbarkeit zu erreichen, bestehen für einen Teil der Nummern Absprachen zwischen den Mobilfunknetzbetreibern.

Im Falle von Datendiensten (SMS-Dienste) können auch Mobilfunkdiensteanbieter, die eigene SMS-Center betreiben, eigenständig Mobilfunkkurzwahlnummern anbieten.

Anbieter von Sprachdiensten, die einen Dienst in allen Netzen anbieten wollen, benötigen Verträge mit allen relevanten Mobilfunkanbietern oder einen Vertrag mit einem Anbieter, der seinerseits Verträge mit allen relevanten Mobilfunkanbietern abgeschlossen hat (sogenannter "Aggregator" oder "Mediator").

Welche Nummer bei den einzelnen Mobilfunkanbietern von welchem Inhalteanbieter genutzt wird, kann über die Internetseiten der jeweiligen Mobilfunkanbieter ermittelt werden.

Anhörung zum Entwurf eines Nummernplans

Für den Nummernraum der Mobilfunk-Kurzwahlnummern gibt es bislang keinen Nummernplan gemäß den Vorgaben der Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV).

Im Nummerierungskonzept 2014 (pdf / 1 MB) sind in Abschnitt 8.3 hinsichtlich des Nummernraums für Mobilfunk-Kurzwahlnummern Analysen und Überlegungen sowie daraus resultierende Eckpunkte für einen Nummernplan beschrieben.

Die Bundesnetzagentur hat unter Berücksichtigung der Ausführungen im Nummerierungskonzept einen Entwurf eines Nummernplans erstellt. Der Entwurf kann unter der E-Mail-Adresse 117-postfach@bnetza.de angefordert werden.

Zu dem Entwurf findet eine öffentliche mündliche Anhörung statt am

Mittwoch, 17.01.2018, 10:00 Uhr
53113 Bonn, Tulpenfeld 4, Raum 0.01

Wenn Sie daran teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte unter der E-Mail-Adresse 117-postfach@bnetza.de bis zum 03.01.2018 an.

Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 31.01.2018 abgegeben werden.

Interessierte, die lediglich eine schriftliche Stellungnahme abgeben möchten, werden gebeten, sich ebenfalls bei der angeführten E-Mail-Adresse zu registrieren, damit ihnen gegebenenfalls Informationen zugesandt werden können, die sich im Zuge der mündlichen Anhörung ergeben.

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