Ob­jekt­ken­nungs­äs­te für Netz­be­trei­ber und Diens­tean­bie­ter

OKA-ND (X.660)

Objektkennungsäste für Netzbetreiber und Diensteanbieter (OKA-ND) werden durch Objektkennungen gemäß der ITU-Empfehlung X.660 gekennzeichnet. Sie werden benötigt, um zuteilungsnehmerspezifische Objektkennungen abzuleiten. Diese dienen der Identifizierung von Objekten in Protokollen, die in Telekommunikationsnetzen für den Informationstausch verwendet werden. OKA-ND haben internationale Gültigkeit und Bedeutung.

Rechtsgrundlage für die Zuteilung und Nutzung von OKA-ND sind die "Vorläufigen Regeln für die Zuteilung von Objektkennungsästen für Netzbetreiber und Diensteanbieter". Diese Regeln gelten als Nummernplan im Sinne von § 2 Telekommunikations-Numerierungsverordnung.

Vorläufige Regeln für die Zuteilung von Objektkennungsästen für Netzbetreiber und Diensteanbieter (pdf / 111 KB)

Die ITU-Empfehlung X. 660 finden Sie unter www.itu.int.

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