Por­tie­rungs­ken­nun­gen

Portierungskennungen dienen der Zuordnung von Rufnummern oder Rufnummernblöcken zu Betreibern von Telekommunikationsnetzen oder Anbietern von Telekommunikationsdiensten. Im Vordergrund steht die Erkennung des Zielnetzes bei der Verkehrsführung sowie des Zieles und des Ursprungs für Abrechnungszwecke. Portierungskennungen werden dazu einer Rufnummer bzw. den kennzeichnenden Ziffern eines Rufnummernblocks vorangestellt. Des Weiteren werden mittels Portierungskennungen die Unternehmen identifiziert, die am Portierungsdatenaustausch teilnehmen.

Mittels der Portierungskennung lässt sich zudem kodieren, in welcher Technologie ein Anschluss ausgeführt ist. Im Rahmen von Netzzusammenschaltungen kann dadurch der Verkehr gezielt in der Technologie übergeben werden, in der der Netzzugang des Angerufenen ausgeführt ist.

Welche Kennungen im Einzelnen zur Verfügung stehen, wie diese strukturiert sind, für welchen Zweck sie genau zu nutzen sind, wie das Antragsverfahren grundsätzlich organisiert ist und welche Nutzungsbedingungen zu beachten sind, ist im Nummernplan festgelegt:

Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren sowie das Antragsformular erhalten Sie hier:

Welche Portierungskennungen wem zugeteilt sind, sehen Sie in folgendem Verzeichnis:

Die Bundesnetzagentur führt zwei weitere Verzeichnisse, die aus Datenschutzgründen nur für Zuteilungsnehmer von Portierungskennungen zugänglich sind. Das eine Verzeichnis listet in chronologischer Folge alle Statusänderungen zu Portierungskennungen auf. Das andere ist ein konsolidiertes Verzeichnis, das zu jeder Portierungskennung den aktuellen Status ohne historische Information darstellt. Den genauen Aufbau der Verzeichnisse finden sie hier:
Schnittstellenbeschreibung "SES.NVONB.PKID" (pdf / 86 KB)

Zuteilungsnehmer von Portierungskennungen können die Zugangsdaten zu diesen Verzeichnissen unter der E-Mail-Adresse: nummernverwaltung@bnetza.de kostenlos anfordern.

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