Si­gnal­ling Point Codes (SPC)

Zum Zwecke der Adressierung von Zeichengabepunkten in Zeichengabenetzen gemäß ITU-T Zeichengabesystem Nr.7 (ZGS NR.7) werden Signalling Point Codes (SPC) verwendet.

SPC haben nur innerhalb eines Zeichengabenetzes Gültigkeit. Man unterscheidet zwischen den in der ITU-Empfehlung Q.704 beschriebenen nationalen Zeichengabenetzen und dem in der ITU-Empfehlung Q.708 beschriebenen internationalen Zeichengabenetz.

National Signalling Point Codes, NSPC (Q.704)

In Deutschland wird die Zusammenschaltung von nationalen Zeichengabesystem Nr.7 - Netzen mithilfe des sogenannten Zeichengabezwischennetzes realisiert. Damit jeder Zeichengabepunkt im Zeichengabezwischennetz eindeutig angesprochen werden kann, müssen alle Zeichengabepunkte durchnumeriert werden. Für diese Nummerierung steht ein Code mit 14 Bit zur Verfügung. Dies entspricht 214 = 16384 NSPC. Die 14 Bit werden einem 4-3-4-3-Schema dargestellt. Jede einzelne Gruppe in dem Schema wird mit ihrem dezimalen Wert dargestellt.

National Signalling Point Code (NSPC)

(14 Bit)

aa (00 bis 15)

(4 Bit)

b (0 bis 7)

(3 Bit)

cc (00 bis 15)

(4 Bit)

d (0 bis 7)

(3 Bit)

In der dezimalen Darstellungsart ergibt sich ein Nummerierungsbereich von 00-0-00-0 bis 15-7-15-7. Die SPC 00-0-00-0 und 15-7-15-7 werden aus technischen bzw. betrieblichen Gründen nicht verwendet.

Rechtsgrundlage für Zuteilung und Nutzung von NSPC sind die "Vorläufigen Regeln für die Zuteilung von National Signalling Point Codes. Diese Regeln gelten als Nummernplan im Sinne von § 1 TNV.

Die ITU-Empfehlung Q.704 finden Sie unter www.itu.int

International Signalling Point Codes, ISPC (Q.708)

International Signalling Point Codes (ISPC) werden von Betreibern von Telekommunikationsanlagen (im Sinne des §3 Nr 60 TKG) benötigt, die eine ZGS Nr.7 Verkehrsbeziehung mit einem anderen Betreiber einer Telekommunikationsanlage im internationalen Zeichengabezwischennetz unterhalten wollen.

Jedem Land werden durch das ITU TSB ISPC in Blöcken von acht Codes (Signalling Area / Network Code, SANC) zugeteilt. Die 14 Bit werden einem 3-8-3-Schema dargestellt.

International Signalling Point Code (ISPC)
(14 Bit)

Signalling Area / Network Code (SANC)
Geographische Zone
(3 Bit)
Gebiet / Netzwerk
(8 Bit)
Signalling Point Codes
(3 Bit)

Die Zuteilung von ISPC erfolgt in Form von Einzelentscheidungen auf der Basis von § 108 TKG, da die Bundesnetzagentur zu ISPC bislang weder Zuteilungsregeln noch einen Nummernplan veröffentlicht hat.

Anträge auf Zuteilung von ISPC müssen einen Nachweis enthalten, dass ein ISPC benötigt wird. Anträge senden Sie bitte an folgende Anschrift:

Bundesnetzagentur
Referat 114
Postfach 8001
55003 Mainz

Die ITU-Empfehlung Q.708 und eine Liste der weltweit zugeteilten ISPC finden Sie unter www.itu.int.

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