Kon­sul­ta­ti­on zur Über­ar­bei­tung des Ka­ta­lo­ges von Si­cher­heits­an­for­de­run­gen

Überarbeitung des Kataloges von Sicherheitsanforderungen

Die im gemäß § 167 TKG erstellten Katalog von Sicherheitsanforderungen (Katalog) festgelegten Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und angepasst, um mit dem Stand der Technik Schritt zu halten.

Im Zuge dessen hat die Bundesnetzagentur nach § 167 Abs. 1 TKG mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) einen neuen Entwurf des Kataloges erstellt.

Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur Fassung des Katalogs vom 29. April 2020 und der Liste der kritischen Funktionen vom 18. August 2021 umfassen:

  • Die Aktualisierung und Abschichtung der Maßnahmen für TK-Netze und Dienste gemäß der Einstufung in ein von drei Gefährdungspotentialen (normales, gehobenes und erhöhtes Gefährdungspotential).
  • Die Bestimmung von technischen Maßnahmen für den Betrieb von Mobilfunknetzen der 5. Generation einschließlich einer Aktualisierung der Liste der kritischen Funktionen.
  • Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Maßnahmen im Rahmen des Erlasses des Kataloges als Verwaltungsakt. 

Der Katalog soll den Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze und den Anbietern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste als Grundlage für ein zu erstellendes Sicherheitskonzept nach § 166 Abs. 1 TKG sowie für die zu treffenden technischen Vorkehrungen und sonstigen Maßnahmen nach § 165 Abs. 1 und 2 TKG dienen.

Stellungnahmen

Hersteller, Verbände der Betreiber von Telekommunikationsnetzen und die Verbände der Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste haben die Möglichkeit, zum Entwurf des Katalogs von Sicherheitsanforderungen (Version 2.1) bis zum 19. Dezember 2025 Stellung zu nehmen.

Die Stellungnahmen sind in deutscher Sprache einzureichen.

Senden Sie Ihre Stellungnahmen entweder schriftlich oder elektronisch im PDF-Dateiformat (Kopieren und Drucken muss zugelassen sein) an die in der Kontaktbox angegebenen Adressen.

Eine hinsichtlich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogener Daten geschwärzte Fassung mit einer Liste, in der die Schwärzungen substantiiert begründet sind, ist beizufügen.

Kontakt

Bundesnetzagentur

Referat 217
An der Trift 40
66123 Saarbrücken

Telefax (0681) 9330 - 734
E-Mail: 217.Postfach@bnetza.de

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