Öf­fent­li­che Si­cher­heit

Die Bundesnetzagentur ist für Aufgaben aus Teil 10 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und damit für die Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit und Notfallvorsorge zuständig.

Neben der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften dieses Abschnitts legt die Bundesnetzagentur auch Anforderungen z.B. in Katalogen, technischen Richtlinien und Verfügungen fest und nimmt betriebliche Aufgaben z.B. der hochverfügbaren Bereitstellung von Kundendaten für Sicherheitsbehörden wahr.

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