IP-Mi­gra­ti­on und En­de von ISDN/Ana­log-Te­le­fo­nie im öf­fent­li­chen Te­le­fon­fest­netz in Deutsch­land

Der ATRT ist ein unabhängiger Beratungsausschuss bei der Bundesnetzagentur. Die inhaltlichen Aussagen und Empfehlung dieser Informationsseite spiegeln den derzeitigen Erkenntnisstand des ATRT und werden ausschließlich von diesem verantwortet. Kontaktinformationen finden Sie am Ende dieser Seite.

Einleitung 
Netze im Wandel

Gegenwärtig werden die Telefonnetze in Deutschland umgebaut. Ähnliche Um- und Ausbautätigkeiten öffentlicher Netze finden weltweit statt. Dabei erfolgt ein Wechsel auf neue Technologien und Konzepte. Ein solcher Wandel ist kein neues Phänomen, vielmehr erfolgen regelmäßig technische Veränderungen in den öffentlichen Netzen seit ihren Ursprüngen in der zweiten Hälfte des 19ten Jahrhunderts. Zunächst war die Telefonie und damit auch das öffentliche Telefonnetz ein rein analoges System für die Sprachübertragung und die Vermittlung zwischen den Anschlüssen der Teilnehmer. Die technologische Entwicklung führte dann im 20ten Jahrhundert zur schrittweisen Einführung elektromechanischer, elektronischer und schließlich digitaler Verfahren, wodurch die Leistungsfähigkeit der Telefonnetze weiter erhöht werden konnte.

ISDN

Das unter der Kurzbezeichnung ISDN (Integrated Services Digital Network) bekannte dienstintegrierende digitale Netz stellte in den 1980er Jahren eine Weiterentwicklung des (weiterhin bestehenden) analogen Telefonnetzes dar. ISDN basiert auf einem europäischen Standard (Euro-ISDN, DSS1) und ermöglichte die Einführung neuer Leistungsmerkmale im öffentlichen Telefonnetz in Deutschland, wie z.B. Rufnummernanzeige, Rufumleitung, Anklopfen, Makeln. Ebenfalls standen beispielsweise einem Privathaushalt mit dem Wechsel von einem analogen Telefonanschluss auf einen ISDN-Anschluss (S0) nun zwei gleichwertige Nutzkanäle zur Verfügung, die ohne gegenseitige Beeinflussung für unterschiedliche Dienste (z.B. Telefon und Telefax) gleichzeitig nutzbar waren.

IP-Kommunikation

Mit zunehmender Bedeutung der Datenübertragung (z. B. World Wide Web (www), E-Mail, File Transfer) seit den 1990er Jahren in Deutschland steigen anhaltend die Ansprüche der Nutzer an die Übertragungsgeschwindigkeiten in den öffentlichen Netzen. Die für die Datenübertragung genutzte Infrastruktur stellt ein eigenständiges, öffentliches Kommunikationsnetz auf Basis des Internetprotokolls (IP) dar, welches jedoch mit dem klassischen Telefonnetz (analog/ISDN) an Übergabepunkten gekoppelt wird. Die gegenwärtig stattfindende Weiterentwicklung der Netze zielt darauf, die bisher nebeneinander bestehenden, historisch gewachsenen Netze durch neue universelle Transportplattformen zu ersetzen. Diese lösen dann auch die klassischen Telefonnetze als separate Netze (bzw. in der Gesamtheit: „das Telefonnetz“) ab, und Telefonie wird als ein Dienst neben anderen Diensten in den neuen Telekommunikationsnetzen realisiert. Eigenschaften klassischer Telefonanschlüsse können unter Umständen auf IP-Basis nachgebildet werden. So werden z. B. mitunter analoge Telefonanschlüsse durch eine Nachfolgelösung des Telekommunikationsanbieters ersetzt. In dem Fall kann z. B. ein vorhandenes analoges Telefon ohne Anpassung weitergenutzt werden können.

Als Regelfall ergeben sich jedoch Fragen und Anforderungen für den Endnutzer (privat und geschäftlich/dienstlich), bevor ein Wechsel seines Telefonanschlusses (ISDN/Analog) auf neue IP-basierte Technologien ansteht.

Mit den hier zusammengestellten Informationen wird das Ziel verfolgt, anbieter- und produktneutral das Grundverständnis für die Veränderungen zu fördern und damit insbesondere Endnutzern eine Hilfestellung für die individuelle Prüfung und Beurteilung der eigenen Handlungsanforderungen und Gestaltungsoptionen zu geben.

Netze und Dienste 
Was ist der wichtige Unterschied zwischen dem Netzzugang und dem Dienst?

Der Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz und die Dienste wie Telefonie oder Telefax stellen nicht mehr notwendigerweise eine produkttechnische Einheit eines Anbieters dar. Das heißt, dass neben dem Netzzugang die vom Endnutzer benötigten bzw. gewünschten Dienste zusätzlich beauftragt werden können und müssen. Der Anbieter des Netzzugangs kann, muss aber nicht zwangsläufig auch der Dienstanbieter sein. Diese Trennung von Netzzugang und Dienst ist ein wesentliches Merkmal des technischen Wechsels vom klassischen öffentlichen Telefonnetz hin zu den neuen Telekommunikationsnetzen. Diese werden auch als „Netze der nächsten Generation“ (Next-Generation-Networks, NGN) bezeichnet. Ein charakteristisches Merkmal der NGN ist die Verwendung des Internet Protokolls (IP) als Übertragungsprotokoll.

Trennung von Netzzugang und Dienst Trennung von Netzzugang und DienstBild: Trennung von Netzzugang und Dienst

Im klassischen ISDN-Telefonnetz ist „ISDN“ gleichermaßen die Technologie für den Dienst Telefonie wie auch für den Netzzugang. Beauftragte ein Endnutzer also den Dienst ISDN-Telefonie so war dies zwangsläufig damit verbunden, dass auch der Netzzugang die ISDN-Technologie verwendet und beides von demselben Telekommunikationsanbieter geliefert wurde. Gleiches gilt dem Prinzip nach für analoge Telefonnetze. - In den neuen Telekommunikationsnetzen (NGN, hier mit Blick auf leitungsgebundene Netzzugänge) liegt in technischer Hinsicht hingegen eine dem Grundprinzip nach strikte Trennung zwischen dem Netzzugang und den Diensten vor:

Netzzugang

Beispiele für Netzzugangstechnologien sind:

  • xDSL (ADSL, VDSL, SDSL, G.FAST) in Verbindung mit Kupferdoppeladern,
  • HFC (gemäß dem Standard DOCSIS 3.0) in Verbindung mit Glasfaser- oder Koaxialleitungen,
  • Optisch in Verbindung mit Glasfaserleitungen (FTTX), bis zum Gebäude (FTTB) oder zur Wohnung (FTTH).

Dienst

Beispiele für Dienste sind:

  • Sprachdienst (Telefonie),
  • Fax (in den klassischen Netzen technologisch als Teil der Telefonie realisiert),
  • Datendienste (z. B. www, E-Mail, Chat, File Transfer und andere mehr.

Sämtliche Dienste werden in den neuen Telekommunikationsnetzen auf der Basis des Internetprotokolls (IP) realisiert. Hinzu kommen zahlreiche weitere, z. B. auch für den jeweiligen Dienst spezifische Protokolle. Diese weiteren Protokolle bauen ebenfalls sämtlich auf das IP-Protokoll auf. Der Dienst „Telefonie“ in den neuen Telekommunikationsnetzen wird in der englischen Fachsprache auch als „Voice-over-IP“, kurz: VoIP bezeichnet.

Trotz des für das NGN kennzeichnenden Merkmals der Trennung von „Netzzugang“ und „Dienst“, kann es sein, dass in einem spezifischen Produktangebot die beiden Komponenten durch den selben Telekommunikationsanbieter technisch integriert sind. Ein Beispiel hierfür ist die Nachbildung von analogen Telefonanschlüssen des alten Telefonnetzes. (Dienstkomponente: Telefonie; netzseitige Komponente: Bereitstellung einer Stromversorgung zum Weiterbetrieb klassischer analog-Telefone.)

Kurzgefasst:
Ein Endnutzer von VoIP, also dem IP-basierten Sprachdienst, kann diesen Dienst unabhängig davon nutzen, welche der verschiedenen Netzzugangstechnologien (xDSL, HFC, optisch) er verwendet bzw. an seinem Anschlussstandort zur Verfügung gestellt werden. Diese Trennung war im klassischen Telekommunikations- bzw. Telefonnetz nicht gegeben.

Klassische und neue Netzarchitekturen
Gastbeitrag

Autor: Professor Dr. Gerd Siegmund, TH Nürnberg Georg Simon Ohm

 Klassische Netzarchitekturen Klassische NetzarchitekturenBild: Klassische Netzarchitekturen

In den klassischen Netzarchitekturen wurden alle notwendigen Netzelemente und Terminals zielgerichtet für ein bestimmtes Netz (z. B. ISDN) und einen bestimmten Dienst (z. B. Fernsprechen) realisiert. Damit waren sie in ihrer Funktion auch nur für dieses Netz nutzbar. Teilweise wurden bereits übergreifende Dienste durch spezifische Netzübergänge geschaffen. Für die Übergänge zwischen den Netzen auf der Steuerungsebene ist in diesem Ansatz ein Gateway (GW) erforderlich, der die spezifischen Funktionen und Netzeigenschaften für das andere Netz übersetzt (z. B. Sprach-Codierung von GSM zu ISDN, Datenübertragungen zum Internet usw.).

Die aktuellen Ansätze der IP-basierten Netze gründen auf einer Trennung von Infrastruktur (Transport-Technik, Schnittstelle usw.) und Dienst (Telefonie, TV-Verteilsysteme, Datendiensten wie www und E-Mail). In diesen Netzen werden, basierend auf den Netzwerk- und Transportprotokollen, Dienste und Funktionen aufgesetzt. Die Steuerung von interaktiven verbindungsorientierten Diensten (z.B. Telefondienste) basieren vorzugsweise auf dem Session Initiation Protocol (SIP). Die Funktionen und Dienste können dadurch übergreifend nutzbar gemacht werden. Der physikalische Netzzugang bleibt als letztes noch sehr spezifisch und abhängig von der jeweiligen Technik (Mobilkommunikation mit WiMAX, UMTS oder LTE bzw. Festnetz mit klassischen Terminals oder über xDSL). Für den Zugang zu einem gewünschten Dienst oder einer bestimmten Funktion muss sich der Benutzer dem Dienstanbieter gegenüber authentifizieren. Die Dienste können dann unabhängig vom physikalischen Netzzugang und/oder verschiedene Dienste auch parallel mit verschiedenen Zugangstechniken und ggf. unterschiedlichen Eigenschaften genutzt werden.

Die Dienste, Anwendungen und erweiterten Funktionen müssen nicht mehr netzzentrisch, sondern können von den Netzkanten durch Server erbracht werden. Grunddienste können durch Zusatzfunktionen erweitert werden. Grunddienste (Fernsprechen) und zusätzliche Funktionen (Teamtelefonie oder TK-Anlagen-Funktionen) der Dienste können durch unterschiedliche Dienstanbieter erbracht werden.

Internetbasierte Netzarchitekturen Internetbasierte NetzarchitekturenBild: Internetbasierte Netzarchitekturen

Recht 
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt der technologische Wechsel zur IP-Telefonie?

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) ist auf Neutralität gegenüber unterschiedlichen Technologien ausgelegt. Für die Telekommunikationsanbieter besteht darum keine gesetzliche Pflicht zum Angebot einer oder mehrerer bestimmter Technologien und/oder Anschlussart(en) zu den öffentlichen Telekommunikationsnetzen. Die am Markt tätigen Telekommunikationsanbieter können frei entscheiden, wie sie ihr Produktangebot gestalten. Auch eine Genehmigung bestimmter Anschlusstypen durch die Bundesnetzagentur ist gesetzlich nicht vorgesehen. Somit liegt es grundsätzlich allein im Bereich der Produktgestaltungsfreiheit der Anbieter, ob sie beispielsweise Netzzugänge und Dienste (wie den Dienst „Telefonie“) über analog-, ISDN-, oder IP-Technologie anbieten.

Die rechtlichen Grundlagen für den Technologiewechsel bei einem bestehenden Anschluss ergeben sich somit regelmäßig aus dem Vertrag zwischen dem Kunden als Endnutzer (Anschlussinhaber) und dem jeweiligen Telekommunikationsanbieter. Sowohl der Anbieter als auch der Kunde kann das Vertragsverhältnis unter Wahrung der vertragsgemäßen Kündigungsfrist beenden. Eine Nachfolgelösung erfordert in der Regel den Abschluss eines neuen Vertrags zwischen dem Endnutzer und einem Telekommunikationsanbieter auf Basis der am Markt verfügbaren Angebote bzw. Technologien.

Die Bundesnetzagentur hat jedoch dafür Sorge zu tragen, dass die Vorschriften des Kundenschutzes im Bereich der Telekommunikation (§§ 43a ff. TKG) nicht verletzt werden und der Universaldienst, also die Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten erbracht wird. (§§ 78 ff. TKG – Sprachdienst, Telefaxdienst, Datenkommunikation für einen funktionalen Internetzugang).

Dauer der Umstellungsphase 
Gibt es ein definiertes Datum für das Ende von ISDN?

Ein allgemein verbindliches Datum, ab dem ISDN in den deutschen öffentlichen Netzen als Dienst und als Anschlusstechnologie nicht mehr existieren wird, kann derzeit nicht genannt werden. Es liegt im Verfügungsbereich der jeweiligen öffentlichen Netzbetreiber, bis zu welchem Datum sie ISDN in ihren Netzen anbieten. Die Aussagen von unterschiedlichen Netzbetreibern reichen von der Ankündigung, bis Ende des Jahres 2018 ISDN im eigenen Netz abzustellen, bis zur Ankündigung eines Weiterbetriebs bis zum Jahr 2020 oder 2022. Das bedeutet auch, dass der Zeitpunkt für das Ende der Verfügbarkeit von ISDN in verschiedenen Regionen unterschiedlich ausfallen kann. Ein deutschlandweit flächendeckendes Angebot von ISDN ist bereits gegenwärtig nicht mehr gegeben, der Umbau der öffentlichen Telekommunikationsnetze durch die Netzbetreiber befindet sich in einem fortgeschrittenen Stadium und wird weiter vorangetrieben.

Erhebungen der Bundesnetzagentur zufolge wurden bereits zum Jahresende 2016 in Deutschland über 50 Prozent der Telefonie rein IP-basiert abgewickelt. (Siehe auch Jahresbericht BNetzA 2016, Seite 56.)

Individuelle Zeitpunkte 
Wann sollte sich der Inhaber eines ISDN-Anschlusses auf das Ende von ISDN vorbereiten?

Wie zu der Frage nach dem generellen Ende von ISDN schon erläutert, wird das regionale und anbieter- bzw. endnutzerindividuelle Ende der Verfügbarkeit von ISDN variieren. Viele Privathaushalte nutzen bereits den IP-basierten Telefondienst. Ebenso nutzen bereits viele, in der Regel kleinere Unternehmen, statt zuvor oftmals eines ISDN-S0-Mehrgeräteanschlusses nun einen IP-basierten Telefondienst. Das bedeutet, dass sich für eine große Zahl von Endnutzern keine spezifischen Anforderungen für die Vorbereitung auf das absehbare Ende von ISDN ergeben werden.

Denjenigen Endnutzern, die derzeit noch den ISDN-Telefondienst nutzen, soll mit den folgenden, beispielhaften Darstellungen eine Orientierungshilfe gegeben werden.

(a) Verbraucher/Privathaushalte

Beispiel: Ein bis zwei Telefone und ggfs. Fax

Für Privathaushalte, die den ISDN-Anschluss lediglich für den Anschluss von ein oder zwei Telefonen und gegebenenfalls noch einem Faxgerät nutzen, ist es völlig ausreichend, wenn man wartet, bis von dem jeweiligen Netzbetreiber die Beendigung des Vertrags für den bisherigen ISDN-Anschluss angekündigt wird. Typischerweise erfolgt dies vor dem Aussprechen einer tatsächlichen und fristgerechten Kündigung, die dann vertragsgemäß gegebenenfalls einen Monat betragen kann. Ankündigungen und Kündigungen werden in der Regel mit einem neuen Angebot für eine Nachfolgelösung angeboten.

Beispiel: Kleine Telefonanlage und ggfs. Gefahrenmeldeanlage

Werden in dem Privathaushalt eine kleine Telefonanlage oder eine Gefahrenmeldeanlage über den ISDN-Anschluss betrieben, so müssen deren Anforderungen für den Weiterbetrieb – oder Folgelösungen – geprüft werden. In solchen Fällen ist zu bedenken, dass der öffentliche Netzbetreiber in aller Regel nicht weiß (und auch nicht ohne Weiteres wissen kann), welche Anlagen an dem von ihm angebotenen Anschluss in dem Haushalt betrieben werden und welche dazugehörigen Dienste genutzt werden. Darum wird empfohlen, frühzeitig, jedoch spätestens bei Erhalt einer Kündigung des ISDN-Anschlusses, fachkundigen Rat einzuholen, z. B. bei dem jeweiligen Hersteller einer Anlage oder bei einem Fachbetrieb für Installation und Instandhaltung von Telefon- bzw. Gefahrenmeldeanlagen.

(b) Unternehmen und Behörden

Die telekommunikationstechnische Ausstattung, die Anschlussszenarien an die öffentlichen Netze sowie die jeweiligen, davon abhängigen geschäftlichen/dienstlichen Anforderungen können bei Unternehmen/Behörden ganz unterschiedlich komplex ausgestaltet sein. Der Umstellungsaufwand und der erforderliche Zeitraum bei einem Wechsel von ISDN-Anschlüssen zu Nachfolgetechnologien kann darum stark variieren.

Wenn gegenwärtig von einem Unternehmen bzw. einer Behörde noch ISDN-Teilnehmeranschlüsse der öffentlichen Netze genutzt werden (beispielsweise S0-Mehrgeräteanschluss oder ein bzw. mehrere ISDN-S2M-Anschlüsse mit jeweils 30 Kanälen), so wird empfohlen, sich jetzt zu informieren, bis wann die ISDN-Anschlüsse vom Anbieter noch bereitgestellt werden. Ebenso wird empfohlen, die künftige Umstellung als ein technologisches Migrationsprojekt zu bewerten, das zur Vermeidung von betriebstechnischen Störungen der rechtzeitigen Vorbereitung und der fachkundigen Planung sowie Umsetzung bedarf.

Endgeräte 
Können vorhandene Telefone und Telefonanlagen weiterverwendet werden?

(a) Verbraucher/Privathaushalte

Verbraucher bzw. private Haushalte werden überwiegend vorhandene, analoge und ISDN- Telekommunikationsendgeräte wie schnurgebundene Telefone oder schnurlose DECT-Telefone weiternutzen können. Erforderlich ist dafür die Vorschaltung eines IP-Anschlussgeräts („Router“) zum öffentlichen Netz. Diese Geräte werden sowohl von den Telekommunikationsnetzbetreibern als auch über den Handel angeboten. Dem Endnutzer wird durch das Telekommunikationsgesetz freigestellt, welches Anschlussgerät er verwenden will. Bei der Auswahl sollte beispielsweise anhand der Produktinformationen geprüft werden, ob das Gerät für den Anschluss an den angebotenen Teilnehmeranschluss eines öffentlichen Netzbetreibers geeignet ist. Zu beachten ist grundsätzlich, dass die Energieversorgung des Anschlussgeräts durch das Stromnetz des Haushalts erfolgen muss, da die Energieeinspeisung für den Telefondienst nicht mehr aus dem öffentlichen Telefonnetz erfolgt. Eine Ausnahme kann sich für klassische, analoge Telefonanschlüsse ergeben, wenn für diese vom Telekommunikationsnetzbetreiber eine Nachfolgelösung vorgesehen wird, die den nachgebildeten analog-Anschluss weiter mit Strom über die Anschlussleitung versorgt.

Spezielle Anwendungen: Werden darüber hinaus spezielle Anwendungen wie z. B. Hausnotruf oder Gefahrenmeldeanlagen mit Aufschaltung zu externen Empfangsstellen genutzt, so sollten die Anwender sich bei dem Dienstanbieter, dem Hersteller oder bei einem Fachunternehmen fachkundig beraten lassen, ob die Anwendungen künftig weiter betrieben werden können und/oder welche Anpassungsmaßnahmen gegebenenfalls erforderlich sind.

(Siehe auch die Frage zu „Gefahrenmeldeanlagen")

(b) Unternehmen und Behörden
ISDN-Telefonanlagen

Der Weiterbetrieb vorhandener ISDN-Telefonanlagen ist in technologischer Hinsicht grundsätzlich möglich. Je nach Bauart der Anlage bzw. der Systeme können bzw. müssen für den Weiterbetrieb anlagenintern oder -extern ergänzende Komponenten zugeschaltet werden. Diese Komponenten funktionieren als Konverter zwischen ISDN und dem Internet-Protokoll (ISDN/IP-Gateway oder Session Border Controller (SBC)) und müssen sowohl auf das jeweilige Produkt (die Telefonlage) als auch auf die technische Schnittstelle des Anbieters des IP-Telefondienstes abgestimmt werden. Darum sollte vorab vom Betreiber der Telefonanlage im Einzelfall geprüft werden, ob die erforderlichen Anpassungen vom Produkthersteller und vom Anbieter des Telefondienstes unterstützt werden. Unter Umständen stehen einzelne ISDN-Leistungsmerkmale in der Außenkommunikation jedoch nicht mehr zur Verfügung, wenn sie durch den ausgewählten Konverter und in den öffentlichen Netzen nicht durchgängig unterstützt werden. Dies kann beispielsweise die ISDN-basierte Fernwartung betreffen, für welche dann ein alternatives Zugangsverfahren eingerichtet werden muss.

VoIP-Telefonanlagen

VoIP- Telefonanlagen bzw. VoIP-Telekommunikationssysteme können grundsätzlich an IP-basierten Netzzugängen den darüber bereitgestellten IP-Telefondienst nutzen. Für die Signalisierung, also die Steuerung der Verbindungen hat sich das Session Initiation Protocol (SIP) durchgesetzt. Da die Umsetzung von SIP sowohl durch den Anbieter des Telefondienstes als auch durch den Anlagenhersteller unterschiedlich ausfallen kann, bedarf es der Prüfung der Kompatibilität und Interoperabilität im Einzelfall. Gegebenenfalls werden Anpassungen der Softwarestände und der Konfiguration erforderlich. Das in der Anfangszeit von Voice-over-IP ebenfalls genutzte Signalisierungsprotokoll H.323 findet heute kaum noch Anwendung im Markt und wird von vielen Anbietern nicht mehr unterstützt.

Fax 
Kann man künftig noch Faxe versenden und empfangen?

In den klassischen Telefonnetzen (analog/ISDN) wurde der Dienst der Faxübertragung als Teil des Telefondienstes realisiert. Die Faxübertragung ist auch in den IP-basierten Netzen grundsätzlich möglich und für die IP-basierte Faxübertragung in den öffentlichen Netzen kommen derzeit die Übertragungs- bzw. Kodierverfahren T.30 sowie T.38 oder G.711 zum Einsatz. Jedoch können aufgrund der technischen Eigenschaften der IP-Netze und z. B. durch das Umkodieren der Faxübermittlung beim Durchlaufen verschiedener Netze vom Sender zum Empfänger Übertragungsfehler und Verbindungsabbrüche nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dies kann insbesondere mehrseitige oder umfangreiche Faxsendungen betreffen.

Die meisten der vorhandenen Faxgeräte können bei dem Wechsel zu einem über IP erbrachten Telefondienst weiterverwendet werden. Gegebenenfalls müssen die Faxgeräte jedoch neu konfiguriert werden, um auf die technischen Bedingungen der IP-Technologie eingestellt zu werden und damit die Robustheit der Übertragung zu erhöhen. Werden die Faxgeräte und komplexere Faxlösungen für geschäftliche Zwecke genutzt, so kann eine rechtzeitige, fachkundige Vorbereitung vor einer Umstellung auf einen IP-basierten Telefondienst dazu beitragen, Störungen in der geschäftlichen Fax-Kommunikation zu vermeiden.

Praktische Hinweise zum Betrieb von Fax

Die im Markt weitverbreiteten analogen Faxgeräte (auch bezeichnet als Geräte der
„Gruppe 1“ bis „Gruppe 3“) können in der Regel weitergenutzt werden. Die Geräte können dafür direkt am Router an dessen analoge Schnittstelle (a/b-Schnittstelle, Analog Terminal Adapter (ATA)) angeschlossen werden. Die im Markt nur wenig verbreiteten Faxgeräte der „Gruppe 4“ können nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht mehr eingesetzt werden.

Um einen möglichst fehlerfreien Betrieb analoger Faxgeräte für die IP-basierte Übertragung herzustellen, wird empfohlen zusätzliche Parameter an den Faxgeräten einzustellen, welche die Robustheit der Übertragung erhöhen. Dazu gehören die Begrenzung der Übertragungsgeschwindigkeit der Geräte auf beispielsweise maximal 9.600 Bit/s oder die Anschaltung des Fehlerkorrekturmodus (Error Correction Mode (ECM)). Wird ECM eingeschaltet und auch vom Faxgerät auf der Empfängerseite unterstützt, kann das empfangende Gerät während der laufenden Faxübertragung mit einer Checksumme sehr kleine Dateneinheiten (jedes 256-Byte Frame) auf Richtigkeit überprüfen und im Fehlerfall vom Sender die wiederholte Übertragung der zuvor fehlerhaft übertragenen Daten anfordern. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Übertragungsqualität können die Ausschaltung der Sprachpausenerkennung oder der Ausschaltung der Echounterdrückung sein. Welche Einstellmöglichkeiten gegeben und sinnvoll sind, hängt auch von den individuellen Produkten ab.

Standards 
Ist die IP-Telefonie einheitlich spezifiziert?

Damit die Endgeräte (wie Telefone, Telefonanlagen sowie zugehörige Anschlussgeräte) den vom öffentlichen Telefondienstanbieter bereitgestellten Telefondienst verarbeiten und somit Gesprächsbeziehungen mit anderen Endgeräten durchführen können, müssen übereinstimmende Regeln beschreiben, wie sämtliche Komponenten die Informationen des Dienstes austauschen sollen. Dies wird auch als Signalisierung bezeichnet. Bei dem IP-Telefondienst beschreibt das sogenannte Session Initiation Protocol (SIP), wie die Signalisierung funktioniert. Es beschreibt beispielsweise, wie der Aufbau, das Halten und der Abbau von Telefonaten technisch umgesetzt werden kann und soll. Dabei ist SIP kein abschließend normiertes oder fixiertes Regelwerk. Die für SIP international zum Einsatz kommenden technischen Empfehlungen werden ständig fortgeschrieben und erlauben in der Umsetzung zudem unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten.

(a) Verbraucher/Privathaushalte

Für einen Endnutzer, der als Verbraucher, also im Privathaushalt einen IP-Telefondienst nutzt, ergeben sich aus den möglichen SIP-Varianten in aller Regel überhaupt keine praktischen Fragestellungen. Denn für die grundlegenden Funktionen von SIP im Bereich der sogenannten Basistelefonie hat sich in den vergangenen Jahren bereits ein Regelwerk etabliert, das den Dienstanbietern und Endgeräteherstellern als gemeinsame Spezifikation („Marktstandard“) zur Verfügung steht und genutzt wird.

(b) Unternehmen und Behörden

Bei Unternehmen und Behörden kommen in der Regel TK-Systeme zum Einsatz, die eine weitaus größere Zahl von Funktionen und Einstellmöglichkeiten vorsehen bzw. zulassen und erforderlich machen, als dies im Bereich der Basistelefonie der Fall ist. Aus dem Grund stellt es sowohl für die Hersteller von Endgeräten als auch die Anbieter von Telefondiensten eine zusätzliche Herausforderung dar, für die vielen Gestaltungsmöglichkeiten von SIP gemeinsame „Marktstandards“ zu entwickeln. Zwar wurden in der Hinsicht im Vergleich zu der Anfangsphase der immer noch jungen Technologie für VoIP bzw. den IP-Telefondienst schon deutliche Fortschritt zur Etablierung von „Markstandards“ erzielt. Derzeit sollte aber dennoch vor einen Wechsel zu einem IP-Telefondienst immer beachtet werden, dass die vollfunktionsfähige Anschaltung des TK-Systems eines beliebigen Herstellers „A“ an die Schnittstelle eines öffentlichen Telefondienstanbieters „B“ nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden kann, sondern stets der Prüfung und ggfs. der Anpassung von Parametereinstellungen im Einzelfall bedarf.

Session Initiation Protocol (SIP)

SIP wird als Signalisierungsprotokoll für IP-basierte Multimediaanwendungen und Echtzeitkommunikationsdienste in der IETF (www.ietf.org) in Requests for Comments (RFCs) entwickelt und als Standard fortgeschrieben. Die Basis für SIP bildet der RFC 3261, der durch andere RFCs erweitert wird.

Die Liste bietet einen Überblick zu wichtigen RFCs zur Beschreibung von SIP:

  • RFC 3261: Session Initiation Protocol (SIP)
  • RFC 3265: SIP Specific Event Notification
  • RFC 3515: SIP Refer Method
  • RFC 3581: Symmetric Response Routing
  • RFC 3853: S/MIME Advanced Encryption Standard (AES), Requirement for the
    Session Initiation Protocol (SIP)
  • RFC 4320: Issues with the SIP Non-INVITE Transaction
  • RFC 4916: Connected Identity in the Session Initiation Protocol

RFCs enthalten regelmäßig neben eindeutigen technischen Spezifikationen auch eine Vielzahl von Umsetzungsoptionen. Zudem ist es aus Interoperabilitätsgründen für die Erbringung von, insbesondere auch internationalen, Telefondiensten erforderlich, etablierte Empfehlungen der ITU-T (International Telecommunication Union – Telecommunication Standardization Sector) zu berücksichtigen, sowie ggf. weitere nationale Anforderungen zu erfüllen. Vor dem Hintergrund verfolgt die weltweit agierende, privatwirtschaftlich getragene Non-Profit-Organisation SIPForum (www.sipforum.org) das Ziel, die Entwicklung von allgemein akzeptierten Spezifikationen („Marktstandards“) voranzubringen, welche die RFCs konkretisierend ergänzen und Anforderungen der ITU-T beachten. Das SIPForum gibt zu diesem Zweck die technische Empfehlung „SIPconnect“ heraus. Diese beinhaltet SIP-bezogene Implementierungsempfehlungen für die Zusammenschaltung von VoIP-TK-Anlagen (SIP-PBX, Private Branch Exchange) und SIP-Schnittstellen von SIP- Telefondienstanbietern, welche auch als SIP-Trunk bezeichnet werden. Die Version „SIPconnect 1.1 Technical Recommendation“ aus dem Jahr 2011 bildete in dem Zusammenhang einen ersten weithin beachteten Meilenstein. Am 28. November 2016 wurde „SIPconnect 2.0 Technical Recommendation“ verabschiedet und veröffentlicht.

Gefahrenmeldeanlagen 
Was ist bei dem Anschluss von Gefahrenmeldeanlagen zu beachten?

Unter Gefahrenmeldeanlagen (GMA) versteht man Brandmeldeanlagen (BMA) sowie Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA). Sowohl in privaten Haushalten als auch in Unternehmen und Behörden kommen diese zum Einsatz. Oftmals sind GMA über den vorhandenen Analog- oder ISDN-Teilnehmeranschluss des Betreibers der GMA an die öffentlichen Telekommunikationsnetze angeschlossen, damit im Bedarfsfall automatisch eine Alarmmeldung an eine externe Alarmempfangsstelle übermittelt werden kann. Die Empfangsstelle kann eine privatwirtschaftlich betriebene Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) sein, eine Leitstelle der Polizei oder der Feuerwehr.

GMA mit einer solchen Aufschaltung zu einer Alarmempfangsstelle sind bislang mittels eines gesonderten Analog- oder ISDN-Übertragungsgeräts an den Teilnehmeranschluss des Betreibers angeschlossen. Die bestehenden Analog- und ISDN-Übertragungsgeräte für GMA werden nach einer Umstellung des Teilnehmeranschlusses auf einen Netzzugang mit NGN-Technik nicht mehr nutzbar sein. Sie müssen durch neue Übertragungsgeräte, welche das Internetprotokoll (IP) verwenden, ersetzt werden. Solche IP-Übertragungsgeräte für Alarmmeldungen mit Zertifizierung der Normkonformität (DIN EN 50136) sind am Markt verfügbar. Darüber hinaus können weitere technische Anpassungen erforderlich werden, z. B. aufgrund von Normvorgaben, Bestimmungen des Versicherers oder sofern die GMA nach Maßgabe behördlichen Auflagen betrieben werden. Betreiber von GMA sollten sich vor einer Umstellung des Netzzugangs in jedem Fall fachkundig beraten lassen.

IP/ISDN Konverter

Abzuraten ist von dem Einsatz sogenannter IP/ISDN Konverter (Protokollwandler), die für Sprachanwendungen ausgelegt sind. Diese können, je nach eingesetzten Produkten, den Betrieb von ISDN-Telefonendgeräten an IP-Netzen ermöglichen, sind jedoch nicht für Anwendungen in der Gefahrenmeldetechnik geeignet, da dort eine Datenübertragung stattfindet. Standard-DSL-Router mit Nachbildung einer a/b-Schnittstelle sind ebenfalls nicht betriebssicher genug für die Anwendung in der Gefahrenmeldetechnik. IP-Übertragungsgeräte für Alarmmeldungen mit Zertifizierung der Normkonformität (DIN EN 50136) sind am Markt verfügbar.

Abhängig von der Schutzklasse der EMA/ÜMA wird gemäß der Norm DIN VDE 0833 Teil 1 und 3 ein sogenannter Zweitweg für die Übermittlung von Alarmmeldungen notwendig. Gemäß der Norm DIN 14675 ist bei BMA der Zweitweg immer erforderlich. Als Zweitweg kommen IP-basierte Funkwege (GPRS, UMTS bzw. LTE) in Frage.

Beispiel des Betriebs einer Brandmeldeanlage Beispiel des Betriebs einer BrandmeldeanlageBild: Beispiel des Betriebs einer Brandmeldeanlage (BMA): Darstellung der Alarmüberwachungskette mit Erst- und Zweitweg vom Betreiber der BMA bis zur Hilfeleistenden Stelle (Feuerwehr).


Am Netzzugang im NGN steht keine Fremdstromeinspeisung mehr zur Verfügung. Dies bedeutet, dass z. B. Router, Switche zwischen dem passiven Netzabschluss (Network Termination, NT) des Netzbetreibers und der Übertragungseinheit (ÜE) durch den Betreiber der GMA mit Ersatzstrom (USV, NEA) versorgt werden müssen, sofern nicht ein ersatzstromversorgter Zweitweg zur Verfügung steht.

Die von den Netzbetreibern zur Verfügung gestellten öffentlichen Netze dürfen zur Übertragung von Alarmmeldungen verwendet werden.

Sonderdienste 
Übersicht von Anwendungen, die Sonderdienste nutzen

Die nachfolgend beispielhaft aufgezählten Anwendungen wurden in der Vergangenheit im Bereich der Telekommunikationsdienste als „Sonderdienste“ betrachtet. Dabei verhielt es sich so, dass der öffentliche Netzbetreiber zwar den Netzzugang und die Verbindung zur Gegenstelle erbrachte, den Dienst jedoch auch schon in der Vergangenheit nicht selbst bereitstellte. Bei dem Wechsel vom ISDN-Anschluss zu einem Telekommunikationsnetzzugang mit dem IP-Telefondienst eines öffentlichen Dienstanbieters sollte darum beachtet werden, dass der für die jeweilige Sonderanwendung erforderliche Dienst danach unter Umständen nicht mehr funktioniert. Es wird darum empfohlen, vor einem Wechsel von ISDN zu IP zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen vorhandenen Endgeräte und Anwendungen danach weiter genutzt werden können.

Checkliste:

Die Liste nennt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – Beispiele für Anwendungen, bei denen vor einer IP-Umstellung des Telefondienstes die Möglichkeiten des Weiterbetriebs vorhandener Geräte fachkundig geprüft werden sollte:

  • Datenübertragung über Modem
  • Alarm- und Gefahrenmeldungen über automatische Wähl- und/oder
    Ansagegeräte bei Brand-, Einbruch- oder Überfallereignissen.
  • Portoaufladung bei Frankiermaschinen
  • Kopierer (Zählerstandabfrage bzw. Fernadministration)
  • interaktive Aktionen mit Tonwahlsignalen (Steuerung über den Tastwahlblock)
  • Personen-Notrufsysteme
  • Aufzugnotruf
  • Übertragung von Alarmmeldungen aus Gefahrenmeldeanlagen
  • EC- und Kreditkarteninkasso
  • Fernanzeige
  • Zählerfernauslesung
  • Fernadministration/Fernbetreuung von betriebstechnischen Anlagen und
    Großgeräten
  • Pegelstandsübermittlung
  • Zeiterfassungssysteme
  • Übertragung von Daten aus Großküchengeräten
  • Videokonferenzanlagen (ISDN)
  • Hausnotruf

Sicherheit
Bemerkungen zur Sicherheit und IP-Telefonie

Jedes technische System kann grundsätzlich angegriffen werden oder bis zu einem Zeitpunkt noch nicht bekanntgewordene bzw. nicht bereits behobene Schwachstellen aufweisen. Demenentsprechend ist es eine dauernde Aufgabe, die für den Anwender geeignete bzw. bestmögliche Absicherung der Systeme und Anwendungen zu gewährleisten. Dies gilt auch für die Absicherung der Netzzugänge zu den öffentlichen Telekommunikationsnetzen und des IP-Telefondienstes. Dafür stehen verschiedene Sicherheitsverfahren und -konzepte zur Verfügung. Hier sollen und können lediglich ausgewählte Hinweise gegeben und der Leser sensibilisiert werden. Keinesfalls wird damit der Anspruch auf eine umfassende oder erschöpfende Darstellung der letztlich immer komplexen Fragen im Bereich der Sicherheit von informations- und telekommunikationstechnischen Systemen verbunden!

(a) Verbraucher/Privathaushalte

Bereits durch einige einfache Maßnahmen können Verbraucher zur Nutzung eines IP-Telefondienstes im Festnetz das Sicherheitsniveau ihrer Anwendungen deutlich erhöhen. Zu den grundlegenden Maßnahmen gehört:

  1. Schutz des Netzzugangsgeräts (Anschluss-Router) und des vom
    Telefondienstanbieter bereitgestellten individuellen Kundenportals/-kontos vor
    unberechtigtem Zugriff durch Verwendung eines guten Passworts.
    Siehe auch „Tipps für ein gutes Passwort“: www.bsi-fuerbuerger.de/Passwoerter.
  2. Aktivierung der WLAN-Verschlüsselung im Netzzugangsgerät nach aktuellem
    Standard (z. B. WPA2 oder WPA2/PKS).
  3. Verwendung aktueller, vom Hersteller freigegebener Softwarestände für das
    Netzzugangs- bzw. Endgerät, um bekanntgewordene Sicherheitsschwächen zu
    beheben.
  4. Beachtung von fachkundigen, sicherheitsbezogenen Hinweisen, z. B. des
    Herstellers des Netzzugangsgeräts sowie des Anbieters des IP-Telefondienstes.
(b) Unternehmen und Behörden

Mit dem Wechsel zur IP-Telefonie (VoIP) bemisst sich das Schutzniveau der Telefonie insbesondere auch nach dem in der Organisation zum Einsatz kommenden Gesamtkonzept der Informationssicherheit. Dabei sollte beachtet werden, dass - mit der Integration der Telefonie in die IT – das bisherige Sicherheitskonzept umfassend überprüft werden sollte. Typischerweise müssen Anpassungen vorgenommen werden, um die spezifischen Eigenschaften und Anforderungen der Telefonie mit abdecken zu können. Umfassende Schutzkonzepte können aus verschiedenen Gründen heraus, z. B. aufgrund der Vielfalt der genutzten Technologien und Anwendungen sowie aufgrund der jeweilig geforderten Schutzbedarfskategorie (normal, hoch, sehr hoch) ganz unterschiedlich ausfallen. Hinweise zur Realisierung von Schutzkonzepten und IP-Telefonie veröffentlicht beispielsweise das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik).

https://www.bsi.bund.de/DE/Publikationen/TL-sichere-TK-Anlagen/TL02103_htm.html

Stand:  20.04.2018

Kontakt

Martin Bürstenbinder
Vorsitzender des Lenkungskreises
ATRT (Ausschuss für technische Regulierung in der Telekommunikation)

E-Mail: ATRT@BNetzA.DE

  zur PersonMartin Bürstenbinder ist Geschäftsführer des VAF Bundesverband Telekommunikation e.V. und Mitglied des ATRT, dessen Lenkungskreis er seit Januar 2016 als Vorsitzender leitet.

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