Anerkennung von Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­stel­len

Konformitätsbewertung umfasst eine Reihe von Tätigkeiten, u.a. die Bewertung eines Produktes auf Einhaltung bestimmter Anforderungen (z.B. produktspezifische Normen) und die entsprechende Bestätigung durch den Hersteller oder durch ein Zertifikat einer hierfür anerkannten Zertifizierungsstelle.

Der Konformitätsbewertung kommt in Europa im sogenannten gesetzlich geregelten Bereich eine besondere Bedeutung zu. Hier muss nicht nur die Einhaltung von Normenanforderungen nachgewiesen werden, sondern auch die Einhaltung der in den jeweiligen Richtlinien geforderten grundlegenden Anforderungen (Mindestanforderungen). Neben Gesundheits- und Sicherheitsaspekten ist dies beispielsweise im Funkbereich die effiziente Nutzung des Frequenzspektrums.

Konformitätsbewertungsstellen

Für den Nachweis der Konformität im Geltungsbereich der Richtlinien ist in aller Regel der Hersteller selbst verantwortlich. Durch Einschaltung einer unabhängigen Drittprüfstelle (Konformitätsbewertungsstelle) kann er die Einhaltung der jeweils geltenden Anforderungen prüfen und sich bestätigen lassen. Nach den EU-Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU sind dafür “Notifizierte Stellen“ zuständig.

Zuständigkeit der Bundesnetzagentur

Notifizierte Stellen fallen nach der "Verordnung über die Anforderungen an und das Verfahren für die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln und im Bereich der Bereitstellung von Funkanlagen" (Konformitätsbewertungsstellen-Anerkennungs-Verordnung – AnerkV) i.V.m. dem FuAG und dem EMVG in den Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur.

Notifizierte Stellen werden von der Bundesnetzagentur

  • überprüft
  • anerkannt
  • im Rahmen der Notifizierung an die EU Kommission gemeldet
  • in der NANDO-Datenbank gelistet

Die Bundesnetzagentur ist die zentrale Stelle für Eingaben in der NANDO-Datenbank und stellt die Koordinierungsplattform der befugniserteilenden Behörden zur Abstimmungen mit den Behörden und Ressorts bereit.

Drittstaatenabkommen

Zur Unterstützung des weltweiten Handels hat die Europäische Union u.a. mit den USA, Australien, Neuseeland, Japan und der Schweiz Mutual Recognition Agreements (sog. Drittstaatenabkommen) abgeschlossen, die die gegenseitige Anerkennung entsprechend anerkannter Stellen in den jeweiligen Wirtschaftszonen zum Gegenstand haben. Diese Abkommen erlauben es Konformitätsbewertungsstellen einer Wirtschaftszone bestimmte Produkte nach den gesetzlichen Bestimmungen der Partnerländern bzw. -zonen zu bewerten.

Für Telekommunikation und Elektromagnetische Verträglichkeit ist die Bundesnetzagentur zuständig.

Kontakt

Bundesnetzagentur
Referat 415

Canisiusstr. 21
55122 Mainz

E-Mail: 415.postfach@bnetza.de

Gesetzliche Grundlagen

Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Funkanlagengesetz - FuAG)

Gesetz zur Elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)

EU-Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU

Die "Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur (Besondere Gebührenverordnung BNetzA - BNetzABGebV)" gilt für alle o.g. Sachgebiete (siehe Abschnitt 6).

Konformitätsbewertungsstellen-Anerkennungs-Verordnung (AnerkV)

Amtsblatt 03/2024 (pdf / 1 MB)

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