Stan­dar­di­sie­rung

Die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) bildet eine wesentliche Grundlage für den Wirtschaftsstandort Deutschland; ihre Entwicklung treibt Innovationen voran und sichert die Wettbewerbsfähigkeit. Normung und Standardisierung im internationalen, europäischen und nationalen Rahmen liefern dafür wesentliche Beiträge. Deren aktive und intensive Begleitung ist deshalb von besonderer Bedeutung.Maßgeblich sind dabei die gesetzlichen Grundlagen und Zielsetzungen insbesondere gemäß dem Telekommunikationsgesetzt (TKG), dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) und dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG).

Die wirksame Vertretung der Interessen der Bundesrepublik in den Standardisierungsgremien im Bereich der Telekommunikation wird neben dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) von der Bundesnetzagentur wahrgenommen.

Zielsetzung

Die Bundesnetzagentur setzt sich im Sinne der Verbraucher und der Wirtschaft, insbesondere auch der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), für offene Standards und Interoperabilität ein. Im (in der Regel) zeitlichen Vorlauf zur marktlichen Implementierung standardisierter Lösungen sollen durch die Festlegung entsprechender offener Schnittstellen zwischen Netzen, Endgeräten und Diensten der Wettbewerb gefördert und so von vorneherein Lösungen vermieden werden, die zu Lock-In-Effekten führen.

Zielsetzungen darüber hinaus sind:

  • die effiziente und effektive Nutzung knapper Ressourcen (Frequenzen, Rufnummern),
  • die Sicherstellung der Verträglichkeit von Geräten und Diensten untereinander,
  • der Schutz von Personen und Netzen,
  • die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
  • der Kommunikationsstrukturen bei Katastrophen und Krisenfällen sowie
  • der Datenschutz.

Dabei werden in der IKT-Standardisierung in Absprache mit dem BMWK auch Belange anderer Ressorts der Bundesregierung und anderer Behörden mitvertreten. Auf Technologieneutralität wird geachtet.

Damit diese Ziele erreicht werden können, arbeitet die Bundesnetzagentur schwerpunktmäßig in folgenden Standardisierungsorganisationen und Konsortien mit:

  • Deutsche Kommission Elektrotechnik - Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE (DIN/DKE)
  • Europäisches Komitee für Normung (CEN)
  • Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC)
  • Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI)
  • Europäische Konferenz der Post- und Telekommunikationsverwaltungen (CEPT)
  • Europäisches Digitales Videorundfunkprojekt (DVB)
  • Internationales Normungsgremium für Elektrotechnik (IEC)
  • Internationale Organisation für Normung (ISO)
  • Internationale Fernmeldeunion (ITU)
  • Internationale Kooperation von Standardisierungsgremien zur Mobilfunk Standardisierung (3GPP)
  • Internationale Kooperation von Standardisierungsgremien zur Maschine-zu Maschine-Standardisierung (oneM2M)

Funkanwendungen

Bündelfunk

Der Bündelfunk ist eine Mobilfunkanwendung für Sprach- oder Datenübertragung mit einer oder mehreren Funkzellen. Beim Bündelfunk stehen für eine oder mehrere Benutzergruppen eine Anzahl von Funkkanälen gebündelt zur Verfügung, die dynamisch zugewiesen werden, sobald ein Verbindungswunsch signalisiert wird.

Der Bündelfunk wird aufgrund seiner spezifischen Eigenschaften überwiegend zur betriebsinternen Mobilkommunikation bzw. auf Behördenseite auch von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) genutzt. Er dient insbesondere auch der Gruppenkommunikation („Gruppenruf“), dem sofortigen Verbindungsaufbau („Push-to-talk/ Direktruf“) und der Leitstellen-Funktion („Dispatcher“). Entsprechende Standardisierungsaktivitäten von digitalen schmal- und weitbandigen Bündelfunktechnologien mündeten in Funksystemen wie Tetrapol, TETRA und TETRA TEDS für BOS-Netze. Die entsprechenden Standardisierungsarbeiten bei ETSI wurden größtenteils abgeschlossen. In diesem Zusammenhang erwähnenswert sind laufende Standardisierungsaktivitäten bei 3GPP, die die Bundesnetzagentur begleitet, für zukünftige breitbandige BOS Funkanwendungen (Sprache, Daten und Life-Videostreams) auf Basis von LTE und NR.

DECT (schnurlose Telefone)

Im Rahmen der Standardisierung wird im Zusammenhang mit Schnurlos-Telefonen von der sogenannten digitalen, verbesserten schnurlosen Kommunikations-Technologie (DECT) gesprochen. DECT wurde bereits in den 90er Jahren bei ETSI standardisiert. In den vergangenen Jahren hat die entsprechende ETSI-Gruppe mit Unterstützung der Bundesnetzagentur ein neues Funksystem auf DECT-Basis unter dem Namen DECT-2020 entwickelt. Dieser neue Standard eignet sich unter anderem für Unternehmen zum Aufbau lokaler privater Netze im Bereich Smart Meter, Industrie 4.0, Industrieautomatisierung, Gebäudemanagementsysteme, Logistik, Smart Cities sowie für professionelle drahtlose Audioanwendungen (zum Beispiel Musikkonzerte und Konferenzsysteme).

Die im Vergleich zum klassischen Mobilfunk infrastrukturlose, autonome und dezentrale Technologie ist für massive IoT-Netzwerke für Unternehmen konzipiert und soll eine kostengünstige Alternative/Ergänzung zu klassischen Mobilfunknetzen in diesem Anwendungsbereich bieten. Im Oktober 2021 wurde DECT-2020 von der internationalen Fernmeldeunion ITU zudem auch offiziell als Mitglied in die IMT-2020-Familie angenommen.

Flugfunk

Bodengestützte Funkanlagen des Flugverkehrsmanagements (z. B. für Sprechfunk, Navigation, Ortung) unterliegen seit 2005 den Regelungen der R&TTE-RL (1999/5/EG), abgelöst durch die RE-RL (2014/53/EU). Die entsprechenden Harmonisierten Europäischen Normen für die verschiedenen Flugfunkanlagen werden durch ETSI ERM TGAERO entsprechend an die geänderten Anforderungen, insbesondere die grundlegenden Anforderungen nach Artikel 3.2 der RE-RL, angepasst bzw. neu erstellt. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die Berücksichtigung der Anforderungen an das Europäische Flugverkehrsmanagementnetz (EATMN).

Die Mitarbeit der Bundesnetzagentur konzentriert sich auf die Gewährleistung der effizienten und störungsfreien Frequenznutzung und der Interoperabilität der Anlagen und Anwendungen. Da es sich um einen sicherheitsrelevanten Funkdienst handelt sind nationale Interessen in Bezug auf Sicherheitsaspekte (Safety) zu vertreten und ggf. zu unterstützen.

ITS

Die Standardisierung von Intelligenten Verkehrstelematik Systemen (ITS) umfasst unter anderem die Entwicklung und Implementierung von Kommunikationsdiensten sowie entsprechender Systemanforderungen an Datenschutz, Sicherheit, Funkschnittstellen, Transport- und Netzwerkschichten für verkehrsbezogene Daten. In diesem Zusammenhang wird auch von V2X Kommunikation gesprochen (V2X, Vehicle-to-Everything), wo Fahrzeuge beispielsweise untereinander oder mit der Infrastruktur (Basisstationen) kommunizieren.

Ziel ist die optimierte Organisation, Information und Lenkung des Verkehrs bis hin zur Unterstützung des autonomen Fahrens unter Nutzung von neuen Informations- und Kommunikationstechnologien. Dedicated Short Range Communication (DSRC) stellt eine dieser Technologien dar, die bei Fahrzeugen zur Kollisionsvermeidung, Staumeldungen oder Mauterfassung verwendet werden kann. Aktuelle Standardisierungsaktivitäten zur Thematik finden derzeit u.a. bei ETSI und bei 3GPP statt.

Durch neue Techniken können Daten aus der Fahrzeugumgebung das Fahrzeug beeinflussen. So können zum Beispiel zukünftige Verkehrsschilder auch per Funk Informationen übertragen und den Fahrzeugen übermitteln. Diese können dem Fahrer angezeigt werden oder, falls das Fahrzeug automatische Fahrstufen beherrscht, zu automatisierten Reaktionen wie einer Geschwindigkeitsverminderung führen. Auch für das automatisierte Fahren ist das Zurückgreifen auf Informationen aus der Fahrzeugumgebung unerlässlich, sei es über Funk und/oder über die Fahrzeugsensorik.


Informationen können auch zwischen den Verkehrsteilnehmern ausgetauscht werden, beispielsweise gibt jedes Fahrzeug regelmäßig seine Position, Geschwindigkeit und Richtung bekannt. Dies kann helfen, bevorstehende Kollisionen zu erkennen und rechtzeitig abzuwenden. Außerdem können für Notsituationen vorgesehene Mitteilungen versendet werden. Dadurch können andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig reagieren und z. B. die Geschwindigkeit reduzieren.


Die Bundesnetzagentur begleitet die Standardisierungsaktivitäten bei der ETSI zu dieser Thematik intensiv.

Kurzstreckenfunk (SRD)

Der Nichtöffentliche Kurzstreckenfunk (SRD) subsumiert eine Vielzahl von verschiedensten Technologien und Anwendungen für die Sprach- und Datenübertragung und Sensorik im Frequenzbereich von wenigen kHz bis in den THz-Bereich. Darunter fallen beispielsweise Funkanlagen mit meist geringer Reichweite für nicht näher spezifizierte Anwendungen, WLAN, Alarmanlagen, Personenhilferuf, induktive Anwendungen, aktive medizinische Implantate, Tierimplantate, Smart-Home-Anwendungen, FM-Sender mit niedriger Leistung, drahtlose Audioanwendungen, drahtlose Industrieanwendungen, Funkortungsanwendungen, Radare zur Tankfüllstandssondierung, Modellsteuerungen, Funkfrequenzkennzeichnung (RFID) oder Straßenverkehrsanwendungen.

All diese Funkanwendungen werden heutzutage in vielen Bereichen unseres Lebens (Drahtloser Zugang zum Internet, Garagentoröffner, Wetterstationen, Babyfone, Fernbedienungen usw.) eingesetzt. Neue multimediale Anwendungen und der ständig steigende Bandbreitenbedarf sollen mit innovativen Funkanwendungen, wie WiGig (Wireless Gigabit), ermöglicht werden.


Die relativ neu Ultra Wide Band (UWB) Technologie wird für Nichtöffentliche Funkanwendungen mit äußerst geringen Sendeleistungen im Nahbereich eingesetzt, UWB findet schon heute unter anderem im industriellen Umfeld (Wandradare, Bodenradare, Objektverfolgung, Füllstandsmessung), an Flughäfen und auf Großveranstaltungen (Sicherheitsscanner) aber auch in Fahrzeugen (Fahrzeugzugangssysteme, Abstandsradare, Vollbremsassistent) große Anwendung.


Auf der einen Seite sind solche Anwendungen vor allem dadurch, da sie ohne gesonderte Frequenzzuteilung gebührenfrei von jedermann frei nutzbar sind, sehr attraktiv. Auf der anderen Seite bedingt dieser Umstand ein rasantes Wachstum an immer neuen Anwendungen, für die Mechanismen standardisiert werden müssen, um auch zukünftig eine effiziente Nutzung der für Kurzstreckenfunk zur Verfügung stehenden Frequenzen gewährleisten zu können.


In all diesen Bereichen gibt es eine Vielzahl von kleinen und mittelständischen deutschen Unternehmen (KMUs), die innovative Idee für neue Technologien besitzen. Vor allem diese KMUs, aber natürlich auch alle anderen deutschen Unternehmen, unterstützt die Bundesnetzagentur aktiv im Rahmen des Standardisierungsprozesses bei ETSI.

Maschine-zu-Maschine (M2M)

Maschine-zu-Maschine (M2M) Kommunikation ist ein allgemeiner und recht weitreichender Begriff für Technologien zum überwiegend automatisierten Informations- und Datenaustausch zwischen Geräten untereinander oder mittels einer zentralen Datenverarbeitungsanlage. Sie umfasst eine Vielzahl von verschiedenen Anwendungsgebieten - beispielsweise in den Bereichen "E-Health" (beispielsweise elektronische Fernüberwachung des Gesundheitszustands eines Patienten), Automobiltechnik, Industriemaschinen (Industrie 4.0) oder dem "Smart Metering" ("Smart Meter", intelligenter Zähler zur Fernablesung des Strom-, Gas- und Wasserverbrauchs und weitere Funktionen). M2M-Kommunikation kann sowohl kabelgebunden als auch drahtlos erfolgen. Aufgrund der thematischen Breite findet die M2M-Standardisierung in einer Vielzahl von verschiedenen Gremien statt, die sich in der Regel nur mit bestimmten Anwendungsfeldern beschäftigen. M2M-Kommunkiation hat ebenfalls einen großen Einfluss in Bezug auf das so genannte Internet der Dinge (IoT).

Mobilfunk

Der öffentliche Mobilfunk ist mittlerweile zu einem Grundpfeiler für die vernetzte Gesellschaft geworden. Während es in den Anfangsjahren des Mobilfunks nur um das (damals noch teure) Telefonieren und Versenden von Kurznachrichten ging, erlauben heutige Mobilfunknetze und Smartphones eine Vielzahl von weiteren Anwendungen und Möglichkeiten wie beispielsweise schnelles Internet, soziale Medien, Videokonferenzen, Navigation. Die Menschen profitieren hier vom technologischen Fortschritt und den jahrzehntelangen Bemühungen in der internationalen Mobilfunkstandardisierung.


Die Erfolgsgeschichte begann in den 80er Jahren mit der Standardisierung der 2. Mobilfunkgeneration (GSM)Global System for Mobile Communications) bei der CEPT und später bei ETSI. Neben dem Einsatz in öffentlichen landgestützten Mobilfunknetzen wurden auch Nutzungsmöglichkeiten in Flugzeugen und auf Schiffen erschlossen. Basierend auf GSM wurde später der Eisenbahnfunk GSM-Railway (GSM-R) standardisiert. Die Weiterentwicklung von 2G und Entwicklung neuer Mobilfunkgenerationen erfolgte seit ca. 1998 im dem nun für die Mobilfunkstandardisierung maßgeblichen 3rd Generation Partnership Project (3GPP), einer weltweiten Kooperation von Standardisierungsgremien. Mit der Standardisierung von 3G und 4G wurden Mobilfunknetze und –telefone immer leistungsfähiger, was sich beispielsweise in den höheren Datenraten widerspiegelte.


Im Jahr 2019 wurde von 3GPP ein erstes Paket an 5G Spezifikationen veröffentlicht. Dabei wurden erhebliche Verbesserungen gegenüber 4G eingeführt, um beispielsweise nochmals höhere Datenraten, Verbesserungen und Erweiterungen bei der Sicherheit und beim Datenschutz oder eine effizientere Nutzung des Spektrums zu ermöglichen.
Im Fokus der weiteren 5G Standardisierung rückten hier auch die Bedarfe von sog. vertikalen 5G Nutzern wie beispielsweise der Automatisierungs- oder der Automobilbranche. Während es im klassischen Mobilfunk bisher hauptsächlich um höhere Datenraten ging, sind für einen industriellen Einsatz von 5G oftmals zum Beispiel stark reduzierte Latenzzeiten (Reaktionszeit im Netz), eine gesteigerte Zuverlässigkeit oder eine genauere Positionsbestimmung erforderlich.


Weitere Arbeitsschwerpunkte waren beziehungsweise sind beispielsweise die Einführung von privaten 5G Netzen, die Einbindung von Satelliten, die Reduktion des Energieverbrauchs von Mobiltelefonen oder Erweiterungen beim Internet der Dinge für industrielle Anwendungen. Im Rahmen der 2021 angelaufenen Standardisierungsarbeiten zu „5G-Avanced“ beschäftigt sich 3GPP zudem auch bereits mit der Verwendung von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen in Mobilfunknetzen und zahlreichen weiteren Innovationen.
Die Bundesnetzagentur beteiligt sich seit der Gründung von 3GPP im Jahre 1998 an den Standardisierungsarbeiten zum Mobilfunk. Sie trägt auch dazu bei, dass die notwendigen regulatorischen Rahmenbedingungen in den technischen Standards und Normen umgesetzt werden. Um deutsche 5G Anwenderfirmen und -branchen bei der Einbringung ihrer Anforderungen in 3GPP zu unterstützen, hat die Bundesnetzagentur eine Austauschplattform 5G Standardisierung (AP5G) eingerichtet.


Auch wenn die 3GPP Standardisierung zu 5G noch lange nicht abgeschlossen ist und die 5G Mobilfunktechnik in vielen Ländern noch nicht oder nur teilweise ausgerollt ist, finden bereits zahlreiche Diskussionen zur Nachfolgetechnologie 6G statt. Im Fokus stehen beispielsweise die Einführung einer neuen Funkschnittstelle, die Nutzung von Spektrum in höheren Frequenzbereichen, die Thematik künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen oder Verbesserungen bei der Sicherheit. Die weltweiten Forschungsaktivitäten zu 6G haben deutlich an Fahrt aufgenommen. Im Funksektor der internationalen Fernmeldeunion (ITU-R) wurden März 2021 erste Arbeiten zu 6G gestartet, deren Ergebnisse zukünftig in 3GPP einfließen werden. Je nach weiterer Entwicklung könnte bei 3GPP bereits um das Jahr 2025 der offizielle Start der Arbeiten zu 6G erfolgen.

Rekonfigurierbare Funksysteme (Reconfigurable Radio Systems, RRS)

Rekonfigurierbare Funksysteme (RRS) sind intelligente Funkeinheiten, die auf ihre Umgebung reagieren und/oder ihre Eigenschaften wie zum Beispiel die Funkparameter per Software aktualisieren können. Hierzu finden seit mehreren Jahren intensive Standardisierungsarbeiten bei ETSI statt. Zusätzlich zu den bestehenden technischen Möglichkeiten der flexiblen Spektrumsnutzung (eLSA) sollen RRS die Möglichkeit bieten, die Bedürfnisse unserer vernetzten Welt – einschließlich des Internets der Dinge (IoT) – zum Beispiel durch die gemeinsame Nutzung von Frequenzen zwischen mehreren Diensten und Funknetzen zu unterstützen.

Beispielsweise werden zukünftige IoT-Geräte, einschließlich 5G und darüber hinaus, eine Vielzahl von Anwendungsfällen abdecken. Jede dieser Anwendungen hat ihre besonderen Anforderungen wie beispielsweise in Bezug auf Funktionalität oder Formfaktor. Aufgrund der nahezu unbegrenzten Möglichkeiten ist es unwahrscheinlich, dass Chiphersteller für jede Anwendung maßgeschneiderte Hardwarekomponenten anbieten können.
Stattdessen soll eine begrenzte Anzahl von generischen und rekonfigurierbaren Hardwarekomponenten als Grundlage dienen, die durch Softwarekomponenten auf den Zielmarkt geeignet zugeschnitten werden können.

ETSI definiert hierzu ein generalisiertes Software-Rekonfigurations-Ökosystem für Funksysteme mit einem Fokus auf:

  • Technik: Architektur und Schnittstellendefinition;
  • Sicherheit: Stellt Sicherheitsfunktionen bereit, die identifizierten Bedrohungen begegnen;
  • Regulierung: Unterstützung aktueller Regulierungsdiskussionen im Zusammenhang mit der Funkgeräterichtlinie (2014/53/EU) in besonderem Bezug auf die Artikel 3.3i und Artikel 4.

Die Bundesnetzagentur unterstützt ETSI aktiv, in diesem Bereich, bei den entsprechenden Normungsaufträgen der europäischen Kommission (M/536). Auf Basis dieser Normungsaufträge wurden und werden in ETSI entsprechende Architekturen von rekonfigurierbaren Systemen entwickelt und eine Vielzahl von unterstützenden Normen und Technischen Spezifikationen erstellt.

Richtfunk

Richtfunkverbindungen werden im zunehmenden Maße für das Übertragungsnetz von (breitbandigen) Mobilfunkanwendungen benötigt. In Anbetracht der ohnehin sehr hohen Dichte von betriebenen Richtfunkstrecken in Deutschland und des begrenzt zur Verfügung stehenden (Richtfunk-) Frequenzspektrums kommt der effizienten und störungsfreien Frequenznutzung eine herausgehobene Bedeutung in der Standardisierungsarbeit zu und ist somit Kernaufgabe für die Bundesnetzagentur in der ETSI ATTM.Darüber hinaus gilt es, neue Frequenzbereiche oberhalb 90 GHz für Richtfunkzwecke zu erschließen und dafür marktgerechte Harmonisierte Europäische Normen zu entwickeln und bereitzustellen (EU-Mandat M/536).

Ebenfalls im Focus der Aufmerksamkeit steht neben den Grundprinzipien „Offener Standard“ und „Interoperabilität“ auch “Green IT” gem. EU-Mandat M/462. Hierbei werden Punkt-zu-Punkt- Richtfunkanlagen in Bezug auf Energieeffizienz kritisch analysiert.

Rundfunkübertragung/Breitbandkabelnetze

Rundfunkübertragung

Rundfunksender dienen der Verbreitung des terrestrischen analogen und digitalen Ton- und Fernsehrundfunks. Im wesentlichen sind dies Sender für Lang-, Mittel-, Kurzwelle und UKW (Analoger Tonrundfunk), für DAB Plus und DRM (Digitaler Tonrundfunk) sowie für DVB-T (Digitaler Fernsehrundfunk).

Zur Abdeckung möglichst großer Versorgungsgebiete arbeiten Rundfunksender mit z. T. sehr hohen Ausgangsleistungen (mehrere kW). Der Schutz benachbarter Funkdienste verlangt daher sehr strenge Anforderungen bzgl. der Vermeidung von unerwünschten Aussendungen (Nebenaussendungen, Außerband- Aussendungen, Gehäusestrahlung) und an die Elektromagnetische Verträglichkeit dieser Funkanlagen.

Entsprechende Grenzwerte wurden bei ETSI TC ERM TG17 in harmonisierten Normen für die verschiedenen Rundfunksender festgelegt. Daran war die Bundesnetzagentur aktiv beteiligt.

Diese Normen enthalten die wesentliche Anforderungen nach Artikel 3.1b und 3.2 der R&TTE Richtlinie zum Inverkehrbringen dieser Funkanlagen und bilden für den Hersteller eine wichtige Grundlage bei der Konformitätsbewertung seiner Produkte.

Folgende ETSI Normen für Rundfunksender sind hier zu nennen:

  • EN 302 017-2 Lang-, Mittel-, Kurz-Welle
  • EN 302 018-2 UKW
  • EN 302 077-2 DAB Plus
  • EN 302 245-2 DRM
  • EN 302 296-2 DVB-T
  • EN 301 489-11 Elektromagnetische Verträglichkeit von Ton-Rundfunksendern
  • EN 301 489-14 Elektromagnetische Verträglichkeit von TV-Rundfunksendern

Breitbandkabelnetze/Rundfunkübertragung

Die Entwicklung der klassischen Rundfunknetze (terrestrisch, via Satellit bzw. TV-Kabelnetze) und der hiermit verbundenen Dienste und Anwendungen ist gegenwärtig einem schnellen Wandel unterworfen; dies gilt gleichermaßen für die Übertragung von Inhalten mit höherer Bildauflösung und erweiterten Leistungsmerkmalen sowie für leistungsfähigere Codierungen und neue interaktive Anwendungen. HDTV, UHDTV und 3DTV sind hier u. a. zu nennen. Neben Inhalten, die über klassische Rundfunknetze sowie über IPTV übertragen werden, nimmt die Zahl der Dienste zu, die Multimedia-Inhalte auch über das Internet verbreiten.

Interoperabilitäts-Barrieren

Infolge dieser Entwicklung haben sich zunehmend hybride, interaktive Endgeräte, z. B. Set-Top-Boxen (STB), im Markt etabliert, die Rundfunkwelt und Internet miteinander verbinden und z. T. proprietären Ansätzen folgen. Darüber hinaus hat sich in zunehmendem Maß, bedingt durch eine plattform-spezifische Ausgestaltung von Rundfunkdiensten und -endgeräten, z. B. bei Kabel-TV und IPTV, der Netzabschluss in das Endgerät verlagert mit zusätzlich negativen Auswirkungen für die Interoperabilität. Dadurch besteht in zunehmender Weise die Gefahr stetig wachsender Fragmentierung des Endgerätemarktes für Rundfunkempfangsgeräte, deren Interoperabilität in Bezug auf universelle Verwendung an Netzanschlüssen unterschiedlicher Betreiber nicht oder nur unzureichend sichergestellt werden kann.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Diesem Umfeld für Rundfunk- und Breitbandnetze und –dienste stehen gesetzliche Anforderungen gegenüber, die sich aus dem TKG sowie europäischen Direktiven, z. B. Universaldienst-, Rahmen- und Zugangs-Richtlinie, herleiten und die eine Handlungsgrundlage für die Arbeit der Bundesnetzagentur darstellen. Dabei sind auch Aspekte des Zugangs benachteiligter Personen (Accessibility and Human Factors) zu Rundfunk-Inhalten und Angeboten sowie Datenschutzaspekte und Schutz der Privatsphäre (e-Privacy-Direktive, BDSG) zu berücksichtigen.

Standardisierungs-Organisationen

Um dem gesetzlichen Anspruch, einschließlich der Förderung des Wettbewerbs, gerecht zu werden, hier vorrangig im Zusammenhang mit der Ausgestaltung eines horizontalen Marktes für Rundfunk-Empfangsgeräte, arbeitet die Bundesnetzagentur aktiv in Standardisierungsorganisationen, insbesondere bei der ITU-T sowie bei ETSI, mit. Dieser Standardisierungsarbeit kommt im Vorfeld der Marktregulierung besondere Bedeutung zu.

ITU-T

Im Bereich der Breitbandkabelnetze werden die gesetzlichen Anforderungen innerhalb der ITU-T, Studiengruppe 9, u. a. mit den Schwerpunkten Ende-zu-Ende-Übertragung, Conditional Access und Digital Rights Management (CA/DRM) sowie im Zusammenhang mit hybriden, interaktiven Set-Top-Boxen entsprechend umgesetzt. Mit gleichen Arbeitsschwerpunkten erfolgt die Mitarbeit in der Global Standards Initiative ITU-T IPTV-GSI. Die Verabschiedung erster ITU-T-Empfehlungen für IPTV sowie erfolgreich durchgeführte Konformitäts- und Interoperabilitätstests haben bereits zu einem ersten Erfolg auf dem Weg zu verbraucherfreundlichen Endgeräten geführt.

ETSI

Mit dem gleichen Ziel erfolgt die Mitarbeit u. a. im Rahmen des ETSI-Projektes E2NA (End-to-End Network Architectures); hier stehen für die Bundesnetzagentur besonders Verfahren zur Förderung konvergenter Systeme, die Rundfunk- und Multimediainhalte über unterschiedliche technische Plattformen (Terrestrik, Satellit, Kabel, IPTV, Mobilfunk, Internet) übertragen, im Vordergrund.

DVB Project

Die Weiterentwicklung klassischer Rundfunknetze (DVB-T/T2, DVB-C/C2, DVB-S/S2) in Richtung neuer spektrumseffizienter Übertragungsverfahren (u. a. Dynamic Broadcast) sowie Szenarien in Verbindung mit Multiscreen–Umgebungen, einschließlich CA/DRM-, Identification and Personalization- sowie Datenschutzaspekten, stehen im Rahmen der Mitarbeit beim DVB-Projekt im Vordergrund.

Satellitenfunk

Satellitengestützte Funkanwendungen sind für die europäische bzw. globale Kommunikation, Navigation, Ortung und den Rundfunk unverzichtbar. Innerhalb von ETSI werden die Funk- und Netzschnittstellen sowie die zugehörigen Protokolle von mobilen und ortsfesten Erdfunkstellen in Spezifikationen und Normenfestgelegt. Von Seiten der Bundesnetzagentur erfolgt eine entsprechende Begleitung dieser Arbeiten.

Im Rahmen des EU-Mandats M/536 werden dabei von ETSI unterschiedlichste Themengebiete des Satellitenfunks adressiert, u. a. Satellite Personal Communications Networks (S-PCN), Mobile satellite Earth Stations (MES), Earth Stations on board Vessels (ESV), Low Earth Orbit satellites (LEO), Earth Stations On Mobile Platforms (ESOMP), Vehicle-Mounted EaSatellite Personal Communications Networks (S-PCN), Mobile satellite Earth Stations (MES), Earth Stations on board Vessels (ESV), Low Earth Orbit satellites (LEO), Earth Stations On Mobile Platforms (ESOMP), Vehicle-Mounted Earth Stations (VMES).rth Stations (VMES).

See- und Binnenschifffahrtsfunk

Neue Funktechniken und –anwendungen kommen in der See- und Binnenschifffahrt zum Einsatz, um die stetig wachsenden Transportanforderungen in effizienter, ökologischer, schneller und sicherer Weise gerecht zu werden. Dazu gehören z.B. Trackingsysteme (LRIT), satellitengestützte Identifizierungssysteme (AIS-Daten), digitale Sprechfunkverfahren (DSC) sowie Man-Over-Board-Systeme.

Die (Harmonisierten) Europäischen Normen werden in der AGr ETSI ERM erarbeitet.

Die Bundesnetzagentur wirkt im Standardisierungsprozess insoweit mit, dass sie auf die effiziente und störungsfreie Frequenznutzung achtet und somit den sicherheitsrelevanten Aspekten Rechnung trägt. Darüber hinaus gilt es, Interoperabilität zu gewährleisten. Fragen des Verbraucherschutzes spielen insbesondere für Funkanlagen auf Schiffen/Booten aus dem Sport- und Freizeitbereich eine große Rolle.

Künstliche Intelligenz

Zur Wahrung von industriepolitischen Zielen der deutschen Bundesrepublik beteiligt sich die Bundesnetzagentur auf nationaler Ebene sowie darüber hinaus weltweit an Standardisierung von künstlicher Intelligenz. Sie beteiligt sich durch aktive Mitarbeit an der Entwicklung weltweiter Standards zur einheitlichen und unterstützenden Anwendung im KI-Bereich, um eine sichere und flächendeckende Einführung dieser Zukunftstechnologie zu ermöglichen. Der Fokus liegt auf Gremien innerhalb der Organisationen DIN/DKE, ETSI, ISO/IEC und ITU. Die Vielfalt behandelter Themen reicht von Terminologien über Wissensrepräsentation, KI-Frameworks, Datenqualität, Erklärbarkeit, Sicherheit, bis hin zu Qualitätskriterien von KI-Methoden wie maschinelles Lernen. Im Rahmen der Europäischen Standardisierung beteiligt sich die Bundesnetzagentur an der Niederschrift von Anforderungen bei ETSI mit Relevanz für die Europäische Gesetzgebung zu künstlicher Intelligenz.

KI-Normungslandschaft

Quantentechnologien

Die Quantentechnologie wird seit jüngster Vergangenheit als eine Säule in der weiteren technologischen und gesellschaftlichen Entwicklung Deutschlands identifiziert. Diese neuartige Technologie beschränkt sich bei weitem nicht nur auf die reine Hardwareentwicklung von Quantencomputern. Weitere zentrale Gebiete in diesem Bereich sind die Quantenkommunikation, sowie die Entwicklung von neuen Algorithmen. Mit Hilfe solcher Quantenalgorithmen können beispielsweise, derzeit als sicher geltende, Verschlüsselungsverfahren ausgehebelt werden. Hieraus hat sich mit der Post-Quanten-Kryptographie ein neues Teilgebiet der Kryptographie entwickelt, um entsprechend quantensichere Verschlüsselungsverfahren zu erarbeiten.


Die Bundesnetzagentur beteiligt sich aktiv in den entsprechenden Gremien der ITU-T, ISO/IEC und ETSI. Schwerpunktmäßig werden hierbei die Themen Quantenkommunikation und Post-Quanten-Kryptographie betrachtet. Zusätzlich verfolgt die Bundesnetzagentur das Geschehen in den nationalen sowie auch internationalen öffentlich geförderten Projekten, wodurch auch die aktuellen wissenschaftlichen Entwicklungen und Erkenntnisse im Bereich der Quantentechnologie berücksichtigt werden.

Zentrale Kontakt- und Koordinierungsstelle für IKT-Standardisierung

Im Auftrag des BMWK betreibt die Bundesnetzagentur die Zentrale Kontakt- und Koordinierungsstelle für IKT-Standardisierung (KuKS) genannt mit der Zielsetzung die Transparenz, Koordinierung und den Informationsaustausch bei den inhaltlichen Arbeiten der Standardisierung in der Telekommunikation zu fördern.

Neben Tätigkeiten im Rahmen behördeninterner Aufgaben wie der prozeduralen Koordination von thematisch übergreifenden Abstimmungen, der Recherche von Informationen zu Standardisierungsgremien und -dokumenten (insbesondere der ITU-T und des ETSI nimmt die KuKS auch verschiedene Rollen im Außenverhältnis wahr.

Die KuKs bildet die Schnittstelle zwischen dem BMWK bzw. der Bundesnetzagentur und den Standardisierungsorganisationen, insbesondere der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) und dem European Telecommunications Standards Institute (ETSI).

Schwerpunkte der Zentralen Kontakt- und Koordinierungsstelle in diesem Tätigkeitsfeld sind insbesondere operative und prozedurale Aufgaben. Dazu gehören z.B.

  • die (formellen) Anmeldungen der deutschen Delegationen zu Tagungen, insbesondere der ITU-T
  • die Koordinierung und formellen Übermittlungen von deutschen Beiträgen an die Standardisierungsorganisationen (in enger Zusammenarbeit mit den Expertengruppen.
  • die formelle Übermittlung der jeweiligen nationalen (Abstimmungs-) Position Deutschlands die ITU-T
  • die formelle Übermittlung der jeweiligen nationalen (Abstimmungs-) Position Deutschlands an ETSI. Ausgenommen sind solche zu Normen (300er Serie).

Die zentrale Kontakt- und Koordinierungsstelle steht für Unternehmen und andere Institutionen in Fragen der IKT-Standardisierung zur Verfügung.

Im Rahmen dieses Aufgabenschwerpunkts bietet die zentrale Kontakt- und Koordinierungsstelle interessierten Kreisen (Behörden, Verbänden, Industrie, Vertretern von Forschung und Lehre) Unterstützung bei Fragen im Bereich der Telekommunikation zu:

  • den Standardisierungsorganisationen ITU-T und ETSI und deren Arbeitsweise,
  • Aktivitäten der technischen Standardisierung in der Bundesnetzagentur sowie bei der Vermittlung möglicher fachlicher Ansprechpartner innerhalb der Bundesnetzagentur,
  • Beteiligungsmöglichkeiten,
  • Status und Inhalt von Empfehlungen, Normen und Standards der ITU-T und ETSI.
Falls Sie Fragen zur IKT-Standardisierung bei ITU und ETSI sowie zu prozeduralen Angelegenheiten haben, kontaktieren Sie die zentrale Kontakt- und Koordinierungsstelle unter IKT-Standardisierung@bnetza.de

Innovative Kommunikationsdienste

Die Bundesnetzagentur beteiligt sich, insbesondere im Rahmen der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), aktiv an Maßnahmen zur internationalen Standardisierung im Bereich innovativer Kommunikationsdienste – wie „Artificial Intelligence“ und Quantentechnologien. Schwerpunkte liegen auf der Standardisierung zukünftiger Netzarchitekturen („Future Networks“ einschließlich NGN) und das „Internet der Dinge“, . Die Bundesnetzagentur setzt sich in diesen Bereichen insbesondere die Standardisierung von technischen Mechanismen, die Datenschutz- und Informationssicherheitsaspekte (Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität) betreffen, ein.

Begleitend wird interessierten Firmen, insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen eine unterstützende Interessenswahrnehmung z.B. im Rahmen der BMWK Expertengruppen für Standardisierung (BEgS) eröffnet, die eine eigenständige Beteiligung an aufwändigen internationalen Standardisierungsverfahren oft nur bedingt stemmen können.

Netzzugangstechnologien

Im Zuge der Breitbandstrategie der Bundesregierung wurden massive Investitionen für den Ausbau von Hochleistungsnetzen angeregt. . Besondere Bedeutung hat dies für die derzeit noch unterversorgten Gebiete im ländlichen Raum.

Zur Erreichung der ambitionierten Ziele fördert die Bundesnetzagentur Standardisierungsaktivitäten im Bereich innovativer Übertragungsverfahren zur Beschleunigung des Ausbaus von hochleistungsfähigen öffentlichen Telekommunikationsnetzen der nächsten Generation. Die Bundesnetzagentur beteiligt sich in diesem Zusammenhang aktiv in den relevanten Gremien der Internationalen Fernmeldeunion (ITU-T). Besonderes Augenmerk legt die Bundesnetzagentur hierbei darauf, bereits bei der Standardisierung neuartiger Netzzugangstechnologien (z.B. xDSL, FTTx, 5G/6G) eine spätere Anschlussentbündelung zur Wahrung des chancengleichen Wettbewerbs technisch zu erleichtern.

Die im Rahmen der Standardisierungsaktivitäten gewonnenen Erkenntnisse schaffen zudem eine wichtige Grundlage für die Begutachtung von Fragen der Netzzugangsregulierung, insbesondere in einer die Beschlusskammern beratenden Funktion.

Sicherheitsaspekte

Die Bundesnetzagentur beteiligt sich aktiv an der Standardisierung zur Förderung der Sicherheit in der Telekommunikation. Vorrangiges Ziel ist hierbei die inhaltliche Mitgestaltung von Standards, um deren Anwendung im Einklang mit der deutschen bzw. europäischen Rechtslage zu ermöglichen. Begleitend wird kleinen und mittelständischen Unternehmen eine unterstützende Interessenswahrnehmung z.B. im Rahmen der BMWi Expertengruppen für Standardisierung (BEgS) eröffnet, die eine eigenständige Beteiligung an aufwändigen internationalen Standardisierungsverfahren oft nur bedingt stemmen können.

Grundsätzlich leistet die Förderung der Sicherheit in der Telekommunikation auch einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz, insbesondere wenn die berechtigten Datenschutzinteressen der Bürger betroffen sind. Stichwort „Privacy by Design“ und datenschutzfreundliche Technologien. Die Verfügbarkeit geeigneter Standards in diesem Bereich dient überdies dem Interesse der öffentlichen Sicherheit.

In diesem Zusammenhang ist beispielsweise als aktuelles Betätigungsfeld das sog. Identitätsmanagement (IdM) zu nennen. IdM bezogen auf Personen, Gegenstände und Dienste wird immer mehr zur unabdingbaren Voraussetzung für sichere Transaktionen in aktuellen und zukünftigen Informations- und Kommunikationstechnologien. IdM bildet hierbei nicht nur die Grundlage für eine sichere technische Adressierung aller Netzelemente, sondern wirkt sich auch entscheidend auf die technische Ausgestaltung wichtiger IKT-Dienste (u.a. in den Bereichen des „Cloud Computing“, E-Health, E-Business, E-Government und IoT) aus. Die Standardisierung von IdM hat somit erheblichen Einfluss auf die künftige Entwicklung der IKT-Netze, -Dienste und -Systemkomponenten und steht daher im Fokus internationaler Standardisierungsorganisationen.

Die Bundesnetzagentur beteiligt sich analog zu IdM aktiv an weiteren Maßnahmen zur internationalen Standardisierung von Datenschutz- und Informationssicherheitsaspekten (Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität), sofern diese einen klaren Telekommunikationsbezug aufweisen. Dies gilt insbesondere für den Bereich innovativer Kommunikationsdienste – wie „Cloud Computing“ – aber auch für die Standardisierung zukünftiger Netzarchitekturen („Future Networks“ einschließlich NGN) und das „Internet der Dinge“.

Anhörung Netzabschlusspunkte

Die Anhörung thematisierte vier Modelle für mögliche Netzabschlusspunkte bei sog. All-IP-Zugängen sowie damit verbundene Handlungsoptionen.

Mit der Einführung digitaler Telekommunikationsnetze ist auf der Teilnehmerseite der Anschlussleitung als Leitungsabschluss ein aktives Element erforderlich (Box). Es passt die zu übertragenden digitalen Signale an die auf der Anschlussleitung des Netzes verwendete Übertragungstechnologie an und ermöglicht so einen Zugang des Teilnehmers zum Netzknoten über die Anschlussleitung (z.B. bei Verwendung einer xDSL-Technologie durch die Synchronisierung von Modems zwischen Teilnehmer und dem DSLAM auf der Netzseite). Gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 FTEG teilen die Netzbetreiber der Bundesnetzagentur ihre Netzzugangsschnittstellen mit. In Abhängigkeit von der jeweiligen Netzarchitektur und der Übertragungstechnologie wird die Netzzugangsschnittstelle entweder vor oder nach der Box auf der Teilnehmerseite definiert.

Einige Netzbetreiber definieren die teilnehmerseitigen Schnittstellen (für Telefon, LANWLAN usw.) der Boxen als Netzzugangsschnittstellen und überlassen dem Teilnehmer keine oder nur eine beschränkte Auswahl an Boxen. Dieses Vorgehen wird von Netzbetreibern, Endgeräteherstellern und Verbrauchern – aber auch von Anbietern von Inhaltediensten - unterschiedlich bewertet.

Im Rahmen eines Workshops zu dem Themenkomplex am 25. Juni 2013 hatte die Bundesnetzagentur angekündigt, dieses Thema mit Herstellern, Netzbetreibern, Verbänden und der Öffentlichkeit mittels einer Anhörung weiter vertieft. Hierzu wurden vier Modelle für mögliche Netzabschlusspunkte bei sogenannten All-IP-Zugängen sowie damit verbundene Handlungsoptionen vorgestellt und deren jeweilige Konsequenzen zur Diskussion gestellt.

Vom 25. September bis zum 6. November 2013 hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit, im Rahmen der Anhörung "Schnittstellen an Netzabschlusspunkten" Stellungnahmen abzugeben. In der Berichterstattung wurde dieses Thema häufig als "Routerzwang" betitelt. Gemeint ist, dass einige Netzbetreiber ihren Kunden (teilweise bei bestimmten Tarifen) keine uneingeschränkte Auswahl eines Netzabschlussgerätes gewähren. Die Anhörung hat eine überaus breite Resonanz gefunden. Es sind über 300 Stellungnahmen eingegangen. Diese finden sich nachfolgend.

Mitteilung 398 / 2013 zur Anhörung (pdf / 65 KB)

Verzeichnis der Stellungnahmen zur Anhörung (pdf / 78 KB)

Tabelle Stellungnahmen zur Anhörung

Weitere Informationen

BEgS

ITU-T

ETSI

Mastodon