Tech­nik und Pro­dukt­si­cher­heit

Im TKG ist das Sicherstellen einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung als ein Ziel der Regulierung verankert. Ebenso ist im FuAG und EMVG die Störungsfreiheit als grundlegende Anforderungen angesprochen. Eine wesentliche Aufgabe in diesem Rahmen ist es, die technische Verträglichkeit zwischen den verschiedenen Anwendungen elektromagnetischer Wellen herzustellen. Aufgabe der Bundesnetzagentur ist die Festlegung von Sicherheitsabständen zu Funkanlagenstandorten, die Durchführung von Messreihen und nicht zuletzt die Überprüfung von standortbescheinigungspflichtigen Funkanlagen vor Ort.

Vorhabenplan 2022 Technische Regulierung der Abteilung 4 der Bundesnetzagentur

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