Die Bundesnetzagentur sorgt dafür, dass Eisenbahnverkehrsunternehmen Zugang zum Schienennetz erhalten.
Bei Beschwerden von Verbrauchern kann die Bundesnetzagentur nicht helfen. In einem solchen Fall müssen Sie als Kunde sich zunächst an das Eisenbahnunternehmen wenden, von welchem Sie Ihre Fahrkarte gekauft haben. Eine Übersicht in Deutschland tätiger Eisenbahnunternehmen finden Sie unter:
http://www.fahrgastrechte.info/Adressen-und-Links.98.0.html
Für Fahrgäste der Deutschen Bahn AG findet sich ein Fahrgastservice unter folgendem Link:
http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/uebersicht.shtml
Weitere Informationen zu Ihren Fahrgastrechten finden Sie unter:
http://www.fahrgastrechte.info/