Innovationsausschreibungen
Die Bundesnetzagentur führt Innovationsausschreibungen nach § 39j des Erneuerbare-Energien-Gesetzes durch.
In den Jahren 2020 und 2021 wird jeweils eine Gebotsrunde zum 1. September durchgeführt.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibungen finden sich im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG2017) und in der Verordnung zu den Innovationsausschreibungen (InnAusV). Insbesondere die §§ 28 bis 35a und 39j EEG sowie Regelungen der InnAusV sind einschlägig.
Kontakt
Referat 625 – Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Tel.: 0228 14 -5666
Montag, Mittwoch, Donnerstag
und Freitag 09:30 - 12:00 Uhr
E-Mail: ee-ausschreibungen@bnetza.de