Solaranlagen
Die Bundesnetzagentur führt Ausschreibungen zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Solaranlagen durch.
Solaranlagen mit einer installierten Leistung von 750 kWp oder weniger sind von der Ausschreibungspflicht ausgenommen und können nach den Bestimmungen des EEG2017 gefördert werden.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibungen finden Sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG2017). Insbesondere die §§ 28 bis 35a und 37 bis 38b EEG2017 sind einschlägig.
Kontakt
Referat 625 – Ausschreibungen
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Tel.: 0228 14 -5666
Montag, Mittwoch, Donnerstag
und Freitag 09:30 - 12:00 Uhr
E-Mail: ee-ausschreibungen@bnetza.de