Elektromobilität: Öffentliche Ladeinfrastruktur
Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge müssen technische Mindestanforderungen einhalten. Um die Einhaltung dieser Anforderungen gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Gemeldete Ladepunkte werden auf der Ladesäulenkarte veröffentlicht.
Anmeldung von Ladepunkten
Was Sie rund um die Ladesäulenverordnung – der gesetzlichen Grundlage für den Betrieb von Ladepunkten – wissen sollten, steht kurz und kompakt in den FAQ.
Achtung
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Ladepunkte in Carports, Garagen, Garageneinfahrten oder auf sonstigen Parkflächen von Privatpersonen (natürlichen Personen) grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte sind. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen bzw. Antragstellungen ab.
Bei Fragen zur THG-Quote wenden Sie sich bitte an das Umweltbundesamt E-Mail 38BImSchV@uba.de.
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung Ihrer öffentlich zugänglichen Normal- oder Schnellladepunkte bevorzugt das Online-Anmeldeformular.
Zahlen und Daten
Diese Angaben enthalten auch Meldungen aus noch nicht abgeschlossenen Anzeigeverfahren.
Weitere Auswertungen und Details zum historischen Verlauf und der geographischen Verteilung finden Sie in Ladeinfrastruktur in Zahlen (Stand: 1. November 2023) (xlsx / 281 KB) .
Die Bundesnetzagentur kommuniziert daher Informationen zu den ihr angezeigten öffentlich zugänglichen Ladepunkten.
Bundeslandkarte
Die Karte zeigt die aktuelle Verteilung der gemeldeten öffentlich zugänglichen Ladepunkte auf die Bundesländer.
Deutschlandkarte (Stand: November 2023) (jpeg / 613 KB)
In dieser Grafik sind auch Meldungen aus noch nicht abgeschlossenen Anzeigeverfahren enthalten.
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Ladesäulenkarte
Alle öffentlichen Ladepunkte, für die das Anzeigeverfahren der Bundesnetzagentur vollständig abgeschlossen wurde, sind in der Ladesäulenkarte verzeichnet und als Liste der Ladesäulen (xlsx / 8 MB) verfügbar.
FAQ
Weitere Informationen, wie beispielsweise zu den Mindestanforderungen an die Interoperabilität und technische Sicherheit, zum Meldeprozess sowie zu diversen Begrifflichkeiten erhalten Sie in den FAQ.
Downloads und Formulare
Folgend finden Sie alle Dokumente dieser Seite zum Download. Darüber hinaus stehen Ihnen hier auch die Formulare zur technischen Sicherheit und zum Betreiberwechsel zur Verfügung.
Stand: 14.02.2024
Kontakt
Bundesnetzagentur
Referat 620 – Ladepunktanzeige
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
E-Mail: ladesaeulenverordnung@bnetza.de