Elektromobilität: Öffentliche Ladeinfrastruktur
Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge müssen technische Mindestanforderungen einhalten. Um die Einhaltung dieser Anforderungen gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiberinnen
und Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Gemeldete Ladepunkte können mit Einwilligung
des Betreibenden auf der Ladesäulenkarte veröffentlicht werden.
Anmeldung Ladepunkte für Betreiber
Einen schnellen Überblick bietet dieser Kurzleitfaden für Betreiberinnen und Betreiber öffentlicher Ladepunkte (pdf / 297 KB)
FAQ zur Anmeldung und zur Ladesäulenkarte finden Sie hier
Ladesäulenkarte
Alle öffentlichen Ladepunkte, die das Anzeigeverfahren der Bundesnetzagentur vollständig abgeschlossen und für die einer Veröffentlichung im Internet zugestimmt wurde, sind in der Ladesäulenkarte verzeichnet und als Liste der Ladesäulen (Stand 1. Mai 2022) (xlsx / 4 MB) verfügbar.
Zahlen und Daten

Verteilung der öffentlich zugänglichen Ladepunkte auf die Bundesländer
In der neuen Übersicht Ladeinfrastruktur in Zahlen (Stand 1. Mai 2022) (xlsx / 155 KB) , die monatlich erscheint, sind folgende Daten enthalten:
- Monatsaktuelle Übersicht von Ladeeinrichtungen, Ladepunkten (Übersicht über die Bundesländer, Leistungsklassen, Steckertypen) und von den fünf größten Betreibern.
- Historische, quartalsweise Entwicklung von:
- Schnell- sowie Normalladepunkte
- der installierten Leistung der Ladeeinrichtungen
- den Leistungsklassen und Steckertypen der Ladepunkte
- den Ladepunkten je Bundesland und Landkreis.
Die aktuelle Verteilung der gemeldeten öffentlich zugänglichen Ladepunkte auf die Bundesländer* können Sie außerdem als Karte hier herunterladen:
Deutschlandkarte: Verteilung der Ladepunkte auf die Bundesländer (Stand: Mai 2022) (jpeg / 3 MB)
FAQ
Weitere Informationen, wie beispielsweise zu den Mindestanforderungen an die Interoperabilität und technische Sicherheit, zum Meldeprozess sowie zu diversen Begrifflichkeiten erhalten Sie in den FAQs.
Downloads und Formulare
Anbei finden Sie alle Dokumente dieser Seite zum Download. Ergänzend dazu stehen Ihnen hier auch die Formulare zur technischen Sicherheit und zum Betreiberwechsel zur Verfügung.
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Die angegebene Anzahl an Normal- und Schnellladepunkten auf dieser Seite ist größer als die auf der Ladesäulenkarte verzeichneten und in der Liste der Ladesäulen (Stand 1. Mai 2022) (xlsx / 4 MB) veröffentlichten Daten.
Das liegt daran, dass in diese o.a. Zählungen auch Meldungen aus noch nicht abgeschlossenen Anzeigeverfahren und von Betreiberinnen und Betreibern einfließen, die einer Veröffentlichung Ihrer Daten nicht zugestimmt haben.
Stand: 18.05.2022
Kontakt
Bundesnetzagentur
Referat 620 – Ladepunktanzeige
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
E-Mail: ladesaeulenverordnung@bnetza.de