Elek­tro­mo­bi­li­tät: Öf­fent­li­che Ladein­fra­struk­tur

Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge müssen technische Mindestanforderungen einhalten. Um die Einhaltung dieser Anforderungen gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) überprüfen zu können, sind die Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet. Gemeldete Ladepunkte werden auf der Ladesäulenkarte veröffentlicht.

Anmeldung von Ladepunkten

Was Sie rund um die Ladesäulenverordnung – der gesetzlichen Grundlage für den Betrieb von Ladepunkten – wissen sollten, steht kurz und kompakt in den FAQ.

Achtung
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Ladepunkte in Carports, Garagen, Garageneinfahrten oder auf sonstigen Parkflächen von Privatpersonen (natürlichen Personen) grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte sind. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen bzw. Antragstellungen ab.

Bei Fragen zur THG-Quote wenden Sie sich bitte an das Umweltbundesamt E-Mail 38BImSchV@uba.de.


Online-Anmeldeformular

Bitte nutzen Sie für die Anmeldung Ihrer öffentlich zugänglichen Normal- oder Schnellladepunkte bevorzugt das Online-Anmeldeformular.

Zahlen und Daten

Das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur enthält 87.155 Normalladepunkte und 21.111 Schnellladepunkte, die am 1. Oktober 2023 in Betrieb waren. An den Ladepunkten können gleichzeitig insgesamt 3,78 GW Ladeleistung bereitgestellt werden.

Diese Angaben enthalten auch Meldungen aus noch nicht abgeschlossenen Anzeigeverfahren.

Weitere Auswertungen und Details zum historischen Verlauf und der geographischen Verteilung finden Sie in Ladeinfrastruktur in Zahlen (Stand: 1. Oktober 2023) (xlsx / 280 KB) .
Das Ladesäulenregister hat das Ziel, der Öffentlichkeit valide Daten und Informationen zur öffentlichen Ladeinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Andere Behörden, Forschungseinrichtungen und Stakeholder nutzen diese Daten, um u.a. die Entwicklung der Ladeinfrastruktur zu monitoren und zu planen.
 
Die Bundesnetzagentur kommuniziert daher Informationen zu den ihr angezeigten öffentlich zugänglichen Ladepunkten.

Bundeslandkarte

Die Karte zeigt die aktuelle Verteilung der gemeldeten öffentlich zugänglichen Ladepunkte auf die Bundesländer.

Deutschlandkarte (Stand: Oktober 2023) (jpeg / 612 KB)

In dieser Grafik sind auch Meldungen aus noch nicht abgeschlossenen Anzeigeverfahren enthalten.

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Ladesäulenkarte

Alle öffentlichen Ladepunkte, für die das Anzeigeverfahren der Bundesnetzagentur vollständig abgeschlossen wurde, sind in der Ladesäulenkarte verzeichnet und als Liste der Ladesäulen (xlsx / 8 MB) verfügbar.

FAQ

Weitere Informationen, wie beispielsweise zu den Mindestanforderungen an die Interoperabilität und technische Sicherheit, zum Meldeprozess sowie zu diversen Begrifflichkeiten erhalten Sie in den FAQ.

Downloads und Formulare

Folgend finden Sie alle Dokumente dieser Seite zum Download. Darüber hinaus stehen Ihnen hier auch die Formulare zur technischen Sicherheit und zum Betreiberwechsel zur Verfügung.

Datenveröffentlichung LadepunkteMerkblätter und Formulare

Liste der Ladesäulen (xlsx / 8 MB)

Liste der Ladesäulen (CSV) (csv / 11 MB)

Deutschlandkarte (Stand: Oktober 2023) (jpeg / 612 KB)

Ladeinfrastruktur in Zahlen (Stand: 1. Oktober 2023) (xlsx / 280 KB)

Kurzleitfaden für Betreiber öffentlicher Ladepunkte (pdf / 294 KB)

Merkblatt – Authentifizierungsverfahren und Bezahlsysteme (pdf / 125 KB)

Merkblatt – CHAdeMO an Schnellladeeinrichtungen (Stand 18.November 2020) (pdf / 64 KB)

Merkblatt – Novellierungen der Ladesäulenverordnung (pdf / 185 KB)

Merkblatt – Steckersysteme (Stand 1. Januar 2022) (pdf / 59 KB)

Formular: Nachweis der technischen Sicherheit (pdf / 54 KB)

Formular: Betreiberwechsel (pdf / 69 KB)

Stand: 14.02.2024

Kontakt

Bundesnetzagentur

Referat 620 – Ladepunktanzeige
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

E-Mail: ladesaeulenverordnung@bnetza.de

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