Leitfaden Einspeisemanagement
Das Einspeisemanagement ist eine speziell geregelte Netzsicherheitsmaßnahme zur Entlastung von Netzengpässen.
- Ziel und Inhalt des Leitfadens zum Einspeisemanagement
- Leitfaden zum Einspeisemanagement (Version 3.0)
Der verantwortliche Netzbetreiber kann nach den besonderen Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Einspeisemanagements auch die Einspeisung aus EE- und KWK-Anlagen vorübergehend abregeln, wenn die Netzkapazitäten nicht ausreichen, um den insgesamt erzeugten Strom abzutransportieren (§ 13 Abs. 2, 3 S. 3 EnWG i.V.m. §§ 14, 15 EEG, für KWK-Anlagen i.V.m. § 3 Abs. 1 S.3 KWKG).
Das Einspeisemanagement kommt nach der gesetzlichen Rangfolge allerdings nur zum Einsatz, wenn der Netzengpass nicht bereits durch andere geeignete Maßnahmen - insbesondere durch eine Abregelung konventioneller Kraftwerke - ausreichend entlastet werden kann. Wird EE- oder KWK-Strom per Einspeisemanagement abgeregelt, hat der Anlagenbetreiber gegenüber seinem Anschlussnetzbetreiber einen Anspruch auf Entschädigung.
Ziel und Inhalt des Leitfadens zum Einspeisemanagement
Im Leitfaden zum Einspeisemanagement
- gibt die Bundesnetzagentur ihr Grundverständnis zur Anwendung der Regelungen des Einspeisemanagements nach §§ 14, 15 EEG wieder und stellt Einschätzungen zu wesentlichen Praxisfragen dar,
- legt die Bundesnetzagentur insbesondere dar, welche Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Entschädigungszahlungen aus ihrer Sicht sachgerecht erscheinen. Hierzu werden Methoden vorgestellt, mit denen die abgeregelte Strommenge (Ausfallarbeit) für EE-Anlagen mit den Energieträgern Windenergie, solare Strahlungsenergie, Biomasse, Deponie-, Klär- und Grubengas sowie für KWK-Anlagen bestimmt werden kann und wie daraus die konkrete Entschädigungshöhe ermittelt werden kann.
Leitfaden zum Einspeisemanagement (Version 3.0)
Ergänzende Konsultation des Textteils zur Direktvermarktung
Die Bundesnetzagentur stellte einen Entwurf des Einspeisemanagement-Leitfadens 3.0 bis zum 31. August 2017 zur Konsultation. Im Anschluss daran fand am 30. November 2017 ein Workshop statt. Im Rahmen dieser Konsultation wurde insbesondere das Kapitel zur Direktvermarktung (Kapitel 2.4.2) teilweise kontrovers diskutiert. Außerdem gab es aus Reihen der Konsultationsteilnehmer einen weiteren Vorschlag – das sog. Randstundenmodell, den die Teilnehmer des Workshops spontan nicht abschließend beurteilen konnten. Daher wurde von den Teilnehmern um die Möglichkeit einer weiteren Stellungnahme gebeten.
Die Bundesnetzagentur dankt für die konstruktiven und fruchtbaren Beiträge in der Konsultation und im Workshop und möchte die begonnene Diskussion fortsetzen, bevor sie die finale Version des Einspeisemanagement-Leitfadens 3.0 veröffentlicht.
Stellungnahmen
Workshop im Rahmen der Konsultation
Am 30. November 2017 hat die Bundesnetzagentur einen Workshop im Rahmen der Konsultation des Leitfadens zum Einspeisemanagement veranstaltet.
Nähere Informationen zum Inhalt können Sie den folgenden Dokumenten entnehmen:
Agenda Workshop (pdf / 75 KB)
Präsentation zum Workshop (pdf / 805 KB)
Konsultationsfassung und eingegangene Stellungnahmen
Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf für die aktualisierte Version 3.0 des Leitfadens zum Einspeisemanagement bis zum 31. August 2017 zur Konsultation gestellt:
Diese Version des Leitfadens wurde gegenüber der Vorversion 2.1 insbesondere um die Ermittlung der Entschädigungszahlungen für direktvermarktete Anlagen und KWK-Anlagen ergänzt. Kapitel 1 zur Abschaltrangfolge soll in einer nachfolgenden Version des Leitfadens aktualisiert werden.
Link zu den Stellungnahmen zu dieser Konsultationsfassung