Erneuerbare Energien / Kraft-Wärme-Kopplung
Die Bundesnetzagentur nimmt vielfältige Aufgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) wahr.
Darunter fallen u.a. die
- Durchführung der Ausschreibungen für EE- und KWK-Anlagen
- Ermittlung der Fördersätze nach dem EEG
- Veröffentlichung der Leistung neu installierter EE-Anlagen
- EEG- und KWKG-Aufsicht insbesondere über den Ausgleichsmechanismus
Im Zusammenhang der EEG- und KWKG-Aufsicht geht es häufig um Anwendungsfragen wie beispielsweise zur Eigenversorgung, zur EEG- und KWKG-Umlage und zum Mieterstromzuschlag. Weitere Aufgaben der Bundesnetzagentur betreffen die EEG-Datenerhebung und das Marktstammdatenregister. EE- und KWK-Anlagen sind darüber hinaus von Abregelungen per Einspeisemanagement betroffen.
Die Behörde veröffentlicht ferner umfangreiche Zahlen, Daten und Informationen zum EEG sowie Leitfäden und Hinweispapiere zu aufsichtsrelevanten Fragestellungen.
Kontakt
Referat 625
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Tel.: 0228 14 - 5666
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