Han­del und Ver­trieb

Neben ihrer Kernaufgabe nimmt die Bundesnetzagentur auch Aufgaben im Verbraucherschutz, dem Energiegroßhandel und Energievertrieb wahr.

Dies beinhaltet bestimmte Anzeigepflichten wie die Lieferantenanzeige und im Energiegroßhandel die Marktüberwachung nach der REMIT-Verordnung. Sie gibt darüber hinaus die Vereinheitlichung bestimmter Geschäftsprozesse und Datenformate (GPKE und GeLi Gas) zur Marktkommunikation vor, die von allen Marktteilnehmern beim Lieferantenwechselprozess anzuwenden sind.

Gesetzliche Grundlagen

Ladesäulenverordnung

§ 5 EnWG (Lieferantenanzeige)

§ 42 Abs. 1 und 2 EnWG (Stromkennzeichnung)

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