Ausschreibung nach dem KVBG / Gebotstermin 4. Januar 2021
Bekanntmachung der Ausschreibung
(gem. § 11 Abs. 1 KVBG)
Abgabefrist für den Gebotstermin | Ausschreibungs- | Höchstpreis | Netzfaktor |
---|---|---|---|
4. Januar 2021 | 1.500 | 155.000 | 118.898,47 |
Gebotstermin
Der Gebotstermin für diese Ausschreibungsrunde ist der 4. Januar 2021.
Die Gebote müssen bis 24:00 Uhr am Montag, den 4. Januar 2021 bei der Bundesnetzagentur in Bonn schriftlich und verschlossen eingegangen sein. Die Gebote können auch innerhalb der Frist an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn abgegeben werden.
Alle Gebote sind wie folgt zu adressieren:
Bundesnetzagentur
Referat 617 – Gebot KVBG
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Ausschreibungsvolumen
Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin beträgt 1.500 MW (gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 KVBG).
Höchstpreis
Der Höchstpreis für diesen Gebotstermin beträgt 155.000 Euro pro MW Nettonennleistung (gemäß § 19 Abs. 1 Nummer 2 KVBG).
Netzfaktor
Der Netzfaktor für diesen Gebotstermin beträgt 118.898,47 Euro pro MW Nettonennleistung (gemäß § 18 Abs. 5 KVBG).
Formatvorgaben
Die Bundesnetzagentur hat für die Gebotsabgabe zu diesem Termin die nachfolgenden Formatvorgaben nach § 11 Abs. 3 KVBG verbindlich vorgegeben.
Die benötigten Formulare sind mit einem geeigneten PDF-Reader-Programm am Computer auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare entsprechen nicht den Formatvorgaben.
Formatvorgaben für den Gebotstermin 4. Januar 2021
Festlegungen
Die Bundesnetzagentur hat bislang noch keine Festlegungen nach § 62 KVBG zur Gebotsabgabe oder zum Zuschlagsverfahren getroffen.
Das Formular zur Abgabe der bedingten Verzichtserklärung nach § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 KVBG ist auf der Internetseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufbar.
Stand: 17.12.2020