Energielexikon
Anreizregulierung
Bürgerenergiegesellschaften
CO2-Bepreisung (Emissionshandel) und die Auswirkungen auf den Energiepreis
Clearingstelle EEG/KWKG
Durchschnittlicher Strom- bzw. Gaspreis (Haushaltskunden)
EEG-Umlage
Betreiber von Erneuerbare Energien-Anlagen, die Strom in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, erhalten dafür eine festgelegte Vergütung. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verkaufen den eingespeisten Strom an der Strombörse. Da die Preise, die an der Börse erzielt werden, unter den gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen liegen, wird den ÜNB der Differenzbetrag erstattet.
Alternativ kann der produzierte Strom direkt vermarktet werden. Über das Marktprämienmodell wird der Unterschied des an der Börse erzielten Preises und der Einspeisevergütung durch eine Marktprämie ausgeglichen. Um einen Wechsel möglichst vieler EEG-Anlagen in die Direktvermarktung anzureizen, wird zusätzlich eine Managementprämie gezahlt.
In anderen Worten: Die Auszahlungen an die EE-Anlagenbetreiber übersteigen die Einnahmen aus dem Verkauf der Strommengen teilweise um ein Vielfaches. Dieser Differenzbetrag wird durch die EEG-Umlage auf alle Stromverbraucher umgelegt.
Grundsätzlich müssen alle Stromverbraucher die EEG-Umlage bezahlen. Sie ist Teil des Strompreises.
Einfluss auf die Höhe der EEG–Umlage haben:
- der erwartete Börsen-Strompreis,
- die Höhe des Letztverbrauchs,
- der Zubau an EEG-geförderten Anlagen,
der aktuelle EEG-Kontostand
und
- eine Liquiditätsreserve*.
* Die Liquiditätsreserve soll unerwartet hohe Vergütungszahlungen wegen nicht vorhersehbarer Effekte (z.B. aufgrund eines besonders sonnenreichen Jahres) und die Saisonalität des EEG-Kontostandverlaufs abbilden.
Die EEG-Umlage ist nicht für alle Stromverbraucher gleich hoch:
- Es gibt Sonderregelungen für stromkostenintensive Unternehmen, die bestimmten Branchen angehören müssen und bei denen der Anteil der Stromkosten an der Wertschöpfung besonders hoch ist. Diese Unternehmen können auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Ermäßigung der EEG-Umlage erhalten, wenn ihr Strombezug 1 GWh pro Jahr übersteigt. § 64 EEG
- Schienenbahnen erhalten gem. § 65 EEG ebenfalls auf Antrag beim BAFA eine Reduktion ihrer EEG-Umlage-Zahlungen, wenn sie mindestens 2 GWh Strom pro Jahr verbrauchen.
- Eigenversorger müssen unter bestimmten Voraussetzungen auf den selbstverbrauchten Strom EEG-Umlage an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abführen. § 61 EEG
Weitere Informationen finden Sie hier.
Energieunion und Klimaschutz
Energielieferant
Diese Unternehmen liefern in Deutschland Strom und/oder Gas an Haushaltskunden:
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht jeden Monat eine aktualisierte Liste der Elektrizitäts- und Gasversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden in Deutschland beliefern und sich nach § 5 EnWG angemeldet haben.
Erdkabel - Position der Bundesnetzagentur
Fernwärme
Ladesäulen-Infrastruktur - Interaktive, aktuelle Deutschlandkarte
Marktstammdatenregister - Registrierung bei der Bundesnetzagentur
Moderne Messeinrichtung
- den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt (detaillierte Verbrauchsdarstellung)
- über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann
- nicht fernausgelesen werden kann
- keine Zählerstände sendet (d.h. eine manuelle Ablesung durch den Messstellenbetreiber oder den Kunden ist weiterhin notwendig)
Sie besteht aus einem elektronischen Messwerk und einer digitalen Anzeige.
Im Unterschied zu einem intelligenten Messsystem ist die kommunikative Anbindung bei einer modernen Messeinrichtung möglich, aber noch nicht erfolgt.
Der Messstellenbetreiber muss dafür sorgen, dass der Anschlussnutzer standardmäßig die Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch sowie historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate einsehen kann.
Monitoringbericht Energie - Verbraucherkennzahlen im Überblick
Netzausbau - Informationsportal www.netzausbau.de der Bundesnetzagentur
Netzbetreiber (Energie)
Wer ist das?
Welches Unternehmen das in Ihrem Wohnort ist, weiß Ihr Energielieferant.
Der Netzbetreiber ist aber auch auf Ihrer Energierechnung angegeben, manchmal allerdings nur als Code. Diese 13-stellige Nummer wird vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) für Stromnetzbetreiber und vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) für Gasnetzbetreiber vergeben.
Wenn auf Ihrer Energierechnung nicht der Name des Netzbetreibers aufgeführt ist, können Sie diesen durch Eingabe der Codenummer hier herausfinden:
Die Suche nach einem Stromnetzbetreiber für eine konkrete Postleitzahl ist auch auf dieser Karte möglich: https://stromausfall.de/map/
Aufgaben des Netzbetreibers
Aufbau, Ausbau und die Erhaltung der Strom- und Gasnetze eines bestimmten Gebiets.
Für diese Aufgabe erhalten die Netzbetreiber sogenannte Netzentgelte, die bei Ihnen als Kunde anfallen (im Strom- bzw. Gaspreis enthalten) und von den Energielieferanten an die Netzbetreiber weitergeleitet werden.
Netzentgelt (Strom und Gas)
Das Netzentgelt
- ist eine Gebühr, die jeder Netznutzer, der Strom oder Gas durch das Versorgungsnetz leitet, an den Netzbetreiber zahlen muss
- ist ein Teil des Strom- bzw. Gaspreises
- wird reguliert, weil Strom- und Gasnetze natürliche Monopole sind und sich die Höhe des Entgelts daher nicht im freien Wettbewerb bilden kann
- muss vom Netzbetreiber im Internet veröffentlicht werden
- ist bei Strom-Netzentgelten nicht abhängig von der Länge der genutzten Leitung (also dem Punkt der Einspeisung bis zum Ort der Entnahme)
- wird durch gesetzliche Bestimmungen in § 20 EnWG und der Strom- bzw. Gasnetzentgeltverordnung (StromNEV, GasNEV) geregelt
Wer muss Netzentgelte zahlen?
- Bei Haushaltskunden ist der jeweilige Gas- oder Stromlieferant der Netznutzer. Er stellt die Netzentgelte den Verbrauchern in Rechnung und leitet sie an den Netzbetreiber weiter.
- Jede Zählerstelle muss ein Netzentgelt entrichten.
Wer bestimmt das Netzentgelt?
- Es beruht auf der sogenannten Erlösobergrenze, die von den Regulierungsbehörden für jeden Netzbetreiber berechnet und festgelegt wird.
(Bei der Bundesnetzagentur sind dafür die Beschlusskammer 8 und Beschlusskammer 9 zuständig) - Der Netzbetreiber bildet das Netzentgelt aus seiner Erlösobergrenze. Das heißt auch, dass der Netzbetreiber durch die Summe seiner Netzentgelte nicht mehr verdienen darf, als ihm von der Behörde als Gesamterlös vorgegeben wurde.
- Für die Entgeltbildung müssen die Netzbetreiber ihre Gesamterlöse verursachungsgerecht auf alle von ihnen betriebenen Netzebenen und Netzfunktionen umlegen (sog. Kostenträgerrechnung).
Die Höhe des Netzentgelts
- wird separat in der Rechnung des Energielieferanten ausgewiesen.
Das Netzentgelt aus Grundpreis in Euro/Monat und Arbeitspreis in ct/kWh wird von Lieferanten aber sehr unterschiedlich in die Strompreise umgerechnet. - ist regional und bei jedem Verteilnetzbetreiber unterschiedlich hoch (s.u.). Jeder Netzbetreiber hat nur ein Netzentgelt pro Spannungsebene.
Strom-Netzentgelte wurden durch die Einführung der Regulierung zunächst gesenkt. Seit 2012 steigen die Netzentgelte wieder an. Gründe für den Anstieg sind u.a. die Investitionen im Netzausbau und für die Versorgungssicherheit. | Gas-Netzentgelte für Haushaltskunden (oberste Linie) sind seit 2013 nur gering gestiegen. |
- Die höchsten Strom-Netzentgelte gibt es im ländlichen Raum, vor allem in den nördlichen und den neuen Bundesländern.
- Die niedrigsten Strom-Netzentgelte kommen überwiegend in den Stadtregionen der alten Bundesländer, aber auch in einigen Städten in den neuen Bundesländern vor.
Haushalt | Gewerbe | Industrie |
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Gründe dafür sind:
- Die unterschiedliche Auslastung der Netze.
Bei geringer Auslastung wegen fehlender Industrieproduktion oder Bevölkerungsrückgang verteilen sich die Netzkosten auf weniger Verbraucher. - Im Stromnetz die ansteigende Erzeugung in den unteren Spannungsebenen (Niederspannung, Mittelspannung) durch Wind- und PV-Anlagen.
Weil insgesamt weniger Strom aus dem Transportnetz (Hochspannung) und den höheren Spannungsebenen entnommen wird, verteilen sich die Kosten auf immer weniger Kilowattstunden. - Das Alter der Netze.
Die relativ älteren Netze in Westdeutschland haben einen geringeren Restwert und geringere Netzkosten als die neueren Netze in den ostdeutschen Gebieten. Dieser Effekt wird sich umkehren, wenn die alten Netze ersetzt oder modernisiert werden müssen. - Qualität der Netze.
- Die Integrationskosten der Erneuerbaren Energien
- Höhere Kosten bei den Übertragungsnetzbetreibern durch Netzausbau und für Versorgungssicherheit (Redispatch, Reservekraftwerke)
Die im Netzgebiet auftretenden Kosten für sogenannte "vermiedene Netzentgelte".
Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen erhalten von dem Verteilnetzbetreiber, in dessen Netz sie einspeisen, ein Entgelt. Dieses Entgelt entspricht dem Netzentgelt, das durch die Einspeisung in der vorgelagerten Netzebene vermieden wurde.
Als der Gesetzgeber 2005 die vermiedenen Netzentgelte eingeführt hat, ging man davon aus, dass lokal erzeugter Strom bestimmte Kosten des Netzaufbaus vermeidet. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass dezentral erzeugter Strom nicht immer vor Ort verbraucht wird, sondern durch das Übertragungsnetz an den Verbrauchsort transportiert werden muss.
Photovoltaik-Anlagen - Registrierung bei der Bundesnetzagentur
Rebound-Effekt - Was ist das und warum muss man damit rechnen?
SMARD - Die interaktive Internetseite der Bundesnetzagentur erklärt den Strommarkt und liefert Echtzeitdaten
Intelligentes Messsystem
-
und
- einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart Meter Gateway
Hier können Sie unseren Info-Flyer Intelligentes Messsystem (pdf / 1.013 KB) herunterladen.
Stromkennzeichnung - Was ist darunter zu verstehen?
Umstellung von L-Gas auf H-Gas
Kontakt
Verbraucherservice Energie
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