Ausbau der Höchstspannungsnetze
In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen an unsere Stromnetze stark gestiegen. Die Gründe dafür liegen im Wesentlichen bei den Zielen, die Deutschland sich gesetzt hat: den Umstieg auf erneuerbare Energien, das Erhalten einer hohen Versorgungssicherheit und die Verwirklichung des europäischen Binnenmarkts. Vor allem im Übertragungsnetz ist absehbar, dass punktuelle Ergänzungen einzelner Leitungen dafür nicht mehr ausreichen.
Der Gesetzgeber hat darum im Jahr 2011 ein neues Verfahren mit mehreren Schritten geschaffen, um den benötigten Netzausbau zu beschleunigen. Zunächst wird dabei mit einem sogenannten Szenariorahmen und darauf aufbauenden Netzentwicklungsplänen ermittelt, welcher Bedarf an neuen Leitungen besteht. Gesetzlich festgeschrieben wird dieser regelmäßig im Bundesbedarfsplan.
Die Bundesnetzagentur hat in diesem Prozess eine entscheidende Rolle. Sie prüft den Szenariorahmen, die Netzentwicklungspläne und damit die Notwendigkeit jedes Projekts. Nach Abschluss der Bedarfsermittlung kommt eine weitere Aufgabe hinzu: Bei allen Vorhaben des Bundesbedarfsplanes, die sich über mehrere Bundesländer oder ins Ausland erstrecken, fungiert sie als verfahrensführende Behörde. Das bedeutet, sie ist verantwortlich für die Bundesfachplanung und die Planfeststellung. In diesen beiden Verfahrensschritten werden zunächst ein Korridor für die neue Stromtrasse und dann deren genauer Verlauf festgelegt.
Alles über den Netzausbau
Für mehr Informationen über die verschiedenen Schritte zum Netzausbau, den aktuellen Stand der Planungen und anstehende Veranstaltungen zum Thema gibt es unter www.netzausbau.de ein eigenes Informationsportal. Dort finden Sie auch die aktuell laufenden Beteiligungsverfahren und die entsprechenden Online-Formulare, um uns Ihre Stellungnahmen und Einwendungen zukommen zu lassen.
Kontakt
Bürgerservice Netzausbau
Bundesnetzagentur, Postfach: 8001, 53105 Bonn
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