Arten der Energiebelieferung
In Deutschland gibt es verschiedene Belieferungsverhältnisse:
Individuelle Energielieferverträge "außerhalb der Grundversorgung" (früher Sonderverträge genannt), Grundversorgung und die Ersatzversorgung.
Vorsicht bei Vertragsabschlüssen an der Haustür und am Telefon. Geben Sie keine Zählerdaten und persönlichen Angaben heraus! Sollte Ihnen ein Vertrag, den Sie nicht wollten untergeschoben worden sein, können Sie diesen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wurden Sie ohne Ihre Einwilligung angerufen, melden Sie dies der Bundesnetzagentur unter Cold Calls.
Wettbewerblicher Energieversorgungsvertrag (außerhalb der Grundversorgung) sogenannter "Sondervertrag" | Grundversorgung | Ersatzversorgung | |
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Was ist das? | Ein frei geschlossener Vertrag mit einem Energielieferanten Ihrer Wahl. | Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger. | Die automatische Notversorgung springt ein, wenn ein Haushaltskunde keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. |
Vertragspartner | Das kann jeder Energielieferant sein, der Ihnen in Ihrem Postleitzahlgebiet ein Angebot macht. | Ihr Vertragspartner ist der Grundversorger, der die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Strom und/oder Gas beliefert. | Diese Aufgabe übernimmt auch der Grundversorger. |
Vertragsschluss | Erfolgt durch einen von Ihnen beauftragten Lieferantenwechsel (aktiver neuer Vertragsabschluss), wenn Sie vorher in der Grundversorgung waren oder einen Sondervertrag mit einem anderen Anbieter hatten. | Erfolgt entweder als aktiver Vertragsschluss von Ihnen mit dem Grundversorger oder automatisch durch sog. "konkludentes Verhalten" (z.B. Lichteinschalten in der neuen Wohnung). | Es ist kein Vertragsschluss nötig. Ersatzversorgung erfolgt automatisch. Der Grundversorger teilt Ihnen dies unverzüglich schriftlich mit, nachdem er selbst Kenntnis davon hat. |
Vertrags- bedingungen | Diese sind in den AGB niedergelegt. Mindestinhalte ergeben sich aus § 41 EnWG. Weitere Vertragsbestandteile sind möglich (z.B. zu Bonuszahlungen). | Allgemeine Bedingungen sind durch die GVV verbindlich geregelt (z.B. Abrechnung). Ergänzende Bedingungen legt der Grundversorger individuell fest (z.B. Preise). | siehe: Grundversorgung (mittlere Spalte) |
Preise | Die Preise bzw. Tarife werden zwischen Ihnen und dem Energielieferanten individuell vereinbart. | Die Allgemeine Preise werden in Preisblättern veröffentlicht und gelten für das gesamte Gebiet des zuständigen Grundversorgers. | siehe: Grundversorgung (mittlere Spalte) |
Preiszusammen- setzung | Kann individuell vereinbart werden. | Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis (ct/kWh) und fixer Grundpreis (€/Monat) | siehe: Grundversorgung (mittlere Spalte) |
Kündigungsfrist | ist individuell geregelt, aber max. 3 Monate (beachten Sie die Vertragslaufzeit) | 2 Wochen | Keine Ein Lieferantenwechsel ist jederzeit möglich |
Kündigungsform | Verträge vor dem 1.10.2016: entsprechend der in den AGB vereinbarten Form Verträge nach dem 1.10.2016: Textform (auch wenn AGB anders lauten) | in Textform (d.h. Brief, Fax oder E-Mail) | formlos |
Vertragslaufzeit | vereinbarte Vertragslaufzeit (max. 2 Jahre) und stillschweigende Vertragsverlängerung (max. 1 Jahr) | unbefristet | max. 3 Monate |
Abrechnungs- modalitäten | mindestens eine Abrechnung pro Jahr; verschiedene Regelungen der Zahlungsweise (mind. 2 unterschiedliche) je nach Vertragsinhalt; Schätzung des Energieverbrauchs ist möglich | monatlicher fixer Abschlag und Jahresabrechnung der Verbrauchswerte; Schätzung des Energieverbrauchs ist möglich | monatlicher fixer Abschlag und Endabrechnung der Verbrauchswerte; Schätzung des Energieverbrauchs ist möglich |
Gesetzliche Grundlage | §§ 40 ff EnWG; §§ 305 ff BGB | Strom GVV, Gas GVV, §§ 36 ff. EnWG | § 38 EnWG i.V.m. § 3 Strom GVV |
Kontakt
Verbraucherservice Energie
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