Arten der Energiebelieferung
In Deutschland gibt es verschiedene Belieferungsverhältnisse:
Individuelle Energielieferverträge "außerhalb der Grundversorgung" (früher Sonderverträge genannt), Grundversorgung und die Ersatzversorgung.
Wettbewerblicher Energieversorgungsvertrag (außerhalb der Grundversorgung) sogenannter "Sondervertrag" | Grundversorgung | Ersatzversorgung | |
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Was ist das? | Ein frei geschlossener Vertrag mit einem Energielieferanten Ihrer Wahl. | Jeder Haushaltskunde hat einen Anspruch auf Energieversorgung durch den Grundversorger. | Die automatische Notversorgung springt ein, wenn ein Haushaltskunde keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. |
Vertragspartner | Das kann jeder Energielieferant sein, der Ihnen in Ihrem Postleitzahlgebiet ein Angebot macht. | Ihr Vertragspartner ist der Grundversorger, der die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Strom und/oder Gas beliefert. | Diese Aufgabe übernimmt auch der Grundversorger. |
Vertragsschluss | Erfolgt durch einen von Ihnen beauftragten Lieferantenwechsel (aktiver neuer Vertragsabschluss), wenn Sie vorher in der Grundversorgung waren oder einen Sondervertrag mit einem anderen Anbieter hatten. | Erfolgt entweder als aktiver Vertragsschluss von Ihnen mit dem Grundversorger oder automatisch durch sog. "konkludentes Verhalten" (z.B. Lichteinschalten in der neuen Wohnung). | Es ist kein Vertragsschluss nötig. Ersatzversorgung erfolgt automatisch. Der Grundversorger teilt Ihnen dies unverzüglich schriftlich mit, nachdem er selbst Kenntnis davon hat. |
Vertrags- bedingungen | Diese sind in den AGB niedergelegt. Mindestinhalte ergeben sich aus § 41 EnWG. Weitere Vertragsbestandteile sind möglich (z.B. zu Bonuszahlungen). | Allgemeine Bedingungen sind durch die GVV verbindlich geregelt (z.B. Abrechnung). Ergänzende Bedingungen legt der Grundversorger individuell fest (z.B. Preise). | siehe: Grundversorgung (mittlere Spalte) |
Preise | Die Preise bzw. Tarife werden zwischen Ihnen und dem Energielieferanten individuell vereinbart. | Die Allgemeine Preise werden in Preisblättern veröffentlicht und gelten für das gesamte Gebiet des zuständigen Grundversorgers. | siehe: Grundversorgung (mittlere Spalte) |
Preiszusammen- setzung | Kann individuell vereinbart werden. | Verbrauchsabhängiger Arbeitspreis (ct/kWh) und fixer Grundpreis (€/Monat) | siehe: Grundversorgung (mittlere Spalte) |
Kündigungsfrist | Ist individuell geregelt. Bei stillschweigender Vertragsverlängerung jedoch max. 1 Jahr | 14 Tage | Keine Ein Lieferantenwechsel ist jederzeit möglich |
Kündigungsform | Verträge vor dem 1.10.2016: entsprechend der in den AGB vereinbarten Form Verträge nach dem 1.10.2016: Textform (auch wenn AGB anders lauten) | in Textform (d.h. Brief, Fax oder E-Mail) | formlos |
Vertragslaufzeit | max. 2 Jahre für Erstlaufzeit; stillschweigende Vertrags- verlängerung: max. 1 Jahr | unbefristet | max. 3 Monate |
Abrechnungs- modalitäten | mindestens eine Abrechnung pro Jahr; verschiedene Regelungen der Zahlungsweise (mind. 2 unterschiedliche) je nach Vertragsinhalt; Schätzung des Energieverbrauchs ist möglich | monatlicher fixer Abschlag und Jahresabrechnung der Verbrauchswerte; Schätzung des Energieverbrauchs ist möglich | monatlicher fixer Abschlag und Endabrechnung der Verbrauchswerte; Schätzung des Energieverbrauchs ist möglich |
Gesetzliche Grundlage | §§ 40 ff EnWG; §§ 305 ff BGB | Strom GVV, Gas GVV, §§ 36 ff. EnWG | § 38 EnWG i.V.m. § 3 Strom GVV |
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