Anzeigepflicht
Wer Postdienstleistungen erbringt, ohne einer Lizenz zu bedürfen, hat gemäß § 36 Postgesetz (PostG) die Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen.
In Folge der Corona-Pandemie kommt es derzeit bei der Bearbeitung eingehender Anzeigen nach § 36 Postgesetz zu erheblichen Verzögerungen. Die Bundesnetzagentur bittet daher, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand von Anzeigen abzusehen.
Da Tätigkeiten nach § 36 Postgesetz lediglich anzeigepflichtig und nicht erlaubnispflichtig sind, könnten als Nachweis über die Anzeige bei der Bundesnetzagentur der Sendebericht des Faxgeräts oder eine Kopie der E-Mail mit anliegend ausgefülltem und unterschriebenem Anzeigeformblatt hilfreich sein.
Die Bundesnetzagentur regt an, die Vorlage eines Bestätigungsschreibens nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses über das Erbringen anzeigepflichtiger Postdienste zu machen.
Anzeigepflichtige Tätigkeiten sind:
- Beförderung von Briefsendungen bis 1.000 Gramm, wenn diese Tätigkeit im Auftrag eines Lizenznehmers (als Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe) erfolgt
- Beförderung von Briefsendungen über 1.000 Gramm
- Beförderung von adressierten Paketen bis 20 Kilogramm
- Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitungen oder Zeitschriften
- Kurierdienst gemäß § 5 PostG
Auch einzelne Bearbeitungsschritte der Beförderungskette sind als Teile der Beförderungskette anzeigepflichtig (z.B. die Annahme oder Abholung der Postsendung, die Sortierung, die Weiterleitung, der Transport oder die Auslieferung bzw. Zustellung).
Für die Anzeige stehen ein Online-Formular sowie ein PDF-Vordruck zur Verfügung:
Online-Formular | PDF-Vordruck (pdf / 177 KB) |
Das Onlineformular kann vollständig am PC ausgefüllt werden. Die Übermittlung kann unter Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur oder eines qualifizierten elektronischen Siegels – auch vollständig papierlos - erfolgen. Bei Neuanzeigen bitte Gewerbeanmeldung bereithalten. | Das Formblatt kann am PC ausgefüllt, abgespeichert und ausgedruckt werden. Anschließend ist es zu unterschreiben und per Fax oder per Brief an die Anschrift der Bundesnetzagentur zu senden. Eine Übermittlung des unterschriebenen Formulars per Email-Anhang ist möglich. Auch kann das Formular zunächst gespeichert oder ausgedruckt und ausgefüllt werden. |
Kontakt
Referat 314
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Tel.: +49 228 14 - 2160
Fax: +49 228 14 - 6215
E-Mail: 314.postfach@bnetza.de