Richtfunk
Frequenzen für Richtfunkanwendungen
Aufgrund des Einsatzes neuer breitbandiger Kommunikationstechnologien in den verschiedenen im Wettbewerb stehenden Kommunikationsnetzen nimmt der Bedarf an Richtfunkverbindungen zu. Der Richtfunk ermöglicht eine schnelle und relativ kostengünstige Realisierung leistungsfähiger Übertragungswege. Die Richtfunkfrequenzplanung und -zuteilung sowie die Koordinierung mit den Nachbarstaaten wird zentral in Berlin durchgeführt.
Punkt-zu-Punkt-Richtfunk
Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunk
Bei der Errichtung von Bauwerken (bspw. Windenergieanlagen), die höher als 20 m sind, kann im Planungs- und Genehmigungsverfahren im Rahmen des Baurechts (BauGB) bzw. des Immissionsschutzrechts (BImSchG) die Bundesnetzagentur in Sachen Richtfunk zu beteiligen sein. Darüber hinaus kann die Bundenetzagentur im Rahmen weiterer Zuständigkeiten, bspw. im Rahmen ihrer Zuständigkeit für den Ausbau der Elektrizitäts-Übertragungsnetze nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG), zu beteiligen sein.