Seefunk/Binnenschifffahrtsfunk
Frequenzen für mobile Funkanwendungen des See- und Binnenschifffahrtsfunks sind seit dem 1. Juni 2013 allgemein zugeteilt. Die tatsächliche Nutzungserlaubnis ist jedoch von der vorherigen individuellen Zuteilung von Nummern im See- und Binnenschifffahrtsfunk wie Rufzeichen, Maritime Mobile Service Identity (MMSI) und/oder Automatic Transmitter Identification System-Nummer (ATIS-Nummer) abhängig.
Die erforderlichen individuellen Nummernzuteilungen für See- bzw. Schiffsfunkstellen erfolgen nach § 66 Telekommunikationsgesetz in der Form der nach der VO Funk international anerkannten Urkunde (SHIP STATION LICENCE).
Zuteilungen von Rufzeichen, MMSI und ATIS-Nummern, die im Rahmen von Frequenzzuteilungen für See- und Schiffsfunkstellen vor dem 1. Juni 2013 erfolgt sind, bleiben weiterhin gültig. Ein Austausch der bestehenden Urkunden durch neue Nummernzuteilungsurkunden ist nicht vorgesehen. Die vor dem 1. Juni 2013 ausgestellten Urkunden werden nur durch eine SHIP STATION LICENCE ersetzt, wenn sachliche Gegebenheiten eine Änderung der Zuteilungsurkunde erforderlich machen.
Für ortsfeste Funkstellen des See- und Binnenschifffahrtsfunks sind auch weiterhin individuelle Frequenzzuteilungen erforderlich. Anträge erhalten Sie auf Anfrage per Email an seefunk@bnetza.de.
Für alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit der Zuteilung und Nutzung von Nummern und Frequenzen des See- und Binnenschifffahrtsfunks ist die Außenstelle der Bundesnetzagentur in Hamburg zuständig. Kontaktdaten entnehmen Sie bitte aus der Kontaktbox.
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Kontakt
Seefunk
Bundesnetzagentur, Außenstelle Hamburg,
Sachsenstr. 12 + 14, 20097 Hamburg
Telefon 040 23655-0
Telefax 040 23655-182
E-Mail: seefunk@bnetza.de