(0)137 Massenverkehrs-Rufnummern
Nutzungszweck
Massenverkehrs-Rufnummern dürfen ausschließlich für die Erbringung von Massenverkehrs-Diensten genutzt werden. Diese sind charakterisiert durch ein hohes Verkehrsaufkommen in einem oder mehreren kurzen Zeitintervallen mit kurzer Belegungsdauer zu einem Ziel mit begrenzter Abfragekapazität.
Massenverkehrs-Dienste sind demnach Dienste, die zum Einen durch die Kürze der Anrufzeit (beispielsweise der Möglichkeit der Stimmabgabe oder der Meldung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel) geprägt sind und die zum Anderen nicht dauerhaft angeboten werden. Die Möglichkeit der Generierung vieler Anrufe innerhalb eines definierten, kurzen Zeitraumes bei gleichzeitigem Schutz des Netzes vor Überlastungen steht im Vordergrund der Nutzung. Der Massenverkehrs-Dienst muss innerhalb eines begrenzten Zeitraums zu Verkehrsspitzen führen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für die Zuteilung und die Nutzung von (0)137-Rufnummern sind:
Status der Rufnummernblöcke
Liste der freien (0)137er Rufnummerblöcke
Liste der belegten und zugeteilten (0)137er Rufnummernblöcke
Liste mit Anschriften der Zuteilungsnehmer
Festgelegte Preise für Anrufe aus dem Festnetz
Preise für Anrufe aus den Festnetzen bei (0)137er Rufnummern für Massenverkehrs-Dienste