Rufnummernmissbrauch
Eingriffsmöglichkeiten
Im Bereich Rufnummernmissbrauch hat die Bundesnetzagentur bei rechtswidriger Nummernnutzung die Befugnis, einzuschreiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Ein Ansatzpunkt für Maßnahmen kann insbesondere bei Verstößen gegen Vorschriften des Telekommunikationsgesetz (TKG) selbst, aber auch bei Verstößen gegen andere Vorschriften wie z. B. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliegen. Eine rechtswidrige Nummernnutzung kann je nach Ausmaß des Verstoßes zur Abmahnung, Abschaltung von Nummern, zu Rechnungslegungs- und Inkassierungsverboten, Portierungsverboten, Geschäftsmodelluntersagungen und zu Schaltungsverboten führen.
Aktuelle Hinweise
Hier finden Sie anlassbezogen Pressemitteilungen aus dem Bereich Rufnummernmissbrauch sowie interessante aktuelle Hinweise etwa zu gesetzlichen Neuregelungen oder abgeschlossenen Missbrauchsverfahren mit großer Verbraucherrelevanz.
Maßnahmenliste
Die von der Bundesnetzagentur ergriffenen Maßnahmen hinsichtlich der Verfolgung von Rufnummernmissbrauch werden regelmäßig in einer Maßnahmenliste veröffentlicht und können in dieser Rubrik jederzeit eingesehen werden. Hier finden sich zum Beispiel eine Auflistung abgeschalteter Rufnummern sowie Informationen über Umfang und Dauer von angeordneten Rechnungslegungs- und Inkassierungsverboten.
Beschwerde einreichen
Um den Rufnummernmissbrauch wirksam bekämpfen zu können, ist die Bundesnetzagentur auf Ihre Mithilfe in Form von möglichst detaillierten Hinweisen zu Beschwerdesachverhalten angewiesen. Ihre Angaben dienen der Einleitung von Ermittlungen, die zu Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch führen können. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Beschwerde im Wege eines Online-Formulars oder schriftlich mittels eines editierbarem PDF-Formblatts zu übermitteln.
Hintergrundinformationen
Hier finden Sie relevante Gesetzestexte und weitere interessante Informationen rund um das Thema Rufnummernmissbrauch.
Missbrauchsfälle
In dieser Rubrik werden Beispiele rechtswidriger Nummernnutzungen dargestellt. Diese Beispielsfälle sollen Ihnen zur eigenen Einschätzung bzw. Überprüfung dienen, ob ein Sachverhalt eine rechtswidrige Nummernnutzung darstellt. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgende Darstellung nicht abschließend ist und Sie sich auch mit anderen Konstellationen an die Bundesnetzagentur wenden können.
Schutzmöglichkeiten
Hier finden Sie weitere nützliche Informationen und Handlungsempfehlungen.
Kontakt
Rufnummernmissbrauch
Bundesnetzagentur, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede
Mo. bis Mi. 09:00 - 17:00 Uhr
Do. 09:00 - 18:00 Uhr
Fr. 09:00 - 16:00 Uhr
Tel.: +49 291 9955 - 206
Fax: +49 632 1934 - 111
Weiterführende Informationen
Themenblatt Rufnummernmissbrauch (pdf / 29 KB)
Warteschleifen (pdf / 315 KB)