Rechte für Verbraucher
Wann kann die Verbraucherschlichtungsstelle etwas für Sie tun?
Bitte beachten Sie, dass die folgende Aufzählung nur einige Beispiele enthält und nicht alle Fallkonstellationen abdecken kann.
Durch Anklicken der folgenden schlichtungsfähigen Sachverhalte erhalten Sie jeweils eine kurze Fallbeschreibung sowie die passende Vorschrift aus § 47a TKG.
Information im Vertrag und Umsetzung von Vertragsinhalten
Mindestvertragslaufzeit
Entstörung des Telekom-Anschlusses
Einzelverbindungsnachweis
Strittige Rechnungspositionen des Telekommunikationsanbieters
Strittige Rechnungspositionen eines Fremdanbieters
Zu hohe Mobilfunkkosten nach Auslandsaufenthalt
Sperrung des Telefonanschlusses
Telefonbucheintrag bzw. Eintrag in öffentliches Teilnehmerverzeichnis
Wechsel des Telekommunikationsanbieters
Verschlechterung der Leistung / Keine Leistung nach Umzug
Neue Vertragslaufzeit nach Umzug
Stand: 01.04.2016