Themen der Schlichtungsstelle
- In welchen Fällen ist ein Schlichtungsverfahren möglich?
- Wann scheidet ein Schlichtungsverfahren aus?
Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation schlichtet telekommunikationsrechtliche Streitigkeiten zwischen einem Telekommunikationsanbieter und einem Teilnehmer bei einer Pflichtverletzung des Anbieters, die in Zusammenhang mit den in § 47a Telekommunikationsgesetz (TKG) genannten kundenschützenden Vorschriften steht. Das bedeutet, dass ein Schlichtungsverfahren eröffnet werden kann, wenn aus Ihrem Antrag ersichtlich wird, dass Ihr Telekommunikationsanbieter Rechte verletzt, die in diesem gesetzlichen Rahmen aufgeführt sind. Die entsprechenden Regelungen zum Kundenschutz finden Sie in den §§ 43a, 43b, 45 bis 46 TKG oder in den aufgrund dieser Regelungen erlassenen Rechtsverordnungen, in § 84 TKG, in der aktuellen Roaming-Verordnung der Europäischen Union sowie in Artikel 4 Absatz 1, 2 und 4 der Verordnung (EU) 2015/2120.
Um einen Überblick zu erhalten, bei welchen Sachverhalten die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens möglich ist, sind nachfolgend einige Fallbeispiele aufgelistet.
In welchen Fällen ist ein Schlichtungsverfahren möglich?
Keine transparenten Informationen zu den Vertragsinhalten
Fehlende oder fehlerhafte Umsetzung von Vertragsinhalten (z. B. Preise, Leistung)
Störung des Telekommunikationsanschlusses
Strittige Mindestvertragslaufzeit
Fehlender Einzelverbindungsnachweis
Strittige Rechnungspositionen Ihres Telekommunikationsanbieters
Fehlende Angaben zu Rechnungspositionen eines Fremdanbieters
Hohe Mobilfunkkosten nach Auslandsaufenthalt
Sperrung des Telefonanschlusses
Fehlender oder fehlerhafter Eintrag in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis (Telefonbuch)
Probleme beim Wechsel des Telekommunikationsanbieters
Fehlgeschlagene Mitnahme (Portierung) einer oder mehrerer Rufnummern
Verschlechterung oder Wegfall der Leistung nach einem Umzug
Neue Vertragslaufzeit nach Umzug
Wann scheidet ein Schlichtungsverfahren aus?
Schadensersatzansprüche
Zustandekommen von Verträgen
Widerruf von Verträgen
Probleme im Zahlungsverkehr bzw. Buchungsprobleme
Außerordentliche Kündigung
Kontakt
Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation
Bundesnetzagentur, Postfach: 8001, 53105 Bonn
Fax: 030 22480 - 518
E-Mail: schlichtungsstelle-tk@bnetza.de