Internetgeschwindigkeit
Ihr Internetanschluss ist nicht so schnell, wie beworben oder wie Ihnen dies vertraglich in Aussicht gestellt wurde?
Ab welcher Abweichung von den vertraglich vereinbarten Download-Geschwindigkeiten bei Breitbandanschlüssen im Festnetz liegt eine nichtvertragskonforme Leistung vor?
Bei Abweichungen der tatsächlichen Leistung des Internetzugangsdienstes von der vertraglich vereinbarten Leistung können sich Verbraucher auf eine Beweiserleichterung berufen. Wenn diese Abweichung erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrend ist und sie durch die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur (www.breitbandmessung.de) festgestellt wurde, gilt dies für die Auslösung von Rechtsbehelfen als nichtvertragskonforme Leistung. Die Bundesnetzagentur hat in einer Mitteilung konkretisiert, wann bei Breitbandanschlüssen im Festnetz eine solche Abweichung bei den Download-Geschwindigkeiten vorliegt.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:
Mitteilung zu Abweichungen bei Breitbandgeschwindigkeiten im Festnetz
Stand: 04.07.2017
Kontaktformulare
Bei Beschwerden oder Fragen haben Sie die Möglichkeit, sich über die folgenden Kontaktformulare an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur zu wenden.