Die Daten über eine Telekommunikationsverbindung heißen Verkehrsdaten. Dazu gehören die Rufnummer, SIM-Kartennummer, Standortdaten und Informationen über den Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung und soweit die Entgelte davon abhängen, die übermittelten Datenmengen (§ 96 TKG). Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Die Verkehrsdaten dürfen nur zu genau definierten Zwecken verwendet werden, z. B. zur Rechnungserstellung. Die für die im Gesetz genannten Zwecke nicht erforderlichen Daten sind unverzüglich zu löschen.
Sofern der Teilnehmer seine Einwilligung erklärt, ist eine Verwendung der Verkehrsdaten auch für andere Zwecke möglich. Eine Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Es empfiehlt sich dabei, den Widerruf schriftlich zu formulieren.