Marktüberwachung
Was haben Ihre Waschmaschine, Ihr Handy, Ihr Tablet sowie der funkgesteuerte Helikopter Ihres Kindes gemeinsam? Sie alle unterliegen europäischen Harmonisierungsrechtsvorschriften (z.B. Richtlinien) und müssen mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein.
Weitere Informationen zum Inverkehrbringen von Produkten.
Überprüfung von Produkten
Die Bundesnetzagentur überprüft im Rahmen Ihrer Tätigkeiten stichprobenweise elektrische / elektronische Produkte und achtet darauf, dass Sie diese Produkte bedenkenlos und sicher betreiben können.
Statistiken zur Marktüberwachung
Ergebnisse der Marktüberwachung
Ergebnisse der Marktüberwachung werden im Informationssystem für Verbraucher, Wirtschaft und Behörden (ICSMS) erfasst. Der für Verbraucher zugängliche öffentliche Teil bietet Ihnen Informationen zu
• freiwilligen Rückrufen von Unternehmen,
• festgestellten Produktfälschungen oder
• mit Vertriebsverbot belegten Produkten.
Für Fragen zu einzelnen Produktrückrufen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, möglichst mit konkreten Angaben zum Produkt, Kaufort etc. Wir können Sie dann individuell auf Ihren konkreten Fall hin beraten.
Bürgerinnen und Bürgern können zudem Meldungen über unsichere Produkte über die Verbraucherdatenbank (ICSMS) an die Marktüberwachungsbehörden weitergeben.
Haben Sie Fragen oder Anregungen zur Marktüberwachung? Nutzen Sie unseren Kontakt.
Stand: 10.02.2020
Kontakt
Marktüberwachung
Bundesnetzagentur, Postfach: 80 01, 55003 Mainz
Tel.: 06131 / 18 - 1240
Fax: 06131 / 18 - 5616