Ausgenommen sind vor allem Entscheidungen, die die Bildung und Überprüfung von Netzentgelten betreffen.
Schwerpunkte betreffen die Themenfelder:
- Netzzugang und Netzanschluss
- Bilanzierung von Gasmengen
- Lieferantenwechsel
- Gasmessung
- Gasspeicher
- Transparenzvorgaben
- Entflechtung ("Unbundling")
Durchsetzung
Zur Durchsetzung ihrer Entscheidungen stehen der Beschlusskammer umfangreiche Befugnisse in folgenden Verfahrensarten zur Verfügung:
- Missbrauchsverfahren
- Aufsichtsverfahren
- Festlegungs- und Standardangebotsverfahren
- Genehmigungs- und Zertifizierungsverfahren
- Ordnungswidrigkeitenverfahren