Nutzungsbedingungen zu SecureMail der Bundesnetzagentur
Wichtige Hinweise
- Der Zugang wird bei Nichtbenutzung nach 365 Tagen automatisch gelöscht.
- Gehen Zugangsdaten zum System verloren oder laufen - da nicht benutzt - ab, besteht KEINE Möglichkeit mehr, verschlüsselte Nachrichten zu entschlüsseln. Treffen Sie daher unbedingt geeignete Maßnahmen zum Sichern der Daten.
- Alle Nachrichten werden an den Nutzer vollständig ausgeliefert und NICHT auf dem System der Bundesnetzagentur gespeichert.
- Die Sicherung der entschlüsselten Nachrichten muss vom Nutzer erfolgen.
§1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen (nachfolgend NBSecureMail genannt) regeln das Verhältnis zwischen den externen Kommunikationspartner von SecureMail (im folgenden Nutzer genannt) und der Bundesnetzagentur, bei der Benutzung des SecureMail Dienstes der Bundesnetzagentur (im folgenden SecureMail genannt). Diese Bestimmungen gelten für alle Nutzer. Mit jeder Nutzung von SecureMail und der Registrierung am SecureMail-System akzeptiert der Nutzer diese Bedingungen.
§2 Nutzung vom SecureMail-Dienst, Laufzeit, Beendigung
(1) Jedwede Nutzung des SecureMail-Dienstes der Bundesnetzagentur ist freiwillig und unentgeltlich. Für die Nutzung des SecureMail-Dienstes ist eine Registrierung erforderlich. Um den Registrierungsprozess zu initiieren, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner in der Bundesnetzagentur. Dies ist in der Regel das für Sie zuständige Fachreferat. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung und anderen Nutzungshandlungen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen sowie alle Angaben korrekt und aktuell zu halten. Der Zugang zum SecureMail-Dienst erfolgt über https://securemail.bundesnetzagentur.de/web.app. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Nutzung des SecureMail-Dienstes.
(2) Im Regelfall erbringt die Bundesnetzagentur die Leistungen selbst. Die Bundesnetzagentur ist jedoch berechtigt, die oder einen Teil der vereinbarten Dienstleistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
(3) Das Recht zur Nutzung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sowohl die Bundesnetzagentur als auch der Nutzer sind berechtigt, das Verhältnis über die Nutzung von SecureMail jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform zu kündigen. Für die Bundesnetzagentur besteht das vorgenannte Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat. Dem Nutzer gegenüber erfolgt die Kündigung unter der im Rahmen der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse. Können E-Mails an diese, aus Gründen die der Nutzer trägt, nicht zugestellt werden, behält sich die Bundesnetzagentur vor, das Postfach unverzüglich zu sperren und mit Ablauf der zuvor genannten Frist zu löschen.
(4) Die Bundesnetzagentur kann das Nutzungsverhältnis fristlos beenden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere, wenn der Nutzer Pflichten der Nutzungsbedingungen verletzt oder gesetzliche Pflichten so verletzt, dass der Bundesnetzagentur ein Festhalten am Nutzungsverhältnis nicht mehr zuzumuten ist. Eine erneute Registrierung des Nutzers ist in diesem Fall nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Bundesnetzagentur erlaubt. Das Recht des Nutzers, das Verhältnis aus einem wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
(5) Die Bundesnetzagentur ist außerdem berechtigt, den Zugang des Nutzers zu SecureMail ohne Ankündigung und entschädigungslos zu sperren, wenn der Nutzer gegen die vorliegenden NBSecureMail verstößt oder wenn die allgemeine Sicherheit des Systems nicht mehr gewährleistet ist. Der Nutzer kann seinen Zugang zu SecureMail jederzeit, mit Hilfe einer über das SecureMail-Portal der Bundesnetzagentur versandten Nachricht an info@bnetza.de, löschen lassen. Das Nutzungsverhältnis gilt in diesem Fall als beendet.
(6) Die Bundesnetzagentur wird den Zugang des Nutzers zu SecureMail ohne Ankündigung und entschädigungslos zu sperren, wenn der Nutzer den SecureMail-Dienst für mehr als 365 Tage nicht genutzt hat oder der initiale Registrierungsprozess nicht innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen wurde. Das Nutzungsverhältnis gilt in diesem Fall ebenfalls als beendet.
(7) Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist die Nutzung von SecureMail nicht mehr möglich. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses verschlüsselt erhaltene Nachrichten nicht mehr entschlüsselt werden können.
§3 Dienstbeschreibung
Die aktuelle gültige Beschreibung des SecureMail-Dienstes ist über den Link zur Dokumentation unter https://securemail.bundesnetzagentur.de/web.app einsehbar.
§4 Verfügbarkeit des SecureMail Dienstes
(1) Der Betrieb und die Behebung von Störungen geschieht nach dem „Best Effort“-Prinzip, d.h. ein reibungsloser Betrieb bzw. eine schnelle Problembeseitigung wird angestrebt, eine Hochverfügbarkeit bzw. festgelegte Lösungszeit kann jedoch nicht zugesichert werden. Dies gilt insbesondere für diejenigen Inhalte und Übertragungswege, die außerhalb des Einflussbereiches der Bundesnetzagentur liegen. Um technische Verbesserungen, Wartungsarbeiten oder Aktualisierungen vorzunehmen, ist die Bundesnetzagentur berechtigt, den Zugang zu SecureMail zeitweise zu unterbrechen. Ansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.
(2) Versendet der Nutzer über SecureMail fristgebundene Mitteilungen, hat er Vorkehrungen zu treffen, dass die Fristen auch im Falle einer Systemunterbrechung noch eingehalten werden können.
§5 Sorgfaltspflichten, Datensicherungspflichten und Haftung
(1) Der Nutzer ist für die sorgfältige Aufbewahrung seiner Zugangsmittel verantwortlich. Er hat insbesondere Benutzername und Passwort getrennt voneinander aufzubewahren und diese, wie auch verwendete Geräte, vor missbräuchlicher Verwendung durch Dritte zu schützen. Die Bundesnetzagentur wird den Nutzer unter keinen Umständen zur Preisgabe seines Passwortes auffordern.
Gehen Benutzername, Passwort und weitere während der Registrierung angegebene Daten (Antwort auf Sicherheitsabfragen und Mobilfunknummer) verloren, so besteht keine Möglichkeit mehr, auf verschlüsselte Nachrichten zuzugreifen oder das Passwort zu ändern.
(2) Haben Dritte Zugang zu seinem Nutzerkonto, hat sich der Nutzer deren Handlungen als eigene anrechnen zu lassen. Hat der Nutzer Grund zur Annahme, dass ein unberechtigter Dritter die Zugangsdaten kennt oder Zugriff nehmen kann, muss er unverzüglich sein Passwort ändern und der Bundesnetzagentur eine missbräuchliche Verwendung seiner Zugangsdaten mitteilen.
(3) Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Nutzung von SecureMail keine Nutzerpflichten oder gesetzlichen Pflichten zu verletzen und insbesondere keine Nachrichten mit widerrechtlichem Inhalt, Viren oder Spam zu versenden. Insbesondere darf auch der gewählte Nutzername nicht gegen geltendes deutsches Recht, Rechte Dritter, diese Nutzungsbedingungen oder die guten Sitten verstoßen.
(4) Der Nutzer haftet für schuldhaft verursachte Schäden, welche der Bundesnetzagentur oder Dritten durch den Inhalt der vom Nutzer mit SecureMail übermittelten elektronischen Nachrichten oder die missbräuchliche oder gesetzeswidrige Verwendung von SecureMail entstehen.
(5) Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Nutzer.