Energy Sharing
Als Energy Sharing wird die „gemeinsame Nutzung“ von Strom aus erneuerbaren Energien-Anlagen bezeichnet (§ 42c EnWG). Anders als bei anderen Modellen wird der Strom nicht im selben Haus erzeugt und verbraucht, stattdessen erfolgt beim Energy Sharing die Lieferung des Stroms über das Netz.
Hinweis: Die Bundesnetzagentur ist in die einzelnen Projekte nicht einzubeziehen. Wenn Sie ihre EE-Anlage zum Energy Sharing nutzen möchten, ist es ratsam, einen entsprechenden Dienstleister einzubinden, der u.a. die energiewirtschaftliche Abwicklung sicherstellt. Dieser kann Sie bei der Projektplanung und -ausführung unterstützen und für Sie die erforderlichen Absprachen mit dem Netzbetreiber treffen.
Ausführlicher dazu: Kann der Sharing-Lieferant mit der Abwicklung Dienstleister beauftragen?
Ausführlicher dazu: Kann der Sharing-Lieferant mit der Abwicklung Dienstleister beauftragen?
Am Energy Sharing sind mehrere Akteure beteiligt.
- Sharing-Lieferant
Der Sharing-Lieferant betreibt eine Erneuerbare-Energien-Anlage (EE-Anlage). Beispielsweise betreibt er eine Solaranlage auf dem Hausdach. Er hat EE-Strom „übrig“, den er an Sharing-Abnehmer liefern möchte. Der Betrieb der Solaranlage darf weder überwiegend der gewerblichen noch überwiegend der selbstständigen beruflichen Tätigkeit dienen. - Sharing-Abnehmer
Der Sharing-Abnehmer ist der Letztverbraucher des Stroms. Er lässt sich vom Sharing-Lieferanten mit Strom aus der EE-Anlage beliefern. Da der Strom des Sharing-Lieferanten nicht ausreicht, benötigt er zusätzlich ergänzende Strom-Lieferungen (vom Reststrom-Lieferanten).
Ausführlicher dazu: Woher kommt mein Strom beim Energy Sharing? - Reststrom-Lieferant
Der Reststrom-Lieferant liefert ergänzend die Strommenge, die der Sharing-Abnehmer nicht vom Sharing-Lieferanten erhält. - Sharing-Dienstleister
Ein Sharing-Dienstleister kann sich - im Auftrag des Sharing-Lieferanten - um die Abwicklung des Energy Sharing und um die Einhaltung der verschiedenen energiewirtschaftlichen Anforderungen kümmern. Dieser kann auch die Reststrom-Lieferung übernehmen.
Ausführlicher dazu: Kann der Sharing-Lieferant mit der Abwicklung Dienstleister beauftragen?
