Wenn Ihr insolventer Energielieferant Sie nicht mehr beliefert, übernimmt der örtliche Grund-/Ersatzversorger Ihre Energiebelieferung. Der Grund-/Ersatzversorger ist in solchen Fällen gesetzlich dazu verpflichtet.
Sobald der Grund-/Ersatzversorger erfährt, dass Sie von ihm mit Energie versorgt werden, muss er Sie über die Ersatzversorgung, die Preise und Bedingungen Ihres Vertrags informieren. Er wird Sie in den Ersatzversorgungstarif einstufen, der meistens teurer als andere Tarife ist.
Wenn Sie in der Ersatzversorgung sind, können Sie sich jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einen neuen Lieferanten suchen. Weitere Informationen über den Lieferantenwechsel.
Was muss ich tun, wenn das insolvente Unternehmen die Energielieferung stoppt?
Sie sollten möglichst schnell
den Zählerstand ablesen,
den Zählerstand dem Netzbetreiber, dem örtlichen Grund-/Ersatzversorger und dem bisherigen Lieferanten mitteilen,
Ihre erteilte Einzugsermächtigung beim insolventen Lieferanten widerrufen,
die Daueraufträge bei Ihrer Bank löschen und anstehende Zahlungen nur als Überweisung veranlassen.
Sie können von Ihrem Energieliefervertrag zurücktreten.
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