Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher initiieren ihren Lieferantenwechsel einige Wochen im Voraus. Diese Personen merken von den Änderungen nichts. Nun ist es jedoch auch technisch möglich, den Strom-Lieferanten kurzfristig zu wechseln. Wenn ein Wechselvorgang nicht rechtzeitig initiiert wird oder es bspw. aufgrund fehlerhafter Angaben zu Rückfragen oder Problemen kommt, kann sich eine Übergangszeit in der meist teureren Ersatzversorgung ergeben. Diese Phase verkürzt sich nun durch die schnelleren Abläufe. Dies ist für Verbraucherinnen und Verbraucher von unmittelbarem Vorteil.
Energielieferverträge können je nach Ausgestaltung des Vertrags auch kurzfristig beendet werden. Zudem gibt es gesetzliche Sonderkündigungsrechte, die sehr kurzfristig (binnen eines Tages) ausgeübt werden können. Die tatsächliche Belieferungssituation kann nun beschleunigt binnen eines Werktags diesen kurzfristigen Vertragsbeendigungen angeglichen werden.
Bitte beachten Sie: Die Kündigungsbedingungen Ihres Energieliefervertrags bleiben bestehen. Der beschleunigte technische Lieferantenwechsel führt nicht dazu, dass der der Belieferung zugrundeliegende Vertrag auf zivilrechtlicher Ebene kurzfristiger beendet werden kann.