Anzahl der Wechsel von Haushaltskunden zu anderen Strom-Anbieter, veröffentlicht auf www.smard.de.
Lieferantenwechsel
Die Öffnung des Strom- und Gasmarkts für Wettbewerber bietet Ihnen als Verbraucherin und Verbraucher die Chance, von der Angebotsvielfalt des Markts zu profitieren. Sie können den Energielieferanten wählen, dessen Angebot Ihren Wünschen am ehesten entspricht (Preis, Service, Energiemix). Je mehr Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit eines Lieferantenwechsels nutzen, desto stärker kommt es insgesamt zu Wettbewerb im Markt.
- Lieferantenwechsel von Haushaltskunden (Elektrizität und Gas)
- Beschleunigter Wechsel des Stromlieferanten
- Fragen und Antworten zum Lieferantenwechsel Strom und Gas
- Probleme mit dem Lieferanten
Lieferantenwechsel von Haushaltskunden (Elektrizität und Gas)
Beschleunigter Wechsel des Stromlieferanten
Mit Beschluss vom 21. März 2024 hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur die Festlegung zum Lieferantenwechsel in 24 Stunden erlassen. Ab dem 6. Juni 2025 wird der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen und ist an jedem Werktag möglich. Die Prozesse, die von den Akteuren der Energiewirtschaft abzuwickeln sind, wurden deutlich gestrafft und effizienter ausgestaltet. Es geht bei diesem Wechselprozess um einen komplexen Austausch verschiedener Daten und Informationen zur Abwicklung der Belieferung mit Strom. Es geht nicht um Arbeiten an Stromleitungen o.ä.
Was bedeutet der beschleunigte Lieferantenwechsel für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Kann ich meinen Stromlieferanten rückwirkend wechseln?
Aus welchem Grund hat man den Wechselprozess im Strombereich schneller gestaltet und gilt dies auch im Gassektor?
Fragen und Antworten zum Lieferantenwechsel Strom und Gas
Wer kann wechseln?
Und welche Unternehmen liefern in Deutschland Strom und/oder Gas?
Wie läuft der Lieferantenwechsel ab?
Was ist der technische Lieferantenwechselprozess?
Kosten mich Kündigung oder Lieferantenwechsel etwas?
Sollte ich meinen Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferantenwechsels ablesen?
Informiert mich der neue Lieferant, ob und ab wann die Belieferung beginnt?
Was passiert bei Verzögerungen?
Was kann ich tun, wenn mir ein Energieliefervertrag untergeschoben wurde, den ich gar nicht wollte?
Kann ich in einer Kundenanlage einen Lieferantenwechsel vornehmen?
Ich habe vergessen, einen Energieliefervertrag beim Einzug in meine neue Wohnung abzuschließen. Was passiert nun?
Welche Informationen werden für den Lieferantenwechsel benötigt und kann es passieren, dass die Identifikation der Entnahmestelle nicht klappt?
Mein/e Nachbar/in hat versehentlich beim Vertragsschluss meine Zählernummer/MaLo-ID angegeben. Wie sollte ich nun vorgehen?
Probleme mit dem Lieferanten
Wie Sie vorgehen können, wenn Sie Probleme mit Ihrem Lieferanten haben, finden Sie hier: www.bundesnetzagentur.de/energie-verbraucherbeschwerde
Sollten Sie von einem Lieferanten beliefert werden, den Sie gar nicht beauftragt haben, finden Sie hier weitere Informationen: www.bundesnetzagentur.de/energie-vertragsarten
Kontakt
Verbraucherservice Energie
Telefon: 0228 14 15 16
Mo.-Fr.: 8:00 - 18:00 Uhr